Hinrichtung in Texas drei Stunden vor Termin gestoppt

Hinrichtung in Texas drei Stunden vor Termin gestoppt
Knapp drei Stunden vor dem Hinrichtungstermin hat ein Bundesgericht am Dienstag eine Exekution im US-Bundesstaat Texas aufgeschoben.

Nach Ansicht der Richter muss geklärt werden, ob der wegen Vergewaltigung und Mordes zum Tod verurteilte Robert Campbell (41) geistert behindert ist, wie die Zeitung "Houston Chronicle" berichtete. Nach geltendem Recht dürfen in den USA geistig Behinderte nicht hingerichtet werden. Als Grenzwert gilt ein IQ von etwa 70. Nach Angaben seiner Anwälte hat Campbell offenbar einen solchen Intelligenzquotienten.

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Campbells Hinrichtung wäre die erste in den USA gewesen seit der grausam verpfuschten Hinrichtung in Oklahoma Ende April. Die Henker hatten die Exekution in Oklahoma abgebrochen, nachdem der eingesetzte Giftcocktail nicht die erwartete Wirkung gezeigt hatte. Lockett, der während des Tötungsversuchs große Schmerzen litt, starb mehr als eine halbe Stunde nach Hinrichtungsbeginn an Herzversagen. Der Bundesstaat Oklahoma setzte daraufhin alle Exekutionen für sechs Monate aus, um dem Vorfall zu untersuchen.

Im Berufungsantrag hatte Campbell auf den Fall in Oklahoma hingewiesen. In Texas töten die Henker genauso wie in Oklahoma mit Mitteln unbekannter Herkunft. Justizbehörden beider Staaten weigern sich, die Hersteller der Mittel zu nennen. Der wegen Raubes vorbestrafte Campbell hatte 1991 im Alter von 18 Jahren die 20-jährige Bankangestellte Alexandra Rendon in einer Tankstelle in Houston entführt, sie dann vergewaltigt und erschossen.

Mehrere Bundesstaaten haben gegenwärtig Schwierigkeiten bei Exekutionen, weil europäische Firmen die notwendigen Substanzen nicht mehr liefern und US-Pharmakonzerne offenbar nicht mit Hinrichtungen in Verbindung gebracht werden wollen. Dieses Jahr sind in den USA 20 Hinrichtungen vollstreckt worden, sieben davon in Texas. 2013 wurden in den USA 39 Menschen hingerichtet. In 32 US-Bundesstaaten droht Tätern bei besonders schweren Mordfällen die Todesstrafe.