Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigung wird überschätzt

Ökumene - Lutheraner und Katholiken feiern am Freitag in Augsburg zehn Jahre Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre. Doch die 1999 unterzeichnete Einigung in einer der zentralen Fragen der Reformation ist mitnichten als ökumenischer Durchbruch zu werten, meint unser Kommentator.

Von Ulrich H. J. Körtner

Vor zehn Jahren wurde in Augburg die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre von Lutherischem Weltbund und römisch-katholischer Kirche unterzeichnet. Inzwischen hat auch die Evangelisch-Methodistische Kirche die Erklärung angenommen. Doch was einst als historischer ökumenischer Durchbruch gefeiert wurde, hat bislang nicht gehalten, was sich die Väter und Mütter des Dokuments davon versprachen. Darüber können all die wohlmeinenden Worte, mit denen dieser Tage der Gemeinsamen Erklärung gedacht wird, nicht hinwegtäuschen.

Schon ein Jahr nach der feierlichen Unterzeichnung schütte Rom mit dem Dokument „Dominus Iesus“ gehörig viel Wasser in der ökumenischen Wein, von einer gemeinsamen Abendmahls- oder Eucharistiefeier ist man genauso weit entfernt wie damals und auch in der Ämterfrage gibt es substanziell keine Annäherungen. Wer glaubt, man könne diese Frage von der Rechtfertigungslehre abkoppeln, zeigt, dass er die Sprengkraft der reformatorischen Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben nicht verstanden hat.

Systemsprengend für katholische Kirche

Rechtfertigungslehre und Kirchenverständnis, zentriert im Gedanken des Priestertums aller Getauften, gehörten in der Reformation auf das engste zusammen. Beides zusammen hat sich seinerzeit für die katholische Kirche als systemsprengend erwiesen. Aber inzwischen scheint aus dem Dynamit der Rechtfertigungslehre ein ökumenisches Paniermehl geworden zu sein. Dass man sich auf mühsame Weise – indem nach heften Protesten einer großen Zahl deutschsprachiger evangelischer Hochschullehrer an die Erklärung noch eine Gemeinsame Offizielle Feststellung angehängt wurde – auf einen „differenzierten Konsens“ verständigen konnte, spricht weniger für die Kraft der ökumenischen Bewegung als dafür, dass die Rechtfertigungslehre insgesamt an Bedeutung verloren hat.

Wer sich an die heftigen Debatten vor zehn Jahren erinnert, mag sich verwundert die Augen reiben. Manche, die seinerzeit auf evangelischer Seite gegen die Gemeinsame Erklärung Widerspruch einlegten, waren nach der Verabschiedung der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung nur zu gern bereit, ihren Frieden mit dem leidigen Dokument zu machen. Einer von ihnen darf nun beim Festakt zum zehnjährigen Jubiläum die Festrede halten. Andere, die seinerzeit auch noch an der Gemeinsamen offiziellen Feststellung scharfe Kritik übten, versuchen inzwischen gemeinsam mit katholischen Kollegen von der Lateranuniversität das Rad der Konsensökumene neu zu erfinden und widmen dem deutschen Papst Benedikt die ersten Früchte ihre Arbeit, ohne ihren einstigen Protest auch nur mit einer Silbe zu erwähnen.

Protestantische Selbstüberschätzung

Zur ökumenischen Einigkeit in Sachen Rechtfertigung wollen die atmosphärischen Veränderungen und Irritationen der letzten Jahre, Monate und Wochen nicht so recht passen. Der Subtext der immer wieder beschworenen Konsensökumene spricht wohl eher von einer Konkurrenzökumene. Das Non-Paper der EKD, das in den vergangen Wochen für Aufregung sorgte und in aller Form als Missgriff widerrufen wurde, verrät doch ein wenig von der Stimmung, die in der evangelischen Kirche herrscht. Man kann es einerseits als Schwanengesang der Ära Huber lesen. Es zeugt zugleich von einer gewissen Selbstüberschätzung der evangelischen Kirche, wenn sie allen Ernstes glauben sollte, die religiöse und gesellschaftliche Themenführerschaft in Deutschland übernommen zu haben.

Auch der unter Huber eingeleitete großangelegte Reformprozess bedarf einer nüchternen und kritischen Analyse. Eine marktorientierte Kirche, die Reformimpulse eher von Unternehmensberatern als von Theologen erwartet, droht sich von den grundlegenden Einsichten der Reformation weit zu entfernen. Luthers 95 Thesen begannen mit dem Aufruf zu täglicher Bußfertigkeit. In diesem Sinne stünde den Kirchen, die sich vor zehn Jahren auf die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre verständigt haben, Bußfertigkeit und Selbstkritik gut an. Nur dann hat die Ökumene eine Zukunft.

 

Den Text der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre finden Sie hier.

 


 

Prof. Dr. Ulrich H. J. Körtner ist seit 1992 Ordinarius für Systematische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien. Zuvor war er unter anderem Gemeindepfarrer in Bielefeld sowie Studienleiter an der Evangelischen Akademie Iserlohn.

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