Kommentar - Sollten nach dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes Kruzifixe aus öffentlichen Schulen verbannt werden, dürfte dies den Zulauf zu evangelischen Schulen weiter stärken. Zu deren Merkmalen gehört, dass nicht nur Unterrichtsinhalte, sondern die gesamte Schulkultur christlich geprägt ist.
In einem Grundsatzurteil hat sich der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gegen Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen gewandt. Dieses am Dienstag veröffentlichte, gegen Italien gerichtete Urteil ist für Schulen in freier Trägerschaft auf den ersten Blick ohne Bedeutung. Denn gerade die Verwurzelung in der kulturgestaltenden Kraft der christlichen Tradition macht evangelische Schulen für Eltern und Schüler attraktiv. Entsprechend lang sind die Wartelisten, und entsprechend hoch ist die Zahl von Schulgründungen vor allem in atheistischen und entchristlichten Kontexten, also gerade dort, wo ein "säkularer Unterricht" – wie von der klagenden Italienerin – erteilt wird.
In den vergangenen zehn Jahren wurden auf dem Gebiet der ehemaligen DDR über 200 evangelische Schulen gegründet. Es ist absehbar, dass die Nachfrage nach Plätzen in evangelischen Schulen steigen wird, falls das Erbe des christlichen Abendlandes mit seinen markanten Symbolen geschichtsvergessen und kulturfremd aus öffentlichen Schulen verbannt werden soll. Insofern mag dieses Urteil auf den zweiten Blick relevant werden für evangelische Schulen.
Schulkultur christlich geprägt
Zu den Merkmalen evangelischer und auch katholischer Schulen gehört, dass ihre christliche Prägung nicht nur in den Unterrichtsinhalten, sondern auch in der Schulkultur insgesamt erkennbar wird. Dem ganzheitlichen Bildungsideal evangelischer Schulen entspricht das Lernen mit allen Sinnen. Die Begegnung und die lernende Auseinandersetzung mit der christlichen Tradition schließt die sinnliche Wahrnehmung christlicher Symbole ein, und zwar in der ganzen Breite künstlerischer Ausdrucksmöglichkeiten. Darstellungen des Kreuzes – und nicht nur in speziellen Andachtsräumen - gehören dazu.
Die Straßburger Richter verwiesen bei ihrem Urteil auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Kreuze verletzten das Recht von Eltern, ihre Kinder gemäß ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen. Auf atheistische oder andersgläubige Schüler könnte das Kruzifix zudem verstörend wirken. Damit urteilten die Richter auf der Linie einer "negativen Religionsfreiheit", die 1995 das Bundesverfassungsgericht in seinem umstrittenen Kruzifix-Urteil vorgezeichnet hatte. Dieser "negativen Religionsfreiheit", die vor Störungen oder gar Verstörungen durch die Religionsausübung anderer schützen will, steht die Freiheit jener gegenüber, die auch im öffentlichen Raum ihrer Religiosität einen Ausdruck geben wollen.
Widerspruchslösung in Bayern
In Deutschland hat der bayerische Landesgesetzgeber mit der so genannten Widerspruchslösung einen Weg aufgezeigt, wie in Einzelfällen ein schonender Ausgleich zwischen den widerstreitenden Rechtspositionen gefunden werden kann. Zwar darf man nicht durch Glaubenssymbole anderer beeinträchtigt werden, doch sind Kreuz und Kruzifix Kultursymbole und Glaubenszeichen, die zum gelebten Glauben und damit zur positiven Religionsfreiheit gehören. Aus meiner Sicht trifft der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, den zentralen Punkt, dass "Religionsfreiheit nicht Frei-sein von Religion bedeutet und die negative Religionsfreiheit nicht zu einem allgemeinen Religionsverhinderungsrecht mutieren darf".
Man darf gespannt sein, ob auf der Basis des Straßburger Urteils in Deutschland die Debatte um die Rolle der Religion im öffentlichen Raum und vor allem in den Schulen wieder aufleben wird. Das Kopftuchurteil ebenso wie das Kruzifixurteil und in gewisser Hinsicht auch die Debatte um den konfessionellen Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen und das Plädoyer für seinen Ersatz durch einen für alle verbindlichen Ethikunterricht sind symptomatisch. Sie sind Indizien dafür, das unter sich wandelnden gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen ein Konsens immer wieder neu hergestellt werden muss.
"Ideologisierter Gerichtshof"
Die italienische Bildungsministerin Mariastella Gelmini positionierte sich eindeutig: "Es wird niemandem gelingen, unsere Identität zu löschen, auch einem ideologisierten Gerichtshof nicht." Auch in Deutschland ist gegenwärtig nicht erkennbar, dass der sich weitende europäische Horizont mehrheitlich zu einem Verlust an Traditionsbewusstsein und Geschichtstiefe geführt hat.
Oberkirchenrat Jürgen Frank ist Leiter der Abteilung "Bildung" im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Vorsitzender der EKD-Schulstiftung.















