"Diskriminierende Darstellungen aufarbeiten"

"Judenssau" Plastik im Dom Brandenburg
© Marion Gardei / EKBO
Antijüdische Schmähplastiken, wie im Dom von Brandenburg, gibt es noch immer in deutschen Kirchen. Eine laufende Kunstguterfassung in der EKBO "bringt einiges zutage, das bearbeitet" werden müsse, so die kirchliche Antisemitismusbeauftragte Marion Gardei.
NS-Symbolik im Fokus der EKBO
"Diskriminierende Darstellungen aufarbeiten"
Landeskirche plant Verbot von antisemitischen Relikten
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz plant ein Verbot der Nutzung von Gegenständen mit antisemitischen und nationalsozialistischen Darstellungen in ihren Gottesdiensten und im liturgischen Raum.

Über ein Kirchengesetz dazu will die Synode bei ihrer Frühjahrstagung Ende dieser Woche in Berlin entscheiden. Von solchen Relikten habe die Landeskirche bisher eher zufällig erfahren, sagte die kirchliche Antisemitismusbeauftragte Marion Gardei dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die nun laufende Kunstguterfassung bringe zusätzlich einiges zutage, das bearbeitet werden müsse.

epd: Was ist der Hintergrund der geplanten Neuregelung?

Marion Gardei: Immer wieder finden wir in Kirchen neue alte Darstellungen, die judenfeindliche, nationalsozialistische und gewaltverherrlichende Motive und Symbole enthalten. Solche Darstellungen, die von Menschenfeindlichkeit und Gewaltverherrlichung geprägt sind, existieren seit Jahrzehnten und länger an Kunstwerken, liturgischen Gegenständen und an Kirchenwänden, ohne dass jemand daran Anstoß nimmt.

Oder wenn sich Einzelne beschwerten, wurde die Kritik zurückgewiesen, mit der Begründung, das gehöre doch auch zu unserer Tradition. Das hängt ja nun schon so lange. So erfahren ich oder wir als Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz meist eher zufällig von diesen - die Kirche beschämenden - Darstellungen oder gar erst aus der Presse. Anstoß war ein ähnliches Gesetz aus der pfälzischen Landeskirche aus Anlass der Glockenfunde mit Nazisymbolen, das verhindern sollte, dass Gemeinden sich dem Aus-dem-Gebrauch-Nehmen verweigern.

Was für Gegenstände fallen neben Glocken unter die Neuregelung?

Gardei: Antijüdische Schmähplastiken wie sogenannte "Judensauen" im Dom von Brandenburg oder in Kirchen, SA-Männer abgebildet auf dem Taufstein, Horst Wessel in die Kanzel geschnitzt, Amben geschmückt von Reichsadlern mit Ehrenkranz und unvollständig herausgelöstem Hakenkreuz, Bilder von Adolf Hitler und Eva Braun auf Orgelpfeifen, einseitige Heldensprüche auf Gedenktafeln für die Soldaten der Wehrmacht mit entsprechenden Symbolen, Parolen der Deutschen Christen auf Kirchenwänden wie "Christus ist unser Held, Deutschland ist unsere Aufgabe".

###galerie|108601|Unbequeme Denkmäler und Gedenkstätten###

Wo gibt es in der Landeskirche nach Ihrer Kenntnis noch Gegenstände, die unter das Kirchengesetz fallen, und wo vermuten Sie weitere davon?

Gardei: Die Kunstguterfassung unseres kirchlichen Bauamtes, die gerade durchgeführt wird, brachte und bringt noch einiges zutage, was es zu bearbeiten gilt. Im ländlichen Bereich sind es oft Kriegsdenkmäler oder Gedenktafeln, die besonders in der Nazizeit einseitig mit kriegsverherrlichenden Symbolen und Sprüchen und unreflektierter Heldenverehrung gestaltet wurden. In den Kirchen, die in der Nazizeit gebaut wurden, finden sich oft Bildgestaltungen nach dem Gedankengut der Deutschen Christen.

Wie soll außerhalb von Gottesdiensten mit den Gegenständen verfahren werden?

Gardei: Der Gesetzesentwurf zielt darauf, Darstellungen von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut aus dem liturgischen Gebrauch zu nehmen, also aus den Kirchenräumen heraus in einen pädagogischen, musealen Kontext zu stellen. Das Gesetz schafft also eine Handlungsgrundlage, um gegen diese menschenverachtenden und diskriminierenden Darstellungen vorzugehen.

Abgehängte Glocke mit Hakenkreuz aus der ev. Philipp-Melanchton-Kapelle im Orchideenweg in Rudow, die ins Heimatmuseum Neukölln überführt wurde.

Warum wird nicht auch der Umgang mit baulichen Relikten mit entsprechenden Symbolen geregelt?

Gardei: Das betrifft auch bauliche Relikte, soweit sie beweglich sind. Ganze Kirchen wollen wir natürlich nicht abreißen.

Wie sollte aus Ihrer Sicht damit umgegangen werden?

Gardei: Es gilt, die entsprechenden Kunstwerke nicht einfach zu vernichten, sondern sie mit entsprechender Beratung für derartige Kommentare und Konzepte dem musealen beziehungsweise pädagogischen Bereich zuzuführen, damit zukünftige Generationen daraus lernen können, zum Beispiel Anschauung gewinnen über die Verknüpfung von Kirche und Nationalsozialismus. Positiv gesagt weiß ich aus meiner Erfahrung, dass da, wo Gemeinden aus diesem Anlass in eine Auseinandersetzung mit ihrer Vergangenheit eintreten, ein fruchtbarer Prozess entsteht, der das Gemeindeleben bereichert. Solche Prozesse habe ich in der Vergangenheit oft begleitet, daraus sind Ausstellungen, Dokumentationen und Unterrichtsmaterialien entstanden.

Wie soll es weitergehen?

Gardei: Wir wollen die Gemeinden mit diesem Problem nicht allein lassen. Deshalb gibt es auch ein Beratungsangebot meinerseits. Gemeinsam mit Pastoralkolleg und kirchlichem Bauamt werde ich am 24. Mai einen Beratungstag für betroffene Gemeinden durchführen, diese Gemeinden auch gezielt dazu einladen. Hier geht es um "Best Practice" bisher, aber auch um Angebote für individuelle Besprechung über Einleitung und Begleitung solcher Prozesse.