Bundesanwaltschaft: Frankfurter Attentäter handelte allein

Bundesanwaltschaft: Frankfurter Attentäter handelte allein
Beim Attentäter von Frankfurt sehen die Ermittler bisher keinen Kontakt zum internationalen Terrorismus. Dennoch sind sie beunruhigt: Der Anschlag mit zwei Toten zeigt die Gefahr islamistischer Internet-Propaganda. Und: Gegen solche Einzeltäter gibt es kaum Gegenmittel.

Der Attentäter von Frankfurt hatte nach den Erkenntnissen der Ermittler keine Verbindung zu internationalen Terrorgruppen. Es handele sich "um die Tat eines islamistisch geprägten Einzeltäters", sagte der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum am Freitag in Karlsruhe. Der aus dem Kosovo stammende und in Deutschland aufgewachsene Arid U. soll sich im Internet radikalisiert haben. Er hatte am Mittwoch zwei US-Soldaten vor dem Flughafengebäude mit Kopfschüssen getötet und zwei weitere schwer verletzt.

Der 21-Jährige ließ sich nach den Erkenntnissen der Ermittler im Internet zu dem tödlichen Attentat aufstacheln. "Er hatte sich dem extrem konservativen salafistischen Gedankengut zugewandt und besuchte nach ersten Erkenntnissen die einschlägigen Internetforen", sagte Griesbaum. Als Auslöser für seine Tat gab Arid U. ein Video an, das er auf You Tube gesehen habe. Darin hatten angeblich US-Soldaten ein Haus in Afghanistan geplündert und ein Mädchen vergewaltigt. "Für ein mit anderen Personen vernetztes Vorgehen oder eine Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung gibt es derzeit keine Anhaltspunkte", sagte Griesbaum. Arid U. hat laut Bundesanwaltschaft die Staatsangehörigkeit von Serbien-Montenegro.

"Die Gefährlichkeit des virtuellen Dschihad"

Die Tat sei ein "Hinweis für die Gefährlichkeit des virtuellen Dschihad im Internet", sagte Griesbaum. Deshalb müsse der Kampf gegen diese Propaganda verstärkt werden. Es bestehe aber keine erhöhte Gefahr weiterer Anschläge, auch nicht für organisierten Terrorismus. "Die Sicherheitslage ist als unverändert anzusehen." Es bestehe allerdings die Gefahr "islamistischer Einzel- und Spontantaten", sagte Griesbaum. "Hiergegen gibt es kein wirksames Instrumentarium."

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hat sich die Tat folgendermaßen abgespielt: U. fuhr bewaffnet mit einer Pistole, 14 Schuss Munition und zwei Messern zum Flughafen und schaute sich dort nach US-Soldaten um. Als er eine Gruppe erkannte, fragte er nach einer Zigarette und wollte sich vergewissern, dass die Soldaten tatsächlich auf dem Weg nach Afghanistan waren. Als ein Soldat dies bestätigte und sich in Richtung Bus verabschiedete, schoss ihm U. von hinten in den Kopf. Der 25-Jährige starb noch am Tatort.

Dann betrat U. den Bus, der die Soldaten zum US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein bringen sollte, mit dem Ruf "Allahu Akbar" ("Gott ist groß"). Dann tötete er zunächst den 21 Jahre alten Busfahrer mit einem Kopfschuss, ging weiter und schoss auf einen 25-Jährigen und auf einen 21-Jährigen, die beide schwer verletzt überlebten.

Das fünfte Ziel stellte den Attentäter

Bei seinem fünften Opfer versagte die Pistole. Er hatte die Waffe direkt auf den Kopf des Opfers gerichtet und zweimal abgedrückt, schilderte Griesbaum den Vorgang. Die Kugeln lösten sich jedoch nicht, da eine Hülse im Lauf verklemmt war. Als der Attentäter flüchtete, verfolgte ihn der Soldat und stellte ihn wenige Meter später. Mehrere Polizisten kamen ihm zu Hilfe.

Bei seiner Vernehmung durch die Polizei habe Arid U. die Tat gestanden, bei der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes habe er geschwiegen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der Haftbefehl lautet auf dringenden Tatverdacht des zweifachen Mordes, des dreifachen Mordversuchs sowie der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen. Einer der beiden angeschossenen Soldaten schwebt noch in Lebensgefahr.

dpa