Datensammlung: Was sich hinter "Elena" verbirgt

Datensammlung: Was sich hinter "Elena" verbirgt
Seit Jahresanfang läuft Elena - der elektronische Entgeltnachweis, der für eine Vereinfachung bei der Beantragung von Sozialleistungen bringen soll. Arbeitgeber übermitteln dazu bestimmte Datensätze an einen zentralen Rechner. Datenschützer haben Bedenken.
08.01.2010
Von Frauke Weber

Das neue Programm kommt nett und unauffällig daher: Elena. Hinter Elena verbirgt sich nichts Geringeres als das größte Datenerfassungsprojekt Deutschlands. Dagegen verblasst sogar die viel gescholtene Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungsdaten. Denn die Abkürzung Elena steht für den "elektronischen Entgeltnachweis", der seit diesem Jahr für die rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland gilt. Mit diesem Nachweis sollen Verwaltungskosten für Arbeitgeber und Behörden sowie Lauferei für Antragsteller von Sozialleistungen gesenkt werden.

Anfänge in der rot-grünen Koalition

Entstanden ist die Idee der Datensammlung noch in der rot-grünen Koalition von Kanzler Gerhard Schröder. Die damalige Hartz-Kommission unter der Ägide des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz hatte eine Art elektronischen Verkehr zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Ämtern ersonnen. Sobald ein Bürger einen Antrag an eine Behörde stellt, sollte dies auf elektronischem Weg möglich sein. Keine Rennerei, keine Wartezeiten, dafür viel Geld eingespart. Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, dachte die Kommission damals an eine Jobkarte, mit der Antragsteller der jeweiligen Behörde die vom Arbeitgeber übermittelten Daten zur weiteren Verarbeitung freigeben können. Daraus hat sich über die Jahre Elena entwickelt.

Seit dem 1. Januar 2010 sind Millionen Arbeitgeber nun gehalten, bestimmte Datensätze an die sogenannte Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Ein Widerspruchsrecht von Beschäftigten gegen diese Übermittlung ist nicht vorgesehen. Zwar mussten Antragsteller auch auf dem bisherigen Papierweg Ämtern bestimmte Daten offenlegen, dabei waren sie aber Herr über die Daten, die sie eben nur dann offenbarten, wenn dies vonnöten war. Die ersten Daten werden bereits jetzt übermittelt, weil bei bestimmten Anträgen die Gehälter von den zwei zurückliegenden Jahren erforderlich sind. Da die Nutzung ab 2012 laufen soll, werden die Daten von 2010 und 2011 benötigt. Zum Start 2012 können zunächst drei Anträge über Elena gestellt werden: Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld. Frühestens ab dem Jahr 2015 sollen nach derzeitigem Stand weitere Sozialleistungen in das elektronische Verfahren einbezogen werden. Was aber aktuell noch keine Entlastung für Arbeitgeber bedeutet. Im Gegenteil. Denn während der Vorlaufzeit bis 2012 müssen sie sowohl die Daten elektronisch übermitteln als auch auf dem Papierweg Bescheinigungen ausfüllen oder erstellen.

Millionen Daten an einer Stelle

Problem dabei: Es werden die Daten von allen Erwerbstätigen gespeichert – völlig egal, ob Beschäftigte jemals auch nur einen Antrag stellen werden. So werden auch die Daten von Beamten übermittelt, obwohl es höchst unwahrscheinlich ist, dass ein Beamter je einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen wird. Was bedeutet, dass Millionen von Daten an einer einzigen Stelle zusammengefasst sind, ohne dass sie überhaupt benötigt würden. Das wiederum könnte mit der Zeit Begehrlichkeiten bei anderen Stellen wecken.

