Klägerin erhält Entschädigung wegen kirchlicher Einstellungspraxis

Die Berlinerin Vera Egenberger, hier mit ihrem Anwalt Anwalt Klaus Bertelsmann, hatte auf Entschädigung geklagt.

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Die Berlinerin Vera Egenberger mit ihrem Anwalt Anwalt Klaus Bertelsmann hatte auf Entschädigung geklagt und heute vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt Recht bekommen.

Klägerin erhält Entschädigung wegen kirchlicher Einstellungspraxis
Die Diakonie muss einer abgelehnten Stellenbewerberin ohne Kirchenzugehörigkeit eine Entschädigung zahlen. Die Berlinerin Vera Egenberger klagte erfolgreich wegen Diskriminierung aufgrund von Religion und setzte ihren Anspruch gegen den evangelischen Wohlfahrtsverband am Donnerstag vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt durch.

Die Entschädigung beträgt 3.915,46 Euro. Das Gericht habe Zweifel, dass die Benachteiligung augrund fehlender Kirchenmitgliedschaft im konkreten Fall gerechtfertigt gewesen sei, hieß es zur Begründung.

Egenberger hatte sich 2012 erfolglos um eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben. Sie ging davon aus, dass die fehlende Kirchenmitgliedschaft Grund dafür war, dass sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde.

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Der Fall um die kirchliche Einstellungspraxis ging durch alle Instanzen in Deutschland und beschäftigte auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter entschieden im April, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal und unbegründet die Zugehörigkeit zu einer Kirche verlangen dürfen. Die Anforderung müsse "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sowie gerichtlich überprüfbar sein, urteilte der EuGH. Vor dem Hintergrund dieser Klarstellung aus Luxemburg musste das Bundesarbeitsgericht erneut verhandeln.