Kölner OB verteidigt Pilotprojekt

Henriette Reker beim Tag der offenen Moschee am 03.10.21, in der DITIB Zentralmoschee in Ehrenfeld. Koeln, 03.10.2021
© Christoph Hardt/Geisler-Fotopres/picture alliance
Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker beim Tag der offenen Moschee in der DITIB Zentralmoschee in Ehrenfeld.
Gebetsruf des Muezzin
Kölner OB verteidigt Pilotprojekt
Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hat das Kölner Pilotprojekt verteidigt, Gebetsrufe von Moscheen unter Auflagen zuzulassen. Sie reagierte damit am Samstag auf die kontroverse Diskussion in den sozialen Netzwerken über die Entscheidung der Stadt.

„Köln ist die Stadt der (religiösen) Freiheit & Vielfalt. Wer am Hbf ankommt, wird vom Dom begrüßt und von Kirchengeläut begleitet“, schrieb sie auf Twitter. Viele Kölnerinnen und Kölner seien Muslime, erklärte die Kommunalpolitikerin und sprach von einem „Zeichen des Respekts“.

Die Stadt Köln startet nach ersten Gesprächen mit ortsansässigen Moscheegemeinden und rechtlicher Prüfung ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt. Auf Antrag und unter Auflagen können die Moscheegemeinden, die dies wünschen, ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen, wie die Stadt in der vergangenen Woche mitteilte.

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Die umliegende Nachbarschaft muss von der Moscheegemeinde im Vorfeld mittels eines Flyers informiert werden. Zudem ist der Stadt zufolge für jede Moscheegemeinde eine Ansprechperson zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Der Gebetsruf darf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.

Das Projekt wird durch die Kölner Stadtverwaltung nach eigenen Angaben eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit findet eine Auswertung statt, um auf dieser Basis über die Zukunft der Regelung zu entscheiden.

„Während in christlichen Kirchen die Glocken geläutet werden, um die Gläubigen zum gemeinsamen Gottesdienst zu rufen, sind es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllen“, hieß es in der Mitteilung der Stadt. Seit vielen Jahren sei der Islam, wie viele andere Religionen auch, ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft, so dass auch die Frage der Erlaubnis der Gebetsrufe an den Moscheen bundesweit immer wieder diskutiert werde.