Prinzipiell werden in Elena die Daten solange gespeichert, wie sie gebraucht werden, ansonsten werden sie nach spätestens fünf Jahren gelöscht. Für den größten Aufschrei aber sorgte bisher, was genau die Arbeitgeber an die Zentralstelle übermitteln. Denn das Wort "Entgeltnachweis" führt dabei in die Irre. Es werden längst nicht nur die Gehälter weitergegeben, wie man bei dem Wort Entgelt denken könnte, sondern auch Fehlzeiten durch Krankheiten, Abmahnungen und Kündigungen. Wohlgemerkt: Abmahnungen und Kündigungsgründe werden nur aus Sicht der Arbeitgeber dargestellt, da diese die Daten übermitteln. Was in manchen Fällen vielleicht Raum zu Interpretationen bietet.

Die Freigabe der Daten bei einer Antragstellung soll durch eine Signaturkarte erfolgen, die die Unterschrift des Antragstellers in elektronischer Form enthält. Solch eine Karte könnte beispielsweise die geplante elektronische Gesundheitskarte sein. Wer von seinem privaten PC an Elena teilnehmen möchte, braucht zudem noch ein Kartenlesegerät. Die Daten gibt der Antragsteller bei jedem Antrag separat frei, er kann sie zeitlich begrenzen oder nach Anzahl der Zugriffe. Thomas Federl von Elena vergleicht den Vorgang mit einer Banküberweisung. Auch dort müsse jedes Mal eine Erlaubnis erteilt werden, damit die Bank tätig werden könne.

Um Begehrlichkeiten oder Missbrauch angesichts der schieren Datenmasse einen Riegel vorzuschieben, hat die Politik einen eigenen Paragraphen ins Sozialgesetzbuch geschrieben. Dort heißt es: "Die Zentrale Speicherstelle darf die an sie übermittelten Daten nur für die Übermittlung an abrufende Behörden und für Auskünfte an Teilnehmer nach diesem Gesetzbuch oder anderen Rechtsvorschriften verwenden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig." Allerdings: Gesetze lassen sich ändern.

Sorgenfalten bei Datenschützern

Trotz des Paragraphen verursacht Elena bei Datenschützern Sorgen. Bei dem Projekt würden höchst sensible Daten abgefragt und damit die Grenze der Zulässigkeit überschritten, so ließ sich jüngst der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in Medien zitieren. Gerade der Bundesdatenschutzbeauftragte übt bei Elena eine Art Überwachungsfunktion aus. Denn die Projektbeteiligten bei Elena sind gehalten, jeden Zugriff auf die Daten zu dokumentieren. Zudem besitzt nur der Bundesdatenschutzbeauftragte den Schlüssel, um Änderungen oder Löschungen an der Datenbank zu legitimieren. Bedenken kommen auch von Gewerkschaftsseite: Verdi prüft laut Vorsitzendem Frank Bsirske "sämtliche Klagemöglichkeiten gegen diesen Datenkatalog". Bleibt nur die Frage, warum Datenschützer und Gewerkschaften sich nicht schon viel früher mit ihren Bedenken an die Öffentlichkeit gewandt haben. Denn immerhin hat der Bundesrat dem Gesetz bereits am 6. März 2009 zugestimmt, so dass es am 2. April 2009 in Kraft treten konnte.

Aufgeschreckt durch das öffentliche Echo zu Jahresbeginn hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Nachbesserungen bei Elena angekündigt. Die Ausweisung von Streiktagen soll gestrichen werden. Dafür werden sie unter sonstigen Fehlzeiten pauschal zusammengefasst. Außerdem sollen Arbeitnehmer ein verbrieftes Anhörungsrecht erhalten, wenn es darum geht, den Katalog der zu meldenden Daten aufzustellen.

Weitere Informationen:
Die offizielle Webseite zu Elena: www.das-elena-verfahren.de
Die Paragraphen im Vierten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/index.html
Datensätze und Datenbausteine im Elena-Verfahren (Stand 15.12.2009): http://www.das-elena-verfahren.de/verantwortung/gremien/ak-elena/gemeinsame-grundsaetze


Frauke Weber ist Redakteurin für Wirtschaft und Magazin.