Die Gremien der EKD: Synode, Rat und Kirchenkonferenz

Die Gremien der EKD: Synode, Rat und Kirchenkonferenz
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) verfügt über drei Gremien: Die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat. Synode und Rat sind nach der Verfassung gleichrangig, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattet. Die Kirchenkonferenz spiegelt den föderalen Aufbau des deutschen Protestantismus in 22 Landeskirchen wider.

Die Synode

Das Kirchenparlament repräsentiert die Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland und ist einer der demokratischen Grundsteine der verfassten Kirche. Die EKD-Synode besteht aus 126 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 106 durch die Synoden der 22 Landeskirchen gewählt. 20 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Maximal die Hälfte der Kirchenparlamentarier dürfen Theologen sein, und die Mitglieder der Synode sind an Weisungen nicht gebunden. Geleitet wird die EKD-Synode von einem Präsidium, dem ein Präses vorsitzt. In Magdeburg kommt die 11. Synode der EKD zum vierten Mal zusammen.

Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten. Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit.Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die EKD-Synode den Rat und aus dessen Mitte den Ratsvorsitzenden.

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Außerdem hat die Synode verschiedene Ausschüsse. Seit 1991 sind es neun ständige Ausschüsse ("Schrift und Verkündigung", "Diakonie, Mission und Ökumene", "Recht", "Kirche, Gesellschaft und Staat", "Erziehung, Bildung und Jugend", "Haushalt", "Europa", "Bewahrung der Schöpfung (Umwelt und Entwicklung)" und Nominierungsausschuss"). Daneben wählt die Synode bei der ersten, der konstituierenden Tagung zehn Mitglieder, die - zusammen mit drei Vertreterinnen und Vertretern der Kirchenkonferenz - den "Ratswahlausschuss" bilden.

Die Ausschüsse leisten einen wesentlichen Teil der Sacharbeit der Synode. Jeder Ausschuss bereitet in seinem Bereich die Beratungen für die Tagung vor. Während der Tagungen der Synode werden alle Tagesordnungspunkte, auch Anträge und Eingaben an die Synode, nach ihrer Einbringung und einer ersten Aussprache im Plenum an die betreffenden Ausschüsse zur Beratung überwiesen.

Aus der Arbeit der Ausschüsse resultieren in der Regel Beschlussvorlagen zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung durch die Synode. Diese können auch als öffentliche Erklärungen formuliert werden, deren wichtigste Form die Kundgebung ist.

Der Rat

Er ist das einer "Regierung" vergleichbare Leitungsgremium. "Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig", bestimmt die Verfassung. Der Rat soll dabei insbesondere für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände sorgen, die evangelischen Christen in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung beziehen. Von den 15 Mitgliedern des Rates werden 14 gemeinsam von der Synode und der Kirchenkonferenz für sechs Jahre gewählt. Dabei ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Der oder die Synodenpräses ist automatisch Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam den Ratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. In der Praxis vertritt der Ratsvorsitzende die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit. Die Magdeburger Synode wird übrigens auch darüber entscheiden, ob der Ratsvorsitzende einen zweiten Stellvertreter bekommt.

Die Kirchenkonferenz

Ihr gehören Vertreter aus den Kirchenleitungen der 22 Landeskirchen an. Kirchen mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern haben zwei Stimmen, alle anderen eine Stimme. Die Kirchenkonferenz ist das dem Bundesrat vergleichbare Organ, mit dem die Landeskirchen direkt Einfluss nehmen, etwa indem es an der Gesetzgebung und der Ratswahl mitwirkt. Den Vorsitz in der Kirchenkonferenz, die in der Regel viermal im Jahr zusammentritt, hat der Ratsvorsitzende.

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