Darf ein Pastor eine Muslima heiraten?

Ulrike

Eine Frage zum kirchlichen Arbeitsverhältnis: Darf ein evangelischer Pastor seine muslimische Freundin heiraten und weiter als Pastor arbeiten ?

Liebe Ulrike,

herzlichen Dank für Ihre spannende Frage! Sie berührt den Bereich des Kirchenrechts. Denn nach § 39 des Pfarrerdienstgesetzes der EKD heißt es:

Pfarrerinnen und Pfarrer sollen sich bewusst sein, dass die Entscheidung für eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner Auswirkungen auf ihren Dienst haben kann. Ehepartnerinnen und Ehepartner sollen evangelisch sein. Sie müssen einer christlichen Kirche angehören; im Einzelfall kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass die Wahrnehmung des Dienstes nicht beeinträchtigt wird.

Es ist also vorausgesetzt, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin ebenfalls evangelisch ist. Dies hat durchaus gute Gründe, schließlich ist in vielen Kontexten auch die Ehepartner:in eine Ansprechperson für die religiösen Fragen der Gemeinde. Auch für das Zusammenleben als Paar kann es hilfreich sein, sich in religiöser Hinsicht einig zu sein.

Trotzdem kann es natürlich Ausnahmeregelungen geben. Dies gilt zum einen für Partner:innen aus anderen christlichen Konfessionen, aber auch für Partner:innen andere Religionen. Hier entscheidet jede Landeskirche für sich. So gibt es durchaus Landeskirchen, in denen Pfarrer:innen mit muslimischen imd jüdischen Partner:innen beschäftigt werden. Medial bekannt war das Beispiel einer Pfarrerin, die nach der Heirat eines Muslims in die EKBO wechseln musste.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Beste Grüße,

Johanna Klee

 

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