Nach Kindstod: Strafanzeige gegen Wachdienst von Flüchtlingsheim

Nach Kindstod: Strafanzeige gegen Wachdienst von Flüchtlingsheim

Berlin (epd). Nach dem Tod eines ungeborenen Babys ist gegen zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter eines Berliner Flüchtlingsheims Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt worden. Es könnte sich auch um fahrlässige Tötung handeln, sagte der auf Medizinrecht spezialisierte Jurist Tobias Kiwitt am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Er vertritt die betroffene Familie aus Armenien anwaltlich.

Die Familie lebte in einem Flüchtlingsheim der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Berlin. Die 21-jährige Frau war Kiwitt zufolge Ende Juni im neunten Monat schwanger. Als sie in der Nacht zum 23. Juni starke Schmerzen und Blutungen erlitt, habe ihr Mann die zwei Mitarbeiter des Wachdienstes gebeten, einen Rettungswagen zu rufen. Diese hätten sich jedoch geweigert, sagte Kiwitt. Stattdessen hätten sie dem Ehepaar eine Wegbeschreibung zum Krankenhaus gegeben. Nachdem die hochschwangere Frau und ihr Mann die Klinik nach einem längeren Fußmarsch erreicht hatten, habe sie ihr Kind nur noch tot entbunden. Seine Mandantin sei seit dem Verlust des Kindes schwer traumatisiert und depressiv.

Der Vorsitzende des zuständigen AWO-Verbandes, Manfred Nowak, äußerte sein Bedauern über den "außerordentlich tragischen" Vorfall. Unzureichende Bestimmungen für den Umgang in sensiblen Situationen in Flüchtlingsheimen sieht Nowak nicht. Der Berliner Flüchtlingsrat hatte nach Bekanntwerden des Falls höhere Qualitätsrichtlinien für Flüchtlingsheime gefordert.

epd lob