Hannoversche Landeskirche befristet Bischofsamt auf zehn Jahre

Hannoversche Landeskirche befristet Bischofsamt auf zehn Jahre
Die hannoversche Landeskirche wird ihre Leitungsämter künftig nur noch zeitlich befristet besetzen.

Die Amtszeit für Bischöfe oder Bischöfinnen wird mit einem neuen Kirchengesetz auf zehn Jahre begrenzt. Bisher galt die Bischofswahl auf Lebenszeit. Auch die Regionalbischöfe, die den sechs Kirchensprengeln vorstehen, werden künftig für zehn Jahre gewählt. Das Gesetz sieht aber jeweils die Möglichkeit vor, nach dieser Frist die Amtszeit bis zum Ruhestand zu verlängern. Die Synode der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland beschloss die Änderung der Kirchenverfassung am Freitag in Hannover.

Die Regelung gilt nur bei Neubesetzungen. Aktuelle Stelleninhaber wie Landesbischof Ralf Meister (51), der sein Amt 2011 antrat, oder die amtierenden Landessuperintendenten sind davon nicht betroffen. Das Kirchenparlament der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers berät noch bis zum Samstag im hannoverschen Henriettenstift. Die Landeskirche ist mit knapp 2,9 Millionen Mitgliedern die größte evangelische Landeskirche in Deutschland. Sie umfasst etwa drei Viertel Niedersachsens.