Senat - Der Berliner Senat legt Berufung gegen das Urteil ein, das islamische Gebete in Schulräumen erlaubt. Das Urteil im September hatte viele Diskussion ausgelöst.
Der Berliner Senat legt gegen das "Gebetsraum"-Urteil Berufung ein. Das sagte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Donnerstagabend in der Bundeshauptstadt. Bei diesem "Einzelfall von grundsätzlicher Bedeutung" komme er hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Klägers und der Auswirkungen auf den Schulbetrieb zu einer anderen Bewertung als das Gericht, sagte Zöllner. Die Schulen hätten ständig einen "schwierigen Abwägungsprozess" vorzunehmen. Da müssten sie sich darauf verlassen können, "dass wir sie nicht alleine lassen".
Das Verwaltungsgerichts hatte Ende September einem 16-jährigen, muslimischen Gymnasiasten erlaubt, jeden Mittag seiner religiösen Gebetspflicht nachzukommen. Der Schulleitung bleibe es überlassen, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, falls sie einen demonstrativen oder werbenden Charakter des Gebets befürchte.
"Pflicht des Staates zu weltanschaulicher Neutralität"
Die Richter bestätigten damit einen bereits im März 2008 ergangenen Eilbeschluss. Die Senatsverwaltung hatte dagegen auf die Pflicht des Staates zu weltanschaulicher Neutralität verwiesen und sich gegen die Zulassung des Mittagsgebets ausgesprochen. Zudem seien die Schulen nun faktisch zum Einrichten von Gebetsräumen verpflichtet.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht allerdings die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zugelassen. Die Frist hierfür dauerte bis diesen Freitag. Mit der OVG-Entscheidung ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen. Der Berliner Fall war der erste, bei dem sich ein Schüler das Recht auf ein Gebet innerhalb des Schulgeländes erstritten hat.
Der Schüler Yunus M. hatte geklagt, nachdem ihm das öffentliche Gebet zusammen mit mehreren Schülern im Flur des Diesterweg-Gymnasiums untersagt worden war. Yunus M. ist Sohn muslimischer Eltern. Seine Mutter ist Türkin, sein Vater Deutscher.
Schule habe richtig gehandelt
In seiner Stellungnahme vor Gericht hatte der Schüler betont, das Gebet sei seine religiöse Pflicht und er müsse die Gebetszeiten fünf Mal pro Tag einhalten. Wie die Schulleiterin des Gymnasiums, Brigitte Burchardt, berichtete, habe der klagende Schüler die ihm nach der Gerichtsentscheidung die zugestandene Gebetsmöglichkeit allerdings nur "äußerst selten" wahrgenommen.
Die Schule habe in diesem Fall richtig gehandelt, unterstrich Senator Zöllner. Dem Wunsch von Schülern nach einer Gebetsmöglichkeit sei sie sogar zunächst nachgekommen, bis dies zu Konflikten zwischen zwei Gruppen muslimischer Mädchen geführt habe. Diese Folgen für den Schulalltag müssten bedacht werden, wenn dem Recht auf freie Religionsausübung Vorrang gegenüber dem Erziehungsauftrag der Schule eingeräumt werde.
In einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage informiert die Berliner Senatsschulverwaltung, dass es mittlerweile auch an zwei weiteren Oberschulen im Stadtbezirk Mitte Anfragen von muslimischen Schülern nach Gebetsmöglichkeiten gebe. Darüber sei aber bislang noch nicht entschieden worden.
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Kommentare
RE: Berliner Senat geht gegen Schulgebets-Urteil in Berufung
Ich versteh nicht ganz, wie man in Berlin ein Grundrecht wie freie Religionsasübung anzweifeln kann, und dann mit staatlicher Netralität kommt.
Festzuhalten ist doch:
1. Es gibt keine Pflicht, einen Gebetsraum einzurichten. Den haben die nur eingerichtet, weil sie befürchtet haben, daß ein betender Muslim einen schlechten Einfluß auf andere Schüler ausübt (für eine "neutrale" Schulleitung schon sehr verräterisch).
2. Wann der Muslim betet, ist seine Sache. Die Schule kann nicht festlegen, wann und wie oft ein "anständiger Muslim" zu beten hat. Staatliche Einrichtungen sind daz per se inkompetent.
3. Ich beobachte es mit Sorge, daß Religionsfreiheit zunehmend als negative Religionsfreiheit (Freiheit von Religion) denn als positive Religionsfreiheit (Freiheit zu einer selbstgewählten Religion) betrachtet wird.
Wo religiöse Praktiken verboten oder eingeschränkt werden befinden wir uns ganz schnell auf dem Weg zu saudischen Zuständen. Denn wo ist denn der Unterschied, ob ich als Christ nicht in der Mekkaner Fußgängerzone beten kann, oder ob Abdul nicht an einer deutschen Schule beten kann?
Die Berliner Regierung scheint nicht verstanden z haben, welche Rechte in diesem Land gelten, und welche Rechte welchen Stellenwert haben. Schule ist durchaus sehr wichtig. Aber die Schulpflicht kann nicht dazu führen, daß die Ausübung der Religion leidet.
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