Datenschutz: ARD verteidigt neue Rundfunkgebühr

Datenschutz: ARD verteidigt neue Rundfunkgebühr
SWR-Justiziar Hermann Eicher hat die Kritik von Datenschützern am neuen Rundfunkgebührenmodell als überzogen zurückgewiesen. "Die Bedenken sind unbegründet", sagte der Jurist, der bei der ARD federführend für die Gebühren zuständig ist, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
25.08.2011
Von Ellen Nebel

Datenschützer befürchten, dass die ab 2013 geltende Haushaltsabgabe der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überzogene Befugnisse bei der Datenerhebung einräumt. Sie kritisieren unter anderem, dass Gebührenzahler bei einer Abmeldung von der GEZ künftig den "die Abmeldung begründenden Sachverhalt" mitteilen müssen. Was damit genau gemeint ist, bleibe unklar.

Eicher sagte, die Verpflichtung, für eine Abmeldung den Grund zu nennen, bestehe bereits heute. Die Begründung sei lediglich in typisierter Form zu nennen, wie etwa "Wohnungsaufgabe" oder "Verzug ins Ausland". Völlig falsch sei es, wenn behauptet werde, es sei künftig der Grund für einen Umzug anzugeben. Eicher sagte dazu: "Eine solche Vorschrift wird man vergeblich im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag suchen, sie gibt es schlicht nicht."

GEZ kann Vermieter fragen

Künftig kann die GEZ auch Nachfragen bei Vermietern und Wohnungsunternehmen stellen. Datenschützer sprechen von Bespitzelung. Eicher bezeichnete diese Angst als unbegründet. "Diese Möglichkeit besteht nur in extremen Ausnahmefällen, die gut begründet sein müssen und wenn zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden." Der Vermieter teile lediglich den Namen seines Mieters mit und keinerlei Lebensumstände oder sonst zur Privatsphäre gehörende Daten.

Auch heute schon verständigen die Meldebehörden die GEZ über Umzüge und teilen die neue Adresse mit. Mit der Einführung der neuen Haushaltsabgabe wird es zusätzlich einen einmaligen kompletten Meldedatenabgleich geben. Datenschützer schlagen Alarm wegen der riesigen Datenmenge, über die die GEZ
dann verfüge. "Die Daten unterliegen einer strengen Zweckbindung, dürfen ausschließlich für den Rundfunkbeitrag verwendet werden und sind nach zwölf Monaten wieder zu löschen", sagte Eicher. Auch dieses Instrument diene nur dazu, Beitragsgerechtigkeit herzustellen.

epd