Gericht erlaubt Aufmarsch von Rechten in Kassel

Gericht erlaubt Aufmarsch von Rechten in Kassel

Kassel (epd). Mitglieder und Sympathisanten der Partei "Die Rechte" dürfen am Samstag am Kasseler Hauptbahnhof aufmarschieren. Eine Beschwerde der Stadt Kassel gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts sei zurückgewiesen worden, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitag in Kassel mit. Der Stadt sei es nicht gelungen deutlich zu machen, dass mit der Versammlung der Rechten eine Verunglimpfung des Andenkens an den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) verbunden und die öffentliche Ordnung gefährdet sei. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (AZ: 2 B 1532/19)

So könnten am 20. Juli, dem 75. Gedenktag des Attentats auf Adolf Hitler, in Kassel Rechtsextreme und Gegendemonstranten aufeinander treffen. Denn gegen die Demonstration der Rechten wegen einer angeblichen Instrumentalisierung des Mordes an Walter Lübcke hat ein Bündnis gegen rechts eine Kundgebung am Hauptbahnhof, zwei Demonstrationszüge und weitere Veranstaltungen im Stadtgebiet angemeldet.

Dem Bündnis gehören mehr als 120 Verbände, Initiativen, Aktionsgruppen, Gewerkschaften, Vereine, Parteien, Religionsgemeinschaften und Personen als Erstunterzeichner an, darunter die evangelische und katholische Kirche. Auch der kurhessische Bischof Martin Hein zählt dazu. Er hatte bereits vergangene Woche gefordert, "demokratiefeindlichen Kräften in unserem Land, in unserer Region und in unserer Stadt nicht widerstandslos das Feld überlassen. Das lehrt uns die Geschichte - und dies ganz besonders am 20. Juli!"

Die Polizei erwartet am Samstag auf Seiten der Rechten bis zu 500 Teilnehmer. Gleichzeitig geht sie von mehreren Tausend Gegendemonstranten aus.

Der 65-jährige Lübcke war Anfang Juni nachts auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen erschossen worden. Die Tat gestand ein in Kassel wohnender Rechtsextremist, der die Polizei auch zur Tatwaffe führte, sein Geständnis aber später widerrief. Stephan E. sitzt jedoch weiter als dringend tatverdächtig in Untersuchungshaft.