Amnesty fordert Freilassung von indischer Hungerstreik-Aktivistin

Amnesty fordert Freilassung von indischer Hungerstreik-Aktivistin
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International macht sich für die Freilassung der indischen Hungerstreik-Aktivistin Irom Sharmila stark.

Die Inhaftierung der 41-Jährigen, die seit fast 13 Jahren keine Nahrung mehr zu sich nimmt, zeige, dass die indische Regierung abweichende Haltungen nicht toleriere, erklärte Amnesty International India am Mittwoch laut einem Bericht der Tageszeitung "Times of India". Sharmila sei eine "Gewissensgefangene", die einzig und allein wegen ihrer friedlich ausgedrückten Ansichten eingesperrt sei.

Sharmila hatte im November 2000 einen unbegrenzten Hungerstreik begonnen, nachdem in ihrer Heimat Manipur zehn Menschen an einer Bushaltestelle von paramilitärischen Kräften erschossen worden waren. Die Aktivistin fordert die Aufhebung des Kriegsrechts, das seit 1958 in dem Unionsstaat im abgelegenen Nordosten des Landes gilt. Als Vorbild für ihren Protest nennt sie Unabhängigkeitskämpfer Mahatma Gandhi. Sharmilas Hungerstreik ist der längste weltweit.

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Kurz nach Beginn ihres Hungerstreiks wurde Sharmila von der Polizei festgenommen und beschuldigt, Selbstmord begehen zu wollen, was nach indischen Recht strafbar ist. Die Aktivistin, die seit fast 13 Jahren zwangsernährt wird, ist jedoch nie von einem Gericht dafür verurteilt worden. Sie wird im Sicherheitstrakt eines Krankenhauses festgehalten. Sharmila hat sich stets geweigert, eine Haftverschonungserklärung zu unterzeichnen. Sie fordert, dass alle Vorwürfe gegen sie fallengelassen werden und sie freigelassen wird.

Die sieben Unionsstaaten im Nordosten Indiens stehen allesamt seit Jahrzehnten unter Kriegsrecht. Die Zentralregierung in Neu-Delhi will damit separatistische Bewegungen im Zaum halten. Das Militär hat in dieser Region das Recht, ohne Richterbeschluss Menschen festzunehmen und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Die Streitkräfte dürfen auch auf Personen schießen, die gegen Gesetze verstoßen.