Justizminister Maas plant kein Gesetz zum Verbot von Sterbehilfe

Justizminister Maas plant kein Gesetz zum Verbot von Sterbehilfe
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant derzeit keinen Gesetzentwurf zum Verbot erwerbsmäßiger oder organisierter Beihilfe zum Suizid. Ein Sprecher des Ministeriums verwies am Donnerstag auf den Koalitionsvertrag, in dem es keine Formulierung zu diesem Punkt gebe. Maas vertrete die Haltung, dass ein Gesetz wie bei ethischen Fragestellungen üblich aus der Mitte des Bundestages kommen müsse.

Ein Verbot jeglicher organisierten Hilfe zum Suizid hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gefordert. Er reagierte damit auf eine vom ehemaligen MDR-Indendanten Udo Reiter angestoßene Debatte. Reiter hatte gefordert, ein selbstbestimmtes Lebensende zu erlauben.

Der SPD-Politiker Franz Müntefering lehnte unterdessen eine Zulassung der Sterbehilfe erneut ab. "Wir sollten überlegen, wie wir die Liebe und den Mut zum Leben stärken können", sagte Müntefering am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin". Die aktuelle Diskussion um eine Legalisierung der Sterbehilfe, auch für nicht todkranke Menschen, sei "hochgefährlich" und verberge "Abgründe".

Müntefering fordert mehr Palliativmedizin

Der frühere Vizekanzler und Sozialminister sprach sich für einen Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit aus. Auch sei es heute möglich, durch Patientenverfügungen selbst mitzuentscheiden, was in der letzten Lebensphase geschehen solle, sagte Müntefering. Er forderte zudem, zu überlegen, was anderen mit einem Suizid angetan werde.

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In der Vorgängerregierung aus Union und FDP war ein Gesetz zum Verbot der Suizidbeihilfe gescheitert. Die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte einen Entwurf vor, nach dem nur die kommerziell ausgerichtete, also die erwerbsmäßige Sterbehilfe bestraft worden wäre. Der Union ging das nicht weit genug. Sie forderte ein Verbot jeglicher organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe.

Hilfe zum Suizid leistet derjenige, der einem Patienten todbringende Medikamente überlässt. Verabreicht er sie selbst, wäre dies Tötung auf Verlangen. Sie steht in Deutschland unter Strafe.