Datensammlung - Seit Jahresanfang läuft Elena - der elektronische Entgeltnachweis, der für eine Vereinfachung bei der Beantragung von Sozialleistungen bringen soll. Arbeitgeber übermitteln dazu bestimmte Datensätze an einen zentralen Rechner. Datenschützer haben Bedenken.
Das neue Programm kommt nett und unauffällig daher: Elena. Hinter Elena verbirgt sich nichts Geringeres als das größte Datenerfassungsprojekt Deutschlands. Dagegen verblasst sogar die viel gescholtene Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungsdaten. Denn die Abkürzung Elena steht für den "elektronischen Entgeltnachweis", der seit diesem Jahr für die rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland gilt. Mit diesem Nachweis sollen Verwaltungskosten für Arbeitgeber und Behörden sowie Lauferei für Antragsteller von Sozialleistungen gesenkt werden.
Anfänge in der rot-grünen Koalition
Entstanden ist die Idee der Datensammlung noch in der rot-grünen Koalition von Kanzler Gerhard Schröder. Die damalige Hartz-Kommission unter der Ägide des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz hatte eine Art elektronischen Verkehr zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Ämtern ersonnen. Sobald ein Bürger einen Antrag an eine Behörde stellt, sollte dies auf elektronischem Weg möglich sein. Keine Rennerei, keine Wartezeiten, dafür viel Geld eingespart. Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, dachte die Kommission damals an eine Jobkarte, mit der Antragsteller der jeweiligen Behörde die vom Arbeitgeber übermittelten Daten zur weiteren Verarbeitung freigeben können. Daraus hat sich über die Jahre Elena entwickelt.
Seit dem 1. Januar 2010 sind Millionen Arbeitgeber nun gehalten, bestimmte Datensätze an die sogenannte Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Ein Widerspruchsrecht von Beschäftigten gegen diese Übermittlung ist nicht vorgesehen. Zwar mussten Antragsteller auch auf dem bisherigen Papierweg Ämtern bestimmte Daten offenlegen, dabei waren sie aber Herr über die Daten, die sie eben nur dann offenbarten, wenn dies vonnöten war. Die ersten Daten werden bereits jetzt übermittelt, weil bei bestimmten Anträgen die Gehälter von den zwei zurückliegenden Jahren erforderlich sind. Da die Nutzung ab 2012 laufen soll, werden die Daten von 2010 und 2011 benötigt. Zum Start 2012 können zunächst drei Anträge über Elena gestellt werden: Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld. Frühestens ab dem Jahr 2015 sollen nach derzeitigem Stand weitere Sozialleistungen in das elektronische Verfahren einbezogen werden. Was aber aktuell noch keine Entlastung für Arbeitgeber bedeutet. Im Gegenteil. Denn während der Vorlaufzeit bis 2012 müssen sie sowohl die Daten elektronisch übermitteln als auch auf dem Papierweg Bescheinigungen ausfüllen oder erstellen.
Millionen Daten an einer Stelle
Problem dabei: Es werden die Daten von allen Erwerbstätigen gespeichert – völlig egal, ob Beschäftigte jemals auch nur einen Antrag stellen werden. So werden auch die Daten von Beamten übermittelt, obwohl es höchst unwahrscheinlich ist, dass ein Beamter je einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen wird. Was bedeutet, dass Millionen von Daten an einer einzigen Stelle zusammengefasst sind, ohne dass sie überhaupt benötigt würden. Das wiederum könnte mit der Zeit Begehrlichkeiten bei anderen Stellen wecken.
Prinzipiell werden in Elena die Daten solange gespeichert, wie sie gebraucht werden, ansonsten werden sie nach spätestens fünf Jahren gelöscht. Für den größten Aufschrei aber sorgte bisher, was genau die Arbeitgeber an die Zentralstelle übermitteln. Denn das Wort "Entgeltnachweis" führt dabei in die Irre. Es werden längst nicht nur die Gehälter weitergegeben, wie man bei dem Wort Entgelt denken könnte, sondern auch Fehlzeiten durch Krankheiten, Abmahnungen und Kündigungen. Wohlgemerkt: Abmahnungen und Kündigungsgründe werden nur aus Sicht der Arbeitgeber dargestellt, da diese die Daten übermitteln. Was in manchen Fällen vielleicht Raum zu Interpretationen bietet.
