Ministerin Schröder will Steuervorteile auch für unverheiratete Eltern

Ministerin Schröder will Steuervorteile auch für unverheiratete Eltern
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will Änderungen bei der Familienförderung. Sie sagte dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", sie finde es zwar richtig, dass der Staat die Ehe unterstütze. "Genauso sollte der Staat aber auch unverheiratete Paare mit Kindern unterstützen." Deshalb sei sie dafür, "das Ehegatten-Splitting stufenweise zu einem Familien-Splitting weiterzuentwickeln", führte die Ministerin aus.

Schröder reagierte mit ihren Äußerungen offensichtlich auf die Kritik an ihrer Familienpolitik. Medienberichten zufolge wollte das Ministerium die Veröffentlichung einer großangelegten Studie zur Wirksamkeit der Familienleistungen offenbar verzögern. Die Studie kommt im Kern zu dem Schluss, dass die meisten Familienleistungen gesamtwirtschaftlich nicht effizient sind und auch die Geburtenrate nicht erhöhen. Zudem profitierten zu oft Familien, die die Leistungen gar nicht nötig haben.

Schröder versicherte in dem "Spiegel"-Interview, die wesentlichen Ergebnisse der Studie würden in diesem Frühjahr vorliegen. Sie werde daraus auch noch politische Schlüsse ziehen, sagte die Ministerin.

Nur jede fünfte Mutter wolle eine Vollzeitstelle

Sie wandte sich aber dagegen, vor allem die Berufstätigkeit von Frauen und Müttern zu fördern. Nur jede fünfte Mutter mit einem minderjährigen Kind wolle voll arbeiten. 61 Prozent der Mütter wünschten sich Teilzeitstellen. Schröder sagte, sie sei nicht bereit, "die Familienpolitik allein an den Bedürfnisses des Arbeitsmarkts und der Arbeitgeber auszurichten".

Die CDU strebt in ihrem Grundsatzprogramm eine Weiterentwicklung des Ehegatten-Splittings zum Familiensplitting an. Entsprechende Forderungen aus der Opposition hatte Schröder bisher indes zurückgewiesen. Das Ehegatten-Splitting wirkt sich bei der Steuerveranlagung vor allem für die Paare günstig aus, bei denen einer sehr viel und der andere Partner nichts oder wenig verdient. Es gilt daher als die steuerliche Förderung der klassischen Alleinverdiener-Ehe.