Studie: Mindestlohn gefährdet keine Arbeitsplätze

Studie: Mindestlohn gefährdet keine Arbeitsplätze
Eine neue Studie zeigt, dass der gesetzliche Mindestlohn keine keine negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt hat. Die Forscher sprechen von einer "Realitätsverweigerung" vieler Okonomen.

Mindestlöhne führen einer Studie zufolge nicht zum Verlust von Arbeitsplätzen. Die unter deutschen Ökonomen herrschende Meinung, dass eine Lohnuntergrenze sich negativ auf den Arbeitsmarkt auswirke, sei empirisch nicht haltbar, heißt es in der am Montag in Berlin vorgestellten Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Für die Studie wurden internationale Untersuchungen zu Niedrig- und Mindestlöhnen verglichen.

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"Man kann fast schon von einer Realitätsverweigerung vieler Ökonomen sprechen", sagte Gerhard Bosch, Professor am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, das die Studie im Auftrag der Stiftung erarbeitet hat. In den USA hätten viele Wirtschaftswissenschaftler ihre anfangs skeptische Haltung zu Mindestlöhnen durch Praxiserfolge geändert. Die Forschung habe gezeigt, dass die Einführung von Mindestlöhnen trotz leichter Preissteigerungen nicht zum Verlust von Arbeitsplätzen führe.

Der geplante gesetzliche Mindestlohn sei gut geeignet, um zu verhindern, dass das Lohnniveau nach Deutschland weiter nach unten ausfranse, so die Wissenschaftler. Kritisch bewerteten sie hingegen die geplante Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose. Finden sie einen neuen Job, gilt der Mindestlohn laut Gesetzentwurf sechs Monate lang nicht. Dies könne dazu führen, das Langzeitarbeitslose immer wieder Kurzzeitjobs angeboten bekommen.

Der internationale Vergleich zeige, dass wirkungsvolle Kontrollen und abschreckende Strafen notwendig seien, damit Unternehmen den Mindestlohn einhalten. Zudem müsse die Regelung für Betriebe und Beschäftigte leicht verständlich sein. "Damit steht und fällt der Erfolg des Mindestlohns in Deutschland", sagte Bosch.

Nach dem Willen der großen Koalition soll zum 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt werden. Das Mindestlohngesetz soll Anfang Juli im Bundestag verabschiedet werden.