Foltervorwürfe: Menschenrechtsgericht stärkt Immunität von Staaten

Foltervorwürfe: Menschenrechtsgericht stärkt Immunität von Staaten
In einem Rechtsstreit über Folter und Misshandlung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Prinzip der Immunität von Staaten und Regierungsbeamten gestärkt.

Die Immunität sei ein anerkannter Grundsatz internationalen öffentlichen Rechts, unterstrichen die Straßburger Richter am Dienstag in einem Urteil. Sie entschieden zu Ungunsten von vier britischen Bürgern. Diese hatten vor britischen Gerichten gegen den Staat Saudi-Arabien klagen wollen, dem sie vorwerfen, sie vor gut zehn Jahren während eines Gefängnisaufenthaltes gefoltert zu haben. (Az: 34356/06 und 40528/06)

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Die vier Briten waren damals nach einer Serie von Bombenexplosionen in dem arabischen Land verhaftet worden. Der Terrorverdacht gegen sie erhärtete sich laut britischen Medien nicht. Die Männer berichten, massiv misshandelt worden zu sein: Die Rede ist etwa von Schlägen, Schlafentzug, Vergewaltigung und der Zwangsverabreichung von Drogen. Britische Ärzte stellten entsprechende Verletzungen fest.

Vor britischen Gerichten wollten die vier Männer auf Schmerzensgeld klagen. Das Oberhaus des britischen Parlaments lehnte Klagen gegen den saudischen Staat und einzelne Beamte jedoch ab, wobei es mit dem Ziel der "guten Beziehungen zwischen Nationen" argumentierte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte diesem Argument. Er verlangte allerdings, den Sachverhalt zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu überprüfen, da gegenwärtig bestimmte Entwicklungen im internationalen öffentlichen Recht zu beobachten seien.