Gericht verurteilt politisch motivierten Schwarzfahrer

Gericht verurteilt politisch motivierten Schwarzfahrer
Schwarzfahren aus Protest ist kein angemessenes Mittel, um gegen überhöhte Tarife im öffentlichen Nahverkehr zu demonstrieren.

Das Amtsgericht Wiesbaden verurteilte einen 42-jährigen Mainzer wegen notorischen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 22 Tagessätzen zu je sieben Euro, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (AZ: 5660 JS 39194/10-81CS). Der Mann war aus Unmut darüber, dass es in Mainz keine erschwingliche Monatskarte für Hartz-IV-Empfänger gibt, seit Jahren grundsätzlich schwarzgefahren. Statt einen Fahrschein zu lösen, trug er lediglich einen selbst angefertigten "Aktionsausweis" und Flugblätter bei sich.

Der Hartz-IV-Empfänger kämpft seit Jahren für ein bezahlbares Sozialticket in der Landeshauptstadt. Die Mainzer Verkehrsbetriebe bieten zwar ein vergünstigtes Sozialticket für die beiden benachbarten Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden zum Preis von monatlich 52,50 Euro statt 70 Euro an. Im Regelbedarf für Hartz-IV-Empfänger ist allerdings für die Kosten von Verkehrsmitteln nur ein monatlicher Anteil von 22,78 Euro vorgesehen.