Amadeu Antonio Stiftung begrüßt Koalitionspläne

Amadeu Antonio Stiftung begrüßt Koalitionspläne
Die Amadeu Antonio Stiftung hat die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Pläne zur Förderung von Engagement gegen Rechtsextremismus begrüßt.

"Das Zauberwort, das der Koalitionsvertrag als Ziel formuliert, heißt 'bundesgesetzliche Grundlage'", sagte Stiftungskoordinator Timo Reinfrank am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es gebe dann nicht mehr das Argument, dass Projekte nur "modellhaft", also nur für eine bestimmte Zeit gefördert werden könnten. Reinfrank rief dazu auf, die Regelungen schnell umzusetzen, weil zahlreiche Projekte derzeit vom Auslaufen bedroht seien.

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Vom Bund gefördert werden derzeit nur Projekte mit Modellcharakter. Damit ist die finanzielle Unterstützung zeitlich befristet. Reinfrank sagte, das Auslaufen der Förderung sei für Projekte in der Regel das Aus. Die Mitarbeiter landeten im Jobcenter. "Die Bundesregierung muss also schnell handeln", unterstrich er. In der Amadeu Antonio Stiftung stünden allein drei Projekte zum Jahresanfang vor dem Ende der Förderung. "Eine Anschlussfinanzierung ist schwer hinzubekommen", sagte Reinfrank.

Im Koalitionsvertrag steht, dass Programme gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit "langfristig finanziell sichergestellt" und auf bundesgesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Die Haushaltsmittel sollen nach dem Willen von Union und SPD aufgestockt werden. Zudem steht im Vertrag, dass die Extremismusprävention gebündelt werden soll. Derzeit koordinieren drei Bundesministerien jeweils verschiedene Programme.

Reinfrank wertete es zudem als "positives Signal", dass die sogenannte Extremismusklausel, mit der Initiativen beim Förderbescheid ihre demokratische Grundhaltung per Unterschrift bezeugen müssen, nicht im Vertrag erwähnt wird. Dies sei ein Zeichen dafür, dass die Klausel bei einer Neuordnung der Programme nicht weiter verlangt werde, sagte er. Zahlreiche Initiativen hatten die vom Familienministerium eingeführte Klausel als "Gesinnungsschnüffelei" und "Generalverdacht" gegen Aktivisten abgelehnt.