Neuer Entwurf für Leistungsschutzrecht stößt auf Skepsis

Neuer Entwurf für Leistungsschutzrecht stößt auf Skepsis
Der neue Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage stößt auf Skepsis.

Es handele sich nun um ein "Gesetz gegen Suchmaschinen", sagte der Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands, Hendrik Zörner, am Montag dem epd. Dies habe mit dem ursprünglichen Anliegen der Verlage nicht mehr viel zu tun. Es stelle sich die Frage, welche Rolle ein solches Gesetz in der Praxis spielen könne.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bezeichnete den neuen Entwurf als "unvollständig". Viele Internetdienste, die illegal von journalistischen Verlagsangeboten profitierten, würden damit nicht erfasst, sagte ein Sprecher.

Grundsätzlich "falsch, unsinnig und rückwärtsgewandt"

Das Bundesjustizministerium hatte den geänderten Entwurf am Freitag vorgelegt. Laut Begründung soll das Gesetz nur noch "vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen" schützen. Die Nutzung durch Blogger oder "Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft" werde dadurch nicht berührt. Die Verleger pochen auf ein Leistungsschutzrecht, weil sie eine unberechtigte gewerbliche Nutzung ihrer Erzeugnisse im Internet verhindern wollen. Sie zielen damit unter anderem auf den Google-Konzern und dessen "News"-Dienst.

Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, erklärte, der neue Gesetzentwurf gehe zwar auf Kritik an der früheren Version ein. Es blieben aber trotzdem viele Fragen ungeklärt. So gebe es keine klare Definition, was genau eine Suchmaschine sei. Hier werde es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Das Leistungsschutzrecht sei grundsätzlich "falsch, unsinnig und rückwärtsgewandt", sagte Rößner. Sie forderte die Bundesregierung auf, von dem Gesetzesvorhaben abzurücken.

"Das marktwirtschaftliche Prinzip aus den Angeln heben"

Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes war auf heftige Kritik gestoßen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie und mehrere andere Verbände hatten eine "Online-Presseabgabe" als "ordnungspolitisch inakzeptabel" verurteilt. Jeder Anbieter im Internet könne den Zugang zu seinen Onlinediensten ausschließlich gegen entgeltliche Vereinbarung freischalten. Eine "mittelbare Bepreisung von Inhalten würde das marktwirtschaftliche Prinzip im Internet aus den Angeln heben", kritisierten die Verbände.

Wann das Gesetz im Kabinett verabschiedet werden soll, steht noch nicht fest.