Die Freigabe der Daten bei einer Antragstellung soll durch eine Signaturkarte erfolgen, die die Unterschrift des Antragstellers in elektronischer Form enthält. Solch eine Karte könnte beispielsweise die geplante elektronische Gesundheitskarte sein. Wer von seinem privaten PC an Elena teilnehmen möchte, braucht zudem noch ein Kartenlesegerät. Die Daten gibt der Antragsteller bei jedem Antrag separat frei, er kann sie zeitlich begrenzen oder nach Anzahl der Zugriffe. Thomas Federl von Elena vergleicht den Vorgang mit einer Banküberweisung. Auch dort müsse jedes Mal eine Erlaubnis erteilt werden, damit die Bank tätig werden könne.
Um Begehrlichkeiten oder Missbrauch angesichts der schieren Datenmasse einen Riegel vorzuschieben, hat die Politik einen eigenen Paragraphen ins Sozialgesetzbuch geschrieben. Dort heißt es: "Die Zentrale Speicherstelle darf die an sie übermittelten Daten nur für die Übermittlung an abrufende Behörden und für Auskünfte an Teilnehmer nach diesem Gesetzbuch oder anderen Rechtsvorschriften verwenden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig." Allerdings: Gesetze lassen sich ändern.
Sorgenfalten bei Datenschützern
Trotz des Paragraphen verursacht Elena bei Datenschützern Sorgen. Bei dem Projekt würden höchst sensible Daten abgefragt und damit die Grenze der Zulässigkeit überschritten, so ließ sich jüngst der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in Medien zitieren. Gerade der Bundesdatenschutzbeauftragte übt bei Elena eine Art Überwachungsfunktion aus. Denn die Projektbeteiligten bei Elena sind gehalten, jeden Zugriff auf die Daten zu dokumentieren. Zudem besitzt nur der Bundesdatenschutzbeauftragte den Schlüssel, um Änderungen oder Löschungen an der Datenbank zu legitimieren. Bedenken kommen auch von Gewerkschaftsseite: Verdi prüft laut Vorsitzendem Frank Bsirske "sämtliche Klagemöglichkeiten gegen diesen Datenkatalog". Bleibt nur die Frage, warum Datenschützer und Gewerkschaften sich nicht schon viel früher mit ihren Bedenken an die Öffentlichkeit gewandt haben. Denn immerhin hat der Bundesrat dem Gesetz bereits am 6. März 2009 zugestimmt, so dass es am 2. April 2009 in Kraft treten konnte.
Aufgeschreckt durch das öffentliche Echo zu Jahresbeginn hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Nachbesserungen bei Elena angekündigt. Die Ausweisung von Streiktagen soll gestrichen werden. Dafür werden sie unter sonstigen Fehlzeiten pauschal zusammengefasst. Außerdem sollen Arbeitnehmer ein verbrieftes Anhörungsrecht erhalten, wenn es darum geht, den Katalog der zu meldenden Daten aufzustellen.
Weitere Informationen:
Die offizielle Webseite zu Elena: www.das-elena-verfahren.de
Die Paragraphen im Vierten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/index.html
Datensätze und Datenbausteine im Elena-Verfahren (Stand 15.12.2009): http://www.das-elena-verfahren.de/verantwortung/gremien/ak-elena/gemeinsame-grundsaetze
Frauke Weber ist Redakteurin für Wirtschaft und Magazin.
Kommentare
RE: Datensammlung: Was sich hinter "Elena" verbirgt
ELENA wurde auch von den Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften) leider völlig verschlafen.
Es gibt jetzt eine Online-Petition, die eine Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) fordert. Die Petition kann über die Seiten des Deutschen Bundestages erreicht werden. Ende der Mitzeichnungsfrist 02.03.2010
RE: Datensammlung: Was sich hinter "Elena" verbirgt
Vielleicht kann mir mal jemand erklären, wozu die Daten nötig sind, wenn ich Hartz IV beantrage, die über Fehlzeiten usw. unterrichten.
Was unbedingt nötige sein müßte (und technisch machbar), dass ich selber einsehen kann, was über mich gespeichert wird. Denn was, wenn ein Arbeitgeber Daten und Sachstände - willentlich oder versehentlich - eingibt? Auch wenns aufwändig wäre - ohne meine Freigabe dürfte nichts gespeichert werden.
RE: RE: Datensammlung: Was sich hinter "Elena" verbirgt
Elena
Das ist recht einfach zu erklären. Zuerst war „Hartz IV”, also der Bezug von Leistungen nach SGB X. In den fünf Jahren hat es ein wenig von seiner Wirkung als Drohinstrument zur Durchsetzung eines ständig wachsenden Niedriglohnsektors eingebüßt. Die Angst weiter Bevölkerungsschichten vor dem sozialen Absturz ist zwar vorhanden, aber immer mehr dürfen Bekanntschaft mit diesen Leistungen machen und erleben, dass sie damit auch in ihren Grundrechten massiv eingeschränkt werden. Da wäre z.B. das Recht auf Freizügigkeit, was seit 2009 auch nicht mehr für gewöhnliche Arbeitslosengeldbezieher gilt. Daher regt sich stets mehr Widerstand. Das Bild vom saufenden, rauchenden Schmarotzer im Bademantel zieht eben nicht mehr. Aus diesem Grunde wurde als nächstes Instrument zur Disziplinierung der noch arbeitenden Bevölkerung Elena erfunden. Die ursprüngliche Datensammlung über das Arbeitsverhältnis, SV-Beiträge, Krankheitstagen über die Lohnfortzahlung hinaus usw. wurde mit weiteren Informationen über den einzelnen Arbeitnehmer angereichert. Die 41 zu beantwortenden Fragen liefern umfangreiche Informationen, bis hin zu ausführlichen Texten über die Kündigungsgründe und eventueller Abmahnungen. Diese nützen z.B. den Arbeitsagenturen. Diese Informationen beinhalten natürlich nur die Sichtweise des Arbeitgebers.
Die Folgen sind absehbar. Die Arbeitsagenturen können nach eigenem Gutdünken nun dem Arbeitslosen Sperrzeiten auferlegen, weil der Arbeitgeber ja zweifelsfrei belegt, dass die Kündigung selbst verschuldet war. Es liegt jetzt also bei dem Arbeitslosen seine Unschuld zu beweisen. Diese Beweislastumkehr ist neu und kann nur vor dem Arbeitsgericht erfolgen. Bis zum endgültigen Urteil kann aber viel Zeit vergehen. Die Arbeitsagentur spart also über einen längeren Zeitraum Leistungen ein. Sollte der Arbeitnehmer sein Recht erhalten, dann werden ihm die Leistungen eben nachgezahlt. Steht er zum Zeitpunkt der Nachzahlung im Leistungsbezug von Hartz IV, so wird ihm dann die Nachzahlung als Einkommen in dem Monat angerechnet, wo sie auf seinem Konto eintrifft. Elena ist also sehr praktisch.
Damit begeht das Arbeitsministerium offenen Rechtsbruch. Es nimmt eine Entscheidung der Arbeitsgerichte vorweg. Ganz abgesehen davon, dass hier das Rechtsprinzip: audiatur et altera pars - das Anhören der anderen Seite nicht stattfindet, weil die andere Seite es nicht merkt. Ferner beabsichtigen die Fragen herauszufinden, ob der Arbeitgeber sich mit dem Arbeitnehmer auf eine Kündigung geeinigt hat, um jenem keine Steine zusätzlich in den Weg zu legen. Also gewissermaßen eine versteckte Aufhebung des Arbeitsverhältnisses stattfand. In diesem Falle tritt also ebenfalls eine Sperrzeit von drei Monaten ein. Das bedeutet auch wieder eine enorme Kosteneinsparung für die Arbeitsagentur.
Mit Elena wird der deutsche Arbeitnehmer, eigentlich das, was er vor 70 Jahren bereits war: ein Gefolgschaftsmitglied. Meine Großmutter bewahrte den Vorgänger von Elena auf. Ich erbte es: das Arbeitsbuch. Verziert mit reichlichen Hakenkreuzen befindet sich darin ein Faltblatt. Es ist der Mobilmachungsbefehl, der bereits Jahre zuvor meine Großmutter anwies, wo sie sich im Kriegsfalle unverzüglich einzufinden habe. Man schrieb das Jahr 1936 und sie arbeitete als Buchhalterin in einer jüdischen Konfektionsfirma. Sie bewahrte es auf um es allen jenen Zeitgenossen unter die Nase zu halten, die meinten - man habe ja damals von allem nichts gewusst.