Kindsmörder Gäfgen bekommt Entschädigung

Kindsmörder Gäfgen bekommt Entschädigung
Vor neun Jahren entführte und ermordete Magnus Gäfgen den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler - jetzt muss ihm das Land Hessen eine Entschädigung zahlen, weil die Polizei im Verhör mit Folter gedroht hatte. Ein Urteil, das nicht überall auf Verständnis stößt.
04.08.2011
Von Max-Morten Borgmann und Ira Schaible

Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör 3000 Euro Entschädigung zahlen. Die höhere Forderung des 36-Jährigen auf mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld und zusätzlichen Schadenersatz wies das Landgericht Frankfurt am Donnerstag ab. Gäfgens Anwalt sah in dem Urteil der Zivilkammer seine Rechtsauffassung bestätigt. Der Vertreter Hessens sagte: "Das Urteil klingt für uns sehr ausgewogen." Beide Seiten beraten noch, ob sie Berufung einlegen.

Die Gewerkschaft der Polizei nannte das Urteil "emotional nur sehr schwer erträglich", es müsse aber unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden. Bei der Opferhilfe-Organisation "Weißer Ring" stieß das Urteil dagegen auf Unverständnis: "Es rührt sehr stark an dem Rechtsempfinden der Menschen."

Recht auf Achtung der Würde - auch für Straftäter

Die Folterdrohung sei eine schwere Verletzung der Menschenwürde Gäfgens, "die nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann", begründete der Vorsitzende Richter Christoph Hefter das Urteil. "Das Verbot der Folter gilt absolut und duldet keine Ausnahme." Und: "Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben."

Am 27. September 2002 hatte Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und eine Million Euro Lösegeld von den Eltern gefordert. Den Elfjährigen erstickte er und versteckt seine Leiche in einem See. Die Polizei nahm Gäfgen am 30. September fest und hoffte zu dem Zeitpunkt, dass der Junge noch am Leben war. Im Verhör am 1. Oktober - vier Tage nach der Entführung - nannte Gäfgen ein falsches Geiselversteck; Polizisten drohten ihm dann mit Folter.

Mit der vom damaligen Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner angeordneten - und vom Innenministerium gebilligten - Schmerzandrohung habe die Polizei in das höchste Verfassungsgut eingegriffen, sagte Richter Hefter. Und zwar "planvoll, vorsätzlich, in Kenntnis der Rechtswidrigkeit und in der Gefahr der Unverwertbarkeit der Aussage". Das Verhalten der Beamten nannte Hefter in seiner rund 45-minütigen Begründung "rechtswidrig und verwerflich". Daschner habe einen Untergebenen zur Nötigung im Amt verleitet. Die Schmerzen seien zudem nicht nur angedroht worden, sondern "auch die Durchführung einer entsprechenden Behandlung vorbereitet worden".

"Sie hofften unablässig, dass der Junge noch lebte"

Die Kammer stützte ihre Entscheidung auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte die Folterandrohung im Juni 2010 als "unmenschliche Behandlung eingestuft" und eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtkonvention gerügt. "3000 Euro sind notwendig, angemessen und ausreichend", betonte Hefter. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei Gäfgen - wie von diesem behauptet - geschlagen, ihm mit sexueller Gewalt im Gefängnis gedroht oder einen Verteidiger vorenthalten habe. "Der Eingriff dauerte nur etwa zehn Minuten und hinterließ beim Kläger keine bleibenden Schäden", begründete der Richter über die Höhe der Entschädigung.

Die Aussagen von Daschner und dem Beamten, der in seinem Auftrag die Folter angedroht hatte, schätzte das Gericht als glaubwürdig ein. Es sei unbestritten, dass es Kontakte ins Innenministerium gab, wer die Kontaktperson genau war, sei letztlich unerheblich. Es sei Daschner und dem Polizisten nicht um eine zielgerichtete Erniedrigung Gäfgnes gegangen, sondern "sie hofften unablässig, dass der Junge noch lebte", stellte die Frankfurter Kammer fest. "Der besondere Druck darf ihnen zugute gehalten werden."

Das Gericht hatte vor der Urteilsverkündung einen Befangenheitsantrag von Gäfgens Anwalt als unzulässig zurückgewiesen. Der Antrag sei gestellt worden, um das Gericht zu zwingen, wieder in die mündliche Verhandlung einzutreten. Gäfgens Anwalt hat dagegen bereits Beschwerde eingelegt. Auch das Strafverfahren gegen Gäfgen könnte möglicherweise noch einmal aufgerollt werden. Dem Landgericht Darmstadt liegt seit geraumer Zeit ein Wiederaufnahmeantrag vor. Wann darüber entschieden werde, sei aber noch nicht klar, so ein Sprecher..

dpa