Missbrauchsopfer verklagt Benedikt XVI.

Ein Bild auf einem Vorhang erinnert an den Besuch von Papst Benedikt XVI. in Kuba
© epd-bild/Klaus Honigschnabel
Ein Missbrauchsopfer hat Verantwortliche der katholischen Kirche angeklagt, darunter auch den emeritierten Papst Benedikt XVI.
Katholische Kirche
Missbrauchsopfer verklagt Benedikt XVI.
Der frühere Münchner Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und spätere Papst Benedikt XVI. steht im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche schon länger in der Kritik. Nun hat ein Opfer aus Bayern Klage eingereicht - auch gegen den Ex-Papst.

Am Landgericht Traunstein ist einem Medienbericht zufolge Klage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. eingereicht worden. Laut nun veröffentlichten Recherchen von Correctiv, der Wochenzeitung "Die Zeit" und des Bayerischen Rundfunks (BR) muss sich der 95-Jährige womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche mitverantworten. Eingereicht habe die Klage der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern.

Die Klage richte sich gegen den Priester Peter H., der auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle spielt, sowie mehrere Verantwortliche der katholischen Kirche, darunter Kardinal Friedrich Wetter, der Münchner Generalvikar Christoph Klingan und der ehemalige Papst Benedikt XVI. In den 1990er Jahren soll Peter H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, unter ihnen auch den Kläger.

Die Kirchenleitung rund um den damaligen Münchner Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden, obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war. 1986 wurde H. von einem Gericht wegen Missbrauchs an mehreren Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, aber weiter als Priester eingesetzt.

Experten halten Erfolg für möglich

Da die Missbrauchstaten strafrechtlich weitgehend verjährt sind, hat der Berliner Rechtsanwalt des Opfers, Andreas Schulz, dem Medienbericht zufolge eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht. So könne zwar keine strafrechtliche Verfolgung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden. Sein Mandant hoffe, dass ein Gericht feststelle, dass H. ihn missbraucht habe und deswegen "zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet ist", heiße es in der Klageschrift.

Ob der emeritierte Papst und früherer Münchner Erzbischof Ratzinger für die Übergriffe belangt werden kann, ist umstritten. Experten räumen der Klage dem Medienbericht zufolge Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf Verjährung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Der frühere Münchner Erzbischof Kardinal Wetter habe angekündigt, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen, hieß es. Das Erzbistum München und Freising habe sich zu den Recherchen nicht offiziell äußern wollen.

Die Münchner Kanzlei WSW hatte im Januar ein im Auftrag des Erzbistums München und Freising erstelltes Gutachten vorgestellt. Demnach gibt es in der Zeit zwischen 1945 und 2019 Hinweise auf mindestens 497 Betroffene sexualisierter Gewalt im Erzbistum. Dem emeritierten Papst Benedikt XVI. wird vorgeworfen, als Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger (1977-1982) in vier Fällen nicht ausreichend gegen Missbrauchstäter vorgegangen zu sein.