Europäischer Gerichtshof entscheidet über Deutsch-Tests für Ehepartner

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Deutsch-Tests für Ehepartner
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am heutigen Donnerstag, ob die in Deutschland vorgeschriebenen Sprach-Tests für ausländische Ehepartner zulässig sind.

Die Bundesrepublik verlangt von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, den Nachweis "einfacher Deutschkenntnisse". Damit sollen Schein- und Zwangsehen erschwert und die Integration in Deutschland erleichtert werden.

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Im konkreten, vom EuGH nun zu entscheidenden Fall hatte eine Türkin geklagt, die zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann ziehen wollte. Die Deutsche Botschaft in Ankara hatte ihr ein Visum verweigert, weil sie als Analphabetin nicht über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Die Frau sah damit ihr Recht auf Familienzusammenführung verletzt.