Kommentare
Kruzifix ist kein christliches Symbol
Das Kruzifix ist kein christliches, sondern ein katholisches Symbol. Ich habe vor 30 Jahren im evangelischen Religionsunterricht noch gelernt, dass unser Symbol das leere Kreuz ist, dass die Auferstehung und den Sieg Gottes über den Tod hervorhebt. Interessant ist, dass die ökumenisch orientierte Föderation Evangelischer Kirchen in Italien das Kruzifix-Urteil begrüßt:
http://www.idea.de/nachrichten/detailartikel/artikel/italiens-protestant...
RE: Kruzifix-Urteil ist kulturfremd und geschichtsvergessen
Wenn man Wikipedia Glauben schenken darf, ist ein Kruzifix die Darstellung des gekreuzigten Christus. Damit ist es ein Symbol für den christlichen Glauben. Ebenso ist ein Stück Stoff, mit dem eine Muslima ihr Haar verhüllt, ein religiöses Manifest.
Die Trennung von Staat und Kirche verlangt vom Staat weltanschauliche Neutralität, das schließt Religion mit ein. Folglich kann die junge Muslima mit Kopftuch in die Schule kommen, aber die muslimische Lehrerin nicht. Ebenso kann eine junge Christin ein Kreuz um den Hals tragen, aber eine christliche Lehrerin eigentlich nicht.
Die Darstellung eines grausam ermordeten Menschen dürfte im Fernsehen wohl erst nach 22 Uhr gezeigt werden, ist es dann pädagogisch sinnvoll und kulturell wichtig, sie von Amts wegen in Klassenzimmern aufzuhängen? Sollte man das pädagogische fragwürdige Kruzifix nicht vielleicht doch lieber durch eine Madonnendarstellung ersetzen?
Anstatt sich aber um die Symbolik zu kümmern, sollte man überlegen, welche Lösungen es gibt, beide Standpunkte zu ihrem Recht kommen zu lassen. Mit ein wenig Toleranz ließe sich das Kopftuch der Muslima zum modischen Accessoire und das Kruzifix bzw. die Madonna zum Kunstwerk umdeuten.
Aber Toleranz ist ja irgendwie aus der Mode gekommen, scheint mir.
RE: Kruzifix-Urteil ist kulturfremd und geschichtsvergessen
Natürlich kommt es ein bißchen kleinlich rüber, wenn Kreuze abgehängt werden sollen. Trotzdem finde ich es ertragbar, denn der Schulraum ist Pflichtraum für die Kinder, und wer sich as welchen Gründen auch immer christlichen Symbolen entziehen will, soll das tun können.
Das hat dort seine Grenze, wo die positive Religionsfreiheit anderer berührt wird. Deshalb finde ich das Kopftuchurteil des BVG nicht nur unglücklich, sondern falsch. Beim Kreuz im Klassenzimmer wird dieses durch die Verwaltung der Schule aufgehängt. diese hat neutral zu sein. Eine Lehrerin ist jedoch trotz ihrer Anstellung oder Verbeamtung immer noch ein Mensch mit Freiheitsrechten, inklusive positiver Religionsfreiheit.
Eine gesetzliche Regelung, nicht mit Menschen, die einen anderen Glauben haben, konfrontiert werden zu müssen ist etwas anderes, als wenn man nicht im öffentlichen Raum mit Symbolen behelligt werden will. Der Staat kann die Religion seiner Beamten und Angestellten nicht vorschreiben.
Beim Religionsunterricht gibt es ja zum Glück noch das Grundgesetz, wodurch einiges abgebremst wird. Tatsächlich denke ich, daß der konfessionelle Religionsunterricht im Sinne des Staates ist, die Religionsgemeinschaften können dem neutral gegenüberstehen, denn sie können den Unterricht genau so gut ins Gemeindehaus verlegen. Vor allem in Landeskirchen, in denen Pfarrer den Religionsunterricht an Schulen erteilen ändert sich dadurch lediglich Ort und vielleicht die Zeit des Unterrichts.
Für den Staat ändert sich, daß ihm die Ansprechpartner wegbrechen, weil die Religion, die das Leben der Menschen prägt, aus dem öffentlichen Bereich verschwindet und immer mehr in der jeweiligen Gemeinschaft und nicht in der öffentlichen Gesellschaft gelebt wird. Dadurch wird der Staat einen geringeren Einblick in die Wirklichkeit der Staatsbürger haben und schließlich weniger verstehen können, was im Volk vorgeht.
RE: Kruzifix-Urteil ist kulturfremd und geschichtsvergessen
Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, dass man sich als Normalprotestant aus dem Fußvolk manchmal wundert, warum die Kirche diese Chance nicht entschlossener ergreift und noch viel mehr Kindern den Weg in evangelische Schulen und Kindergärten ermöglicht. Es gibt viel zu wenige, jedenfalls in Berlin. Ich vermute, es liegt an bürokratischer Unbeweglichkeit und an selbstzweiflerischen Hemmungen gegenüber jeder Art der Mission.