Keine schwulenfeindliche Werbung auf Londoner Bussen

Keine schwulenfeindliche Werbung auf Londoner Bussen
In London hat ein Gericht die schwulenfeindliche Buswerbung einer christlichen Organisation untersagt.

Eine Richterin am High Court entschied am Freitag, die Gruppe habe kein Recht, ihre Werbung gegen den Willen der Verkehrsbetriebe und des Londoner Bürgermeisters auf den Bussen anbringen zu lassen. Die Werbung mit dem Slogan "Not gay! Post-gay, ex-gay and proud. Get over it!" (Nicht schwul! Post-schwul, ex-schwul und stolz darauf. Komm darüber hinweg!) sollte für zwei Wochen auf 25 Londoner Bussen zu sehen sein. Finanziert wurde sie von der Organisation "Core Issues" ("Kernfragen").

Die Aktion ist eine Reaktion auf eine zuvor geschaltete Buswerbung einer Schwulen- und Lesbenorganisation mit dem Slogan "Manche Menschen sind schwul. Komm' darüber hinweg!". "Core Issues" bietet auf seiner Internetseite Therapien gegen Homosexualität an. Die Werbung wird auch von "Anglican Mainstream" unterstützt, einer konservativen anglikanischen Gruppierung.

"Massive Beleidigung"

Zwar kritisierte die Richterin die Londoner Verkehrsbetriebe für ihren Umgang mit dem Werbeverbot. Das Verfahren sei in Teilen unfair und ein Verstoß gegen die eigenen Richtlinien gewesen. Jedoch wiege das nicht schwer genug, um die Werbung doch noch zu erlauben. Sie sei eine "massive Beleidigung" von homosexuellen Menschen und zutiefst homosexuellenfeindlich. Dies könne zu Vorurteilen in der Gesellschaft und zu einer Zunahme von Übergriffen führen.

Londons konservativer Bürgermeister Boris Johnson hatte die Werbung im vergangenen Jahr innerhalb weniger Stunden, nachdem er von der Kampagne erfahren hatte, stoppen lassen. "London ist eine der tolerantesten Städte in der Welt und ist intolerant gegenüber Intoleranz", sagte er. Es sei beleidigend, zu behaupten, Homosexualität sei eine Krankheit, von der man geheilt werden könne. Er sei nicht bereit, diese Werbung auf Londoner Bussen durch die Stadt fahren zu lassen. "Core Issues" klagte daraufhin gegen die Verkehrsbetriebe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung in Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäußerung ließ das Gericht Berufung zu.