Griechenland muss gleichgeschlechtliche Partnerschaft erlauben

Griechenland muss gleichgeschlechtliche Partnerschaft erlauben
Griechenland muss Schwulen und Lesben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine eingetragene Lebenspartnerschaft erlauben.

Es sei diskriminierend, wenn nur Partner unterschiedlichen Geschlechts eine solche Verbindung eingehen dürften, rügte der Straßburger Gerichtshof am Donnerstag in einem rechtskräftigen Urteil. Der Richterspruch war von griechischen Homosexuellenverbänden mit großer Spannung erwartet worden. In dem Mittelmeerstaat ist die Lebenspartnerschaft als rechtlich flexiblere Alternative zur Ehe seit 2008 möglich - allerdings ist sie Homosexuellen bisher ausdrücklich verwehrt (AZ: 29381/09 und 32684/09).

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Die reguläre Ehe steht Schwulen und Lesben ohnehin nicht offen. 17 andere europäische Länder erlauben Homosexuellen hingegen die Lebenspartnerschaft, selbst wenn sie die "echte" Ehe heterosexuellen Paaren vorbehalten wollen. Auf diese Länder beruft sich das Menschenrechtsgericht in seinem Urteil: In Europa gebe es einen Trend hin zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, unterstrich es. Einzig Litauen habe ein Gesetz ähnlich dem griechischen. Der Gerichtshof argumentiert auch mit dem Menschenrecht auf Privat- und Familienleben.

Wie genau Griechenland das Urteil umsetzen muss, lassen die Straßburger Richter offen. Die Regierung in Athen hatte vor einigen Monaten angekündigt, sie erwäge eine Anerkennung homosexueller Partnerschaften. Die griechisch-orthodoxe Kirche hatte vehement gegen einen solchen Schritt protestiert.