Patenamt niederlegen?

Nadine Lutterkordt

Sehr geehrter Herr Muchlinsky,

aus gegebenem Anlass kommt die Frage auf, ob man ein bereits übernommenes Patenamt auch wieder "kündigen" kann.

Liebe Frau Lutterkordt,

eine Patin oder ein Pate kann ihr oder sein Amt niederlegen. Umgekehrt geht das in der Regel nicht. Hier ein Ausschnitt aus unseren "Häufig gestellten Fragen zur Taufe":

Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden?
Im Gegensatz zur möglichen Entbindung vom Patenamt auf eigenen Wunsch ist eine Streichung gegen den Willen des Paten - in den meisten Landeskirchen - nicht möglich. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach! Suchen Sie das Gespräch mit dem Paten, um den Konflikt gemeinsam zu klären. Sie können den Pastor oder die Pastorin zu einem klärenden Gespräch dazu hinzuziehen.

Bitte wenden Sie sich also an Ihre Ortsgemeinde. Dort kann man Sie über Ihre landeskirchlichen Bestimmungen genau aufklären.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Muchlinsky

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