Grüne haben Bedenken gegen Bürgergeld-Stopp für Jobverweigerer

Grüne haben Bedenken gegen Bürgergeld-Stopp für Jobverweigerer

Düsseldorf (epd). Die Grünen-Bundestagsfraktion hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Streichung des Bürgergelds für Jobverweigerer. Das Bundesverfassungsgericht habe 2019 geurteilt, dass Sanktionen im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt werden können, sagte der Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Auch müsse das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein. „Darauf prüfen wir den Vorschlag der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren genau“, sagte Audretsch.

Heil plant die Streichung des Regelbedarfs für bis zu zwei Monate, „wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“. So formuliert es ein Entwurf für das von der Bundesregierung geplante Haushaltsgesetz. Leistungen für die Kosten von Unterkunft und Wohnung würden auch im Fall einer kompletten Streichung des Regelbedarfs weiter gezahlt werden. Das Bürgergeld, das in diesem Jahr die Hartz-IV-Leistungen abgelöst hat, kann derzeit um bis zu 30 Prozent gekappt werden.