Jurist kritisiert Handhabung von Blasphemie-Paragraf

Jurist kritisiert Handhabung von Blasphemie-Paragraf
Überzogene Anforderungen an den Tatbestand und falsche Rücksicht auf die Meinungsfreiheit: Der deutschen Blasphemie-Paragraph solle auch angewendet werden, wenn keine Störung des öffentlichen Friedens vorliegt, kritisiert Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber.

Der Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber hat die deutsche Justiz für ihren Umgang mit Blasphemie kritisiert. Die gegenwärtige Handhabung des Paragrafen 166 im Strafgesetzbuch sei völlig unbefriedigend, schreibt er in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagsausgabe). "Sie degradiert den Straftatbestand zu praktischer Bedeutungslosigkeit." Der Paragraf stellt in Deutschland Gotteslästerung unter Strafe, wenn sie die öffentliche Ordnung stört.

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Hillgruber, der in Bonn öffentliches Recht lehrt, argumentiert, in Deutschland würden bei der strafrechtlichen Verfolgung von Gotteslästerung überzogene Anforderungen an den Tatbestand der Beschimpfung gestellt. Hierbei würden "selbst übelste Verunglimpfungen unterschiedlicher Bekenntnisse mit falscher Rücksicht auf die Meinungsfreiheit toleriert". Hillgruber kritisiert zudem die Beschränkung des Blasphemie-Paragrafen auf die Störung des öffentlichen Friedens. "Dieses Merkmal sollte gestrichen werden, denn schon die Beschimpfung selbst stört den öffentlichen Frieden."

"Gott selbst braucht keinen Schutz durch die staatliche Rechtsordnung, wohl aber das friedliche, respektvolle Zusammenleben in einem Staat, der gläubige und nichtgläubige Bürger vereint", betont der Jurist. Hillgruber kritisiert in diesem Zusammenhang die Reaktion muslimischer Schüler an französischen Schulen, die die Schweigeminute nach dem Attentat auf das Satire-Magazin "Charlie Hebdo" gestört hatten. Auf der anderen Seite richtet er sich aber auch gegen die Solidaritätsbekundung "Je suis Charie". Die Forderung nach Identifikation mit der Zeitschrift, die den Islam nicht selten grob beleidigt habe, erschwere vielen Muslimen die Distanzierung von der Gewalttat.

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Hillgruber fügte hinzu, die Duldung von Religionsdiffamierung sei ein "Integrationshindernis ersten Rangs. Der wechselseitige Verzicht auf Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen sei die unabdingbare Voraussetzung für ein friedliches Mit- und Nebeneinander. Dieser Verzicht "darf und sollte rechtsverbindlich eingefordert werden".

Das Attentat auf das französische Satiremagazin "Charlie Hebdo" hatte in Deutschland eine Debatte über den Blasphemie-Paragrafen ausgelöst. So sprachen sich Unionsvertreter für härtere Strafen für Blasphemie aus. Auf der anderen Seite trat der FDP-Vorsitzende Christian Lindner für eine Streichung des Paragrafen 166 ein.