Lockerung des "Tanzverbots" an Feiertagen in Heidelberg gestoppt

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Lockerung des "Tanzverbots" an Feiertagen in Heidelberg gestoppt
Die Stadt Heidelberg ist nach Auffassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit ihrer Lockerung des "Tanzverbots" an Feiertagen zu weit gegangen.

"Wir haben die Stadt Heidelberg gebeten, künftig wieder nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verfahren", sagte Uwe Herzel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums, am Dienstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Dieser Sonderweg sei damit beendet.

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Der entsprechende Heidelberger Kompromiss wurde nach Angaben der Stadtverwaltung vor mehreren Monaten in Kooperation mit den Disco-Betreibern und auch mit den Kirchen vereinbart. Er bestand darin, dass nur noch Karfreitag, Totensonntag und Allerheiligen als "stille Tage" behandelt werden sollten. An den anderen Ostertagen sei das Tanzverbot "nicht komplett durchgezogen" worden, sagte ein Sprecher der Stadt Heidelberg auf Anfrage.

Nach Paragraf 10 des baden-württembergischen Feiertagsgesetzes sind "öffentliche Tanzveranstaltungen" an Allerheiligen, am Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag sowie an Heiligabend von 3 bis 24 Uhr untersagt - und am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten. An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober sind "öffentliche Tanzunterhaltungen" von 3 Uhr bis 11 Uhr verboten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte mehrfach eine Lockerung des Feiertagsgesetzes angeregt. Am Karfreitag sei das Tanzverbot zwar berechtigt. "Aber warum soll man an Ostern nicht tanzen?", fragte Kretschmann Ende Juni vor Pfarrern aus Württemberg. Ostern sei doch ein freudiger Tag, an dem die Auferstehung Jesu gefeiert werde.