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Islamwissenschaftler: Kopftuchstreit ist "Stresstest für Demokratie" [1]

Frauen mit Kopftuch werden in Deutschland aus der Sicht des islamischen Theologen Bülent Ucar auch nach 20 Jahren Kopftuchstreit noch immer ausgegrenzt.
Berliner Lehrerin Fereshta Ludin

Foto: epd-bild/Judith Kubitscheck

Nach Ansicht der Berliner Lehrerin Fereshta Ludin sollten sich Musliminnen frei für oder gegen eine religiöse Kopfbedeckung entscheiden können.

Nach Ansicht der Berliner Lehrerin Fereshta Ludin sollten sich Musliminnen frei für oder gegen eine religiöse Kopfbedeckung entscheiden können. Ludin, die an einer staatlich anerkannten islamischen Schule in Berlin-Kreuzberg arbeitet, wurde vor 20 Jahren zur Symbolfigur des "Kopftuchstreites". 1998 war sie in Baden-Württemberg nicht in den Schuldienst übernommen worden, weil sie ein Kopftuch trug. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2003 hatten mehrere Laender Verbotsregelungen fuer Lehrerinnen eingefuehrt. Die meisten schafften sie jedoch wieder ab, nachdem Karlsruhe 2015 in einem neuen Urteil erklärt hatte, dass ein pauschales Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Ludin kritisierte, dass die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in mehreren Bundeslaendern noch nicht stattgefunden habe.

Zwar sei eine Mehrheit der Bevölkerung davon überzeugt, "dass jeder nach seiner Facon selig werden sollte", sagte Ucar im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Allerdings seien die Gegner in der Öffentlichkeit oft lauter. Sie zeichneten ein solch schlechtes Bild vom Islam, dass auch bei der Mehrheit Ängste entstünden, Schülerinnen könnten durch eine kopftuchtragende Lehrerin beeinflusst werden. "Dasselbe könnte man dann auch von Kippa tragenden Juden oder Priestern und Nonnen im Ornat behaupten."

Das Kopftuch ist laut Ucar kein religiöses Symbol, sondern "eine Form der religiösen Praxis, die seit 1.400 Jahren kulturübergreifend überall in der islamischen Welt angewendet wird". Das Kopftuch gehöre zur Freiheit der Religionsausübung und sei somit vom Grundgesetz geschützt.

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Vor 20 Jahren, am 13. Juli 1998, begann der sogenannte Kopftuchstreit mit der Weigerung des Landes Baden-Württemberg, die Referendarin Fereshta Ludin in den Schuldienst zu übernehmen, weil sie ein Kopftuch trug. Ludin klagte dagegen vor Verwaltungsgerichten. Das Bundesverfassungsgericht mahnte 2003 gesetzliche Regelungen an und entschied 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die Gegner würden zum einen ein säkularistisches Verständnis einer klaren Trennung von Staat und Religion in die Debatte einbringen, erläuterte der Direktor des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück. Diese Trennung gebe es zwar in Frankreich, nicht aber in Deutschland. Die Populisten und Rechtsextremen wiederum behaupteten, der Islam sei in Deutschland kulturfremd und deshalb abzulehnen. "Beide Gruppen agieren im Namen des Grundgesetzes, haben es aber paradoxerweise selbst nicht verstanden."

Mit Vielfalt leben können

Ucar kritisierte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015 als "butterweich". Zusammen mit dem Zusatz, dass ein Verbot dann gerechtfertigt sei, wenn der Schulfrieden gestört werde, öffne es Islamfeinden alle Türen. "Dafür reicht es, dass nur eine Familie ordentlich Krawall macht." Allerdings stimme es ihn zuversichtlich, dass dieser Fall nach den Regelungen, die die Länder mit Ausnahme Berlins getroffen hätten, noch nicht eingetreten sei.

Ucar sieht in der Kopftuchdebatte auch einen Stresstest für die Demokratie. "An der Frage, wie wichtig der Gesellschaft der Schutz der grundgesetzlich verankerten Religionsfreiheit ist, entscheidet sich letztlich, wie demokratisch verfasst sie tatsächlich ist." Deutschland stehe gerade an einem Punkt, an dem sich entscheide, ob es gelernt habe, mit der Vielfalt umzugehen. Erst in der Vielfalt werde die Demokratie auf die Probe gestellt, betonte der Theologe und Religionspädagoge.

Die Diskussion über den Islam brauche jetzt dringend mehr Differenzierung und Tiefe, forderte Ucar. Gerade die Kopftuchdebatte bleibe häufig an der Oberfläche und zu plakativ. In Talkshows und den Medien insgesamt kämen zu häufig selbst ernannte oder dazu gemachte Experten zu Wort. Die wissenschaftlichen Fachleute aus den Islamzentren in Deutschland, die gerade deshalb gegründet worden seien, würden zu selten angefragt.

Quelle: 
epd

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[1] https://www.evangelisch.de/inhalte/151026/11-07-2018/islamwissenschaftler-kopftuchstreit-ist-stresstest-fuer-demokratie
[2] https://www.evangelisch.de/inhalte/155511/18-03-2019/gericht-bestaetigt-kopftuchverbot-fuer-richterinnen
[3] https://www.evangelisch.de/inhalte/155349/06-03-2019/berliner-neutralitaetsgesetz-liegt-beim-bundesarbeitsgericht
[4] https://www.evangelisch.de/inhalte/154437/04-01-2019/us-repraesentantenhaus-erlaubt-muslimin-tragen-eines-kopftuchs
[5] https://www.evangelisch.de/inhalte/153439/20-11-2018/barley-begruesst-verbot-religioeser-symbole-im-gerichtssaal
[6] https://www.evangelisch.de/inhalte/152311/18-09-2018/urteil-muslimin-durfte-gerichtssaal-kopftuch-tragen
[7] https://www.evangelisch.de/inhalte/151868/23-08-2018/kopftuchverbot-fuer-maedchen-gefordert-frauenrechtlerinnen-warnen-vor-kopftuchzwang-bei-kindern
[8] https://www.evangelisch.de/inhalte/151572/06-08-2018/islamwissenschaftler-das-kopftuch-ist-kein-religioeses-symbol
[9] https://www.evangelisch.de/inhalte/150995/13-07-2018/kopftuchstreit-muslimische-lehrerin-fereshta-ludin
[10] https://www.evangelisch.de/inhalte/150393/06-06-2018/ates-kritisiert-kirchen-wegen-islam-verstaendnis
[11] https://www.evangelisch.de/themen/kopftuch