Bundestag erweitert Adoptionsrechte für Homosexuelle

Foto: Getty Images/iStockphoto/Melvin Dyson
Bundestag erweitert Adoptionsrechte für Homosexuelle
Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD das Gesetz zur Erlaubnis der sogenannten Sukzessivadoption für homosexuelle Lebenspartner verabschiedet.

Schwule und Lesben in eingetragenen Partnerschaften dürfen danach das adoptierte Kind des Partners ebenfalls adoptieren. Nach bisheriger Rechtslage war das nur beim leiblichen Kind des Partners erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Februar vergangenen Jahres, dass auch die Sukzessivadoption möglich sein muss.

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Behörden sind bereits seitdem angewiesen, dem Urteilsspruch bei ihren Entscheidungen zu folgen. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz stellt also nachträglich die Rechtsgrundlage dafür dar. Die Opposition stimmte gegen das Gesetz. Linke und Grüne fordern, homosexuelle Paaren im Adoptionsrecht gänzlich gleichzustellen, damit sie auch als Paar gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Das ist auch nach dem neuen Gesetz nicht möglich.

In diesem Punkt ist sich die Koalition nicht einig, weshalb das aktuelle Gesetz nicht über die Sukzessivadoption hinausgeht. Die SPD hatte sich wiederholt für das volle Adoptionsrecht für Schwule und Lesben ausgesprochen. Die Union lehnt das aber ab.