Behindertenverbände fordern uneingeschränktes Wahlrecht für Betreute

Behindertenverbände fordern uneingeschränktes Wahlrecht für Betreute
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie kritisieren den Ausschluss von unter umfassender Betreuung stehenden Behinderten vom Wahlrecht als verfassungswidrig.

Die Verbände unterstützen acht Betroffene, die gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2013 beim Bundestag Einspruch eingelegt haben. Erwogen werde auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, teilten die Organisationen am Sonntag in Berlin mit.

###mehr-artikel### Von der Wahl ausgeschlossen sind nach einer Regelung des Bundeswahlgesetzes Menschen mit Behinderungen, für die "eine Betreuung in allen Angelegenheiten" bestellt ist. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen. Das widerspreche der UN-Behindertenrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, lautet die Kritik. Lebenshilfe und Caritas gehen den Angaben zufolge von rund 10.000 Menschen aus, die in Deutschland von den Regelungen betroffen sind.

###mehr-links### Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, werde in Artikel 38 des Grundgesetzes garantiert, betonten die Verbände. Die Wahlrechtsausschlüsse bedeuteten daher einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte und das Recht behinderter Menschen auf uneingeschränkte politische Beteiligung. Die Wahlrechtsausschlüsse seien zudem willkürlich, da andere Bürger nicht befürchten müssten, dass ihre Fähigkeit zu "vernünftigen" Wahlentscheidungen überprüft werde, egal ob sie "alt, krank oder sonst beeinträchtigt" seien.