Rechtsprofessor: Staat darf Religion nicht diskriminieren

Rechtsprofessor: Staat darf Religion nicht diskriminieren
Dass der Staat weltanschaulich neutral ist und dennoch kirchliche Arbeit unterstützt, stellt nach den Worten des Rechtswissenschaftlers Michael Germann keinen Widerspruch dar.

Da der Staat gesellschaftliche Lebensäußerungen insgesamt fördere, dürfe er religiös motivierte Lebensäußerungen nicht aussparen, sagte Germann laut Redemanuskript am Freitag in Stuttgart. Andernfalls verkehre der Staat "vermeintliche religiöse Indifferenz in eine Diskriminierung der Religion".

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Der Staat identifiziere sich zwar selbst nicht mit Glaubenspositionen und dürfe auch niemanden dazu zwingen, sagte Germann. Gleichzeitig zeige er sich dem Grundgesetz zufolge offen für das Engagement der Kirchen, wie es etwa im Religionsunterricht an Schulen, den theologischen Fakultäten an Universitäten oder Kreuzen in Gerichtssälen zum Ausdruck komme. "Das Neutralitätsgebot kann nicht als ein Berührungsverbot verstanden und ausgestaltet werden", betonte Germann, der an der Universität Halle-Wittenberg Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht lehrt.

Ein gesellschaftspolitisch engagierter Staat muss dem Juristen zufolge kirchliche Schulen im gleichen Maß bezuschussen wie Schulen in freier Trägerschaft, die Erhaltung kirchlicher Baudenkmäler ebenso finanzieren wie die Denkmalpflege allgemein sowie die Arbeit von Diakonie und Caritas in demselben Maß wie die übrigen freien Träger. Religion dürfe nicht aus dem öffentlichen gesellschaftlichen Leben verdrängt werden, forderte Germann. Er äußerte sich bei der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg.