Kommentar - Der Berliner Senat geht in Berufung, weil vor Gericht bestätigt wurde, dass ein muslimischer Schüler in der Schule beten darf. Die Einrichtungen von Gelegenheiten und Räumen zum Gebet beeinträchtige die weltanschauliche Neutralität des Staates, meint die Berliner Schulverwaltung. Chrismon-Autor Burkard Weitz ist dieser Frage nachgegangen.
"Die Diesterweg-Schule ist in weltanschaulicher und religiöser Hinsicht dem Neutralitätsgebot des Staates verpflichtet", steht unter Punkt 16 der Schulordnung: "Die Ausübung religiöser Riten erfolgt im Rahmen des Religionsunterrichtes." Insofern war es nicht verwunderlich, dass Schulleiterin Brigitte Burchardt einigen muslimischen Schülern schon vor zwei Jahren verboten hatte, außerhalb der Unterrichtszeit im Schulflur ihr Gebet zu verrichten. Über 700 Schüler aus etwa 25 verschiedenen Ländern besuchen das Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Circa 70 Prozent stammen aus Elternhäusern, in denen nicht Deutsch gesprochen wird. Auch an dieser Schule müssen klare Regeln gelten. Der Berliner Senat stellt sich hinter die Schulleiterin.
Da nun aber einer der Schüler, Yunus M., gegen das Betverbot geklagt hatte, genauer: sein Vater, ein zum Islam konvertierter Deutscher, kam die Sache vor Gericht. Schon im März 2008 hatte das Berliner Verwaltungsgericht per einstweiliger Anordnung verfügt, dass Yunus beten darf, Ende September hat diese Anordnung per Urteil bestätigt. Begründung: Das Grundrecht auf Religionsfreiheit erstrecke sich auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden. Zum Beispiel durch Gebet. Und die Neutralitätspflicht verlange von der Schule nicht, gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen. Yunus dürfe also weiterhin im ehemaligen Computerraum beten, wenn er einen Lehrer findet, der ihm aufschließt.
Was ist "strikte weltanschauliche Neutralität"?
Doch Berlins Schulsenator Jürgen Zöllner will keine Gebetsräume an Schulen dulden. Er geht gegen das Urteil jetzt in Berufung. Er fürchtet, dass "das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Schulen in Berlin hat". Wenn nun weitere Schüler ihre Gebetsräume beantragen würden, könne die strikte weltanschauliche Neutralität an den Schulen beeinträchtigt werden.
Auch andere Politiker haben sich in der Vergangenheit entsprechend geäußert. Der integrationspolitische Sprecher der Berliner CDU-Fraktion sprach von einer "Aufkündigung der Neutralität an den Schulen". Und die schulpolitische Sprecherin der SPD forderte, "jegliche religiöse Symbolik" aus der Schule herauszuhalten.
Aber liegen sie damit wirklich richtig? Neutral ist eine Schulleitung ja nicht, wenn sie private Religionsausübung unterbindet, sondern wenn in ihr unterschiedliche Positionen, christliche, islamische, nicht-religiöse und andere, friedlich nebeneinander bestehen können. Es ist schon erstaunlich, wie realitätsfern der Säkularismus ist, der sich unter Berliner Politikern breitgemacht hat.
Burkard Weitz ist Redakteur beim Magazin chrismon.







Kommentare
Realitätsferner Säkularismus in Berliner Schulen
Nach dem gegenwärtig gültigen Gerichtsurteil hat der muslimische Schüler das Recht, in einem Raum der Schule das vorgeschriebene rituelle Gebet durchzuführen. Merkwürdig finde ich nur, dass der Raum dafür erst von einem Lehrer aufgeschlossen werden muss. Vielleicht erklärt das, dass der Schüler darum nicht regelmäßig nachsucht, wie ich irgendwo gelesen habe?
Was soll der vom Berliner Senat unterstützte Religionskunde-Unterricht für einen Sinn haben, wenn der gleiche Senat gegen einen bekannten Teil der Religionsausübung Front macht? Vielleicht sollte dafür ein Raum gefunden werden, der nicht immer erst aufgeschlossen werden muss?
RE: Realitätsferner Säkularismus in Berliner Schulen
Jeder Schüler hat das Recht zu beten, sofern der Unterricht nicht gestört wird.
Leider stellen die Medien es oft so dar, als habe das Gericht eine Pflicht zur Einrichtung von Gebetsräumen festgestellt - das ist eine völlige Verdrehung der Tatsachen. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist "wasserdicht" und fußt auf den etablierten Rechtsauffassungen, die über Jahrzehnte herausgearbeitet wurden.
Es ist - gelinde gesagt - bedauerlich, dass die Berliner Schulverwaltung jetzt ein aussichtsloses Berufungsverfahren anstößt, anstatt endlich Klarheit für Schüler, Lehrer unbd Schulleitungen zu schaffen. Der Schulsenator hat keine neuen Argumente, und die alten sind vom Verwaltungsgericht zu Recht verworfen worden.
Wenn ich auf einen Blog-Eintrag von mir verweisen darf: "Verwirrung um "Gebetsraum-Urteil".
(Sorry für das Doppel-Posting, beim ersten Mal habe ich versehentlich auf den anderen Kommentar geantwortet.)
RE: Realitätsferner Säkularismus in Berliner Schulen
Das ist doch das allgemeine Problem hierzuland, daß Neutral mit unreligiös verwechselt wird. So wird eine säkular-atheistische Weltanschauung als Neutral verkauft, und alle sollen sich dran halten.
Diese Tendenz bemerke ich bei vielen Diskussionen im Internet. Die eigene, atheistische Weltanschauung wird als die normale, neutrale, weil frei von Religion wahrgenommen, und Religion ist dann quasi ein Add-on, das noch drauf kommt. Nimmt man dieses Add-on weg, so wird gemeint, hat man wieder die Neutralität.
Das ist genau so falsch wie es vor ein paar Jahrhunderten falsch war zu meinen, die christliche Weltanschauung sei die einzig Wahre, und ein Abfallen davon Sünde nd somit zu bestrafen, auch wenn es sich nicht um einen Abfall handelte, sondern der betreffende Mensch nie christlich geglaubt hatte.
Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis sich in säkularen Kreisen die Überzeugung durchsetzt, daß auch ihre Weltanschauung eine eigene Position darstellt, und in keinster Weise neutral ist. Dann wird hoffentlich auch eingesehen, daß Neutralität des Staates bedeutet, daß der Staat in die Religionsausübung nicht reinredet, seien es nun Gebete, Kopftücher oder sonstwas, um die es geht. Und dann wird man vielelicht auch verstehen, daß Schulordnungen, die religiöses Handeln auf den Religionsunterricht beschränken, eigentlich verfassungswidrig sind. Ich frage mich, wann da einmal ne Klage kommt...
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