Gern zieht Kandidatur für Bischofsamt zurück

Gern zieht Kandidatur für Bischofsamt zurück
Der hessen-nassauische Diakoniechef Wolfgang Gern (59) hat bei der Bischofswahl der Landeskirche Hannovers am Mittwochabend seine Kandidatur überraschend zurückgezogen.

Er war wenige Stunden zuvor im ersten Wahlgang seinem Mitbewerber Ralf Meister knapp unterlegen und erhielt 36 Stimmen der 77 Synodalen. Für den Berliner Generalsuperintendenten Ralf Meister (48) stimmten 39 Mitglieder des Kirchenparlaments. Abgegeben wurden 76 gültige Stimmen. Ein Mitglied der Synode enthielt sich. Die langjährige Landesbischöfin Margot Käßmann war im Februar von ihrem Amt zurückgetreten.

"Ich habe auf mein Herz gehört", sagte Gern in einer persönlichen Erklärung. "Ich wünsche der wunderbaren lutherischen Kirche Hannovers Gottes reichen Segen. Mein Ort wird und soll Hessen-Nassau sein, diese ebenfalls große wunderschöne Kirche", sagte der Theologe. "Hannover wird einen guten Bischof haben", sagte er im Blick auf seinen Mitbewerber Meister. Die Mitglieder des Kirchenparlaments erhoben sich nach der Erklärung und spendeten langen Beifall. Meister bedauerte die Entscheidung Gerns. "Ich habe davor einen hohen Respekt", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Meister einziger Bewerber

Meister ist nun der einzige Kandidat für den zweiten Wahlgang an diesem Donnerstagnachmittag. Für die Wahl ist in den ersten beiden Wahlgängen eine Zweidrittelmehrheit nötig. Im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Die Wahl kann nach der Kirchenverfassung auch mit nur einem Kandidaten bis zum zweiten Wahlgang fortgeführt werden. Sollte Meister am Donnerstag die Zweidrittelmehrheit nicht erreichen, müssten Kirchensenat und Landessynodalausschuss für den dritten Wahlgang einen zusätzlichen Kandidaten benennen.

Der Vorsitzende des Kirchensenats, Albrecht Bungeroth, sagte: "Der Kirchensenat hat den Rücktritt von der Kandidatur mit großem Respekt zur Kenntnis genommen." Synodenpräsident Jürgen Schneider dankte Gern für seine Kandidatur. "Wir haben in den Gesprächen gespürt, wie wichtig Ihnen dieses Amt ist und wie hoch motiviert Sie in die Bewerbung gegangen sind", sagte er. "Wir danken Ihnen herzlich und bleiben Ihnen verbunden und wünschen Ihnen und Ihrer Familie Gottes Segen!" Die hannoversche Landeskirche ist mit knapp drei Millionen Mitgliedern in rund 1.400 Gemeinden zwischen Harz und Nordsee die größte evangelische Landeskirche in Deutschland.

Gern hatte bereits vor zwei Jahren bei der Wahl zum Kirchenpräsidenten in Hessen-Nassau kandidiert und nach dem ersten Wahlgang seine Kandidatur zurückgezogen. Damals erhielt er 37 von 157 abgegebenen Stimmen. Sein Mitbewerber Volker Jung, der heutige Kirchenpräsident, bekam 61 Stimmen, der südnassauische Propst Sigurd Rink 58. Das Amt des Kirchenpräsidenten entspricht dem Bischofsrang.

Der für die Bischofswahl maßgebliche Artikel 65 der Kirchenverfassung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers lautet wie folgt:

(1) Der Landesbischof wird auf Vorschlag des Kirchensenates von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt. Der Vorschlag des Kirchensenates kann bis zu drei Namen enthalten. Gewählt wird ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung. Für die Wahl ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Landessynode erforderlich. Wird diese Mehrheit beim ersten Wahlgang nicht erreicht, so kann der Kirchensenat seinen Vorschlag abändern.

(2) Wird im zweiten Wahlgang eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Landessynode nicht erreicht, so treten der Kirchensenat und der Landessynodalausschuss zu einem Kollegium zusammen. Dieses schlägt der Landessynode zwei Namen vor. Im dritten Wahlgang entscheidet die Landessynode mit einfacher Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Landessynode.

(3) Zwischen der Einbringung eines Vorschlages und dem folgenden Wahlgang sowie zwischen den einzelnen Wahlgängen muss ein Zeitraum von mindestens zwölf Stunden liegen.

(4) Der Präsident der Landessynode teilt dem Gewählten die vollzogene Wahl mit; er unterrichtet den Kirchensenat von der gegenüber der Landessynode erklärten Annahme der Wahl. Der Kirchensenat setzt im Einvernehmen mit dem Landessynodalausschuss den Beginn des Dienstverhältnisses und den Zeitpunkt des Amtsantritts des Landesbischofs fest.

epd/evangelisch.de