Wie kann ich mich wehren, wenn mich ein Gemeindemitglied bedrängt?

Kim und Sarah

Sehr geehrte Frau Scholz, ich weiß nicht mehr weiter. Seit geraumer Zeit werden meine Tochter (11) und ich (38)durch ein Kirchenmitglied arg bedrängt. ( auch im körperlichen Sinne) Bin seit 2020 Witwe. Wenn ich Distanz fordere ,wird mir z. B. vorgeworfen eingebildet und ungehobelt zu sein. Meine Tochter wurde auch mehrfach bedrängt. Der Herr (53) ist selber verheiratet und wohl psychisch eingeschränkt. Er gibt vor, im christlichen Glauben zu leben und zu handeln. Wie er sagt, möchte er nicht, dass es uns an körperlichen Kontakten fehlt. Sarah mag auch nicht mehr zum Gottesdienst oder zu den Kinder treffen gehen. Da sie mehrere Male abgefangen wurde. Im Auftrag mir mitzuteilen, das man mich treffen möchte. Haben Sie vielleicht eine Idee, wie ich.. mein Nicht- Interesse noch äußern könnte, und auch Sarah schützen kann? Da der Herr vollkommen uneinsichtig ist und schon mit Blumen und Sekt abends vor unseren Haus stand.. Die Polizei würde erst eingreifen wenn es zu aggressiven Verhalten kommt. Mir wurde gesagt, das ich es mit einem Lächeln abtun sollte...

Liebe Kim,

erstmal vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Frage. Was Sie da erleben, klingt sehr belastend und Sie sind keineswegs "eingebildet und ungehobelt", wenn Sie in dieser Situation auf Distanz gehen möchten. Unbedingt ist es richtig, dass Sie sich Hilfe suchen, für sich und Ihr Kind.

Denn wenn jemand Sie, obwohl Sie deutlich gemacht haben, dass Sie das nicht möchten, bedrängt , unaufgefordert aufsucht und auch Ihre Tochter in seine Absichten hineinzieht kann das den Tatbestand des "Stalkings" erfüllen und dabei handelt es sich unter Umständen um eine Straftat, die Sie keineswegs  "mit einem Lächeln abtun" sollten.

Sie können sich mit Ihrem Anliegen durchaus an eine Polizeidienststelle wenden und Anzeige erstatten. Daraufhin kann ein Gericht beispielsweise ein Kontaktverbot über den Herrn verhängen aufgrund dessen er sich Ihnen nicht mehr nähern darf. Und wenn Sie sich akut bedrängt und bedroht fühlen, können Sie jederzeit auch den Polizeinotruf wählen!

Vielleicht wäre es aber ein erster Schritt, sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden, Diakonie und Caritas bieten an vielen Orten Hilfe an, oder Sie wenden sich an das Hilfetelefon für Opfer sexualisierter Gewalt, denn wenn sie jemand gegen Ihren Willen körperlich bedrängt handelt es sich um genau diese, auch wenn Sie nicht im engeren Sinne körperlich verletzt wurden. Hilfs- und Beratungsangebote finden Sie beispielsweise hier. Zögern Sie auf keinen Fall, sich Hilfe zu holen und nehmen Sie Ihre eigenen Gefühle sehr ernst!

Ich hoffe sehr, dass Sie aus dieser Situation gut herauskommen und wünsche ihnen viel Kraft und alles Gute!

Ihre Anna Scholz

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