Kirchenzugehörigkeit

VK

Sehr geehrte Frau Jecht,

ich bin getauft, aber nicht konfirmiert worden. Gehöre ich demnach einer evangelischen Konfession an, oder bin ich automatisch kein Mitglied der Kirche und damit von Kirchensteuern befreit?

Liebe Frau Kissing,

vielen Dank für Ihre Frage. Es kommt darauf an, wann Sie getauft wurden.

Einer Taufe als Kind oder Kleinkind folgt oft die Konfirmation im Alter von vierzehn Jahren. Wer danach nicht aus der Evangelischen Kirche austritt, zahlt, ab einer bestimmten Höhe des Lohnes/Gehaltes Kirchensteuer. Manche lassen sich in der Pupertät oder mit vierzehn Jahren taufen. An sich braucht es danach keine Konfirmation mehr, weil Menschen in dem Alter selbständig sagen können, dass Sie getauft werden wollen und dies nicht nochmal durch eine Konfirmation "bestätigen" müssen. Die Regelungen hierzu sind in den unterschiedlichen Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche unterschiedlich. Wenn Sie danach nicht ausgetreten sind, dann wird vom Lohn/Gehalt Kirchensteuer einbehalten. Ebenso verhält es sich, wenn Sie achtzehn Jahre oder Älter bei Ihrer Taufe waren.

Die Kirchensteuer wird erst ab einer gewissen Höhe des Lohnes/Gehalts eingezogen. Beim Bezug von ALG-II wird keine Kirchensteuer eingezogen.

Es grüßt Sie herzlich,

Michaela Jecht

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