Länder wollen NPD-Verbotsantrag in den nächsten Wochen in Karlsruhe einreichen

Länder wollen NPD-Verbotsantrag in den nächsten Wochen in Karlsruhe einreichen
Der Antrag der Bundesländer für ein NPD-Verbot ist fertig und soll in den nächsten Wochen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

Wie eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) am Freitag bestätigte, soll "in den nächsten zehn bis 14 Tagen" das weitere Verfahren abgestimmt werden. Danach soll der Antrag in Karlruhe eingereicht und auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

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Vom 4. bis 6. Dezember tagt die Innenministerkonferenz, der Pistorius derzeit vorsteht, in Osnabrück. Dabei wird das Verfahren gegen die rechtsextreme Partei voraussichtlich das bestimmende Thema sein.

Am Freitag hatte die Tageszeitung "Die Welt", der nach eigenen Angaben das als vertraulich eingestufte Dokument bereits vorliegt, aus dem Antrag berichtet. Darin heiße es, die NPD vertrete "eindeutig und nachhaltig die nationalsozialistische Ideologie". Die Antragsteller rechneten zudem damit, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht über ein NPD-Verbot entscheiden wird, sondern auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Bundesregierung und Bundestag stellen keinen eigenen Verbotsantrag

Der Verbotsantrag wurde von den Prozessbevollmächtigten Christoph Möllers und Christian Waldhoff von der Berliner Humboldt-Universität vorbereitet. Die Entscheidung des Bundesrats, ein weiteres Verfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht anzustreben, liegt nunmehr fast ein Jahr zurück. Antragsberechtigt sind neben der Länderkammer auch Bundesregierung und Bundestag, die sich aber gegen eigene Anträge entschieden haben.

Die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, begrüßt die Fertigstellung des Verbotsantrags. "Endlich sieht es so aus, als komme Bewegung in dieses längst überfällige Verfahren. Es wird höchste Zeit, dass dieses Trauerspiel für eine wehrhafte Demokratie beendet wird", sagte Knobloch am Freitag in München. Die NPD agiere offen verfassungsfeindlich und sei ein Schandfleck für das Gemeinwesen.

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien in den 50er Jahren verboten: die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei Deutschlands. Ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 an der Verstrickung von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Führungsebenen der Partei. Nach Informationen der "Welt" wollen die Innenminister beim neuen Antrag schriftlich versichern, dass das Beweismaterial gegen die NPD ohne Hilfe von V-Leuten gesammelt wurde.