Grundgesetz - Mit einer Bundesratsinitiative wollen die drei Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin erreichen, dass auch im Grundgesetz die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verboten wird. Bisher ist ein solches Verbot nur im Gleichbehandlungsgesetz und unter anderem in den Landesverfassungen von Bremen und Berlin aufgenommen.
"Es ist kein Zufall, dass sich die Stadtstaaten des Themas annehmen", sagte Berlins Senatssprecher Richard Meng. In Städten sei die "innere Liberalität" immer größer als auf dem Land, so dass das Thema Homosexualität dort eine größere Rolle spiele. Die Gesetzesinitiative sei "ein Signal von Großstadtpolitik". Andere Bundesländer dürften sich aber gerne anschließen, bekräftigte Meng.
Auch Hamburgs Justizsenator Till Steffen sieht die die Gemeinschaft der drei Stadtstaaten als folgerichtig an: "Das ist kein Zufall, weil in den Großstädten Änderungen der Sichtweisen einer Gesellschaft häufig als Erstes in Erscheinung treten. Die Metropolen profitieren heute von der weltoffenen Haltung ihrer Bürgerinnen und Bürger."
Diese weltoffene Haltung soll sich nach Meinung der drei kleinen Bundesländer auch im Grundgesetz vollständig widerspiegeln. Bislang heißt es in Artikel 3, Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Behinderung ist drin, Homosexualität nicht
Der letzte Satz steht erst seit 1994 da, die sexuelle Orientierung fehlt – schon immer. Damit geht das Grundgesetz der Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter nicht weit genug: "Schwule und Lesben sind auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Ein Diskriminierungsverbot im Verfassungsrang setzt da ein klares Zeichen." Bisher ist die Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung nur ein Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes von 2006, in dessen erstem Paragraph als Ziel des Gesetzes formuliert ist, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Bremen, Hamburg und Berlin geht es bei der Initiative aber um eine grundlegende Einstellung. "Es ist eine sehr grundsätzliche Position, weil das oft nicht mitgedacht wird", kommentierte Berlins Senatssprecher Meng. In der Hauptstadt hatte sich im September auf Betreiben des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD bereits ein "Bündnis gegen Homophobie" gegründet. Nicht alle eingeladenen Institutionen waren dem Bündnis beigetreten, und auch die Grundgesetzänderung wird es schwer haben, sagen die Vertreter der Städte.
"Interessante Debatte" für schwarz-gelb
"Es ist kein Selbstgänger", mahnte Thorsten Fürter an, Pressesprecher der Justizbehörde in Hamburg. Das Gesetz sei ein weiterer Schritt für die Gesellschaft, in der sich in den vergangenen Jahren ohnehin einiges bewegt habe: "Bis in die 80er Jahre haben viele gesagt: Das wollen wir gar nicht", erinnert er an den schwierigen Stand von Homosexuellen in der Gesellschaft in der Vergangenheit. Die unterschiedlichen Regierungskonstellationen in den drei Städten allerdings seien ein Hinweis, dass die Gesetzesänderung doch Erfolg haben könnte. So sieht es auch Berlin. Senatssprecher Richard Meng: "Es ist schön, dass wir da parteienübergreifend sind." In Berlin regiert die SPD mit der Linken, in Hamburg ist eine Koalition aus CDU und den Grünen an der Macht und in Bremen haben SPD und Grüne das Steuer in der Hand.
Meng ist allerdings vorsichtig, was eine Vorhersage über Erfolg oder Misserfolg angeht. Gerade die CDU/CSU-geführten Regierungen in den Flächenländern seien schwer von der Aufnahme eines Diskriminierungsverbots wegen sexueller Orientierung ins Grundgesetz zu überzeugen. Meng argumentiert eher nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein": "Für die nächste Grundgesetz-Änderung steht es auf der Tagesordnung. Man bewegt ja durch die Diskussion oft mehr als durch das Handheben bei der Abstimmung", erläutert er. Dabei spielen auch die Ergebnisse der Bundestagswahl durchaus eine Rolle. Denn Guido Westerwelle (FDP), möglicherweise der nächste deutsche Außenminister, ist schwul, ebenso wie Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Meng: "Das wird auch für schwarz-gelb eine interessante Debatte."
Sollte der Bundesrat den Vorschlag der drei Stadtstaaten annehmen, wird der Gesetzesentwurf in den Bundestag gegeben und dort diskutiert. Für die Änderung des Grundgesetzes wäre dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Parlamentsmitglieder sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig.
Das Thema in unserer Community
In der Community von evangelisch.de gab es bereits zur Gründung des "Bündnisses gegen Homophobie" einige Diskussion um die Stellung von Homosexuellen in Christentum und Kirche. Zum Beispiel schreibt der User Jochanan: "Die aufrichtige und wahrhaftige Liebe zweier Männer zueinander kann keine theologisch begründbare Ablehnung von und vor Gott haben!" Das Liebesgebot steht im Mittelpunkt vieler der Kommentarstränge, die sich zu dem Thema gefunden haben.
Dazu schreibt User CarstenVonBora: "Wir, als evangelische Christen, werden durch die Mitte der heilige Schrift, Christus selbst, nicht ermächtigt, pharisäische Urteile über schwule/lesbische Eltern zu fällen, sondern sind berufen, für Kinder den Weg in ein angemessenes Leben zu bereiten. Das tun wir allerdings nicht dadurch, dass wir sie vor anderen Lebensmodellen schützen, sondern indem wir sie lehren, was es heisst, Christ zu sein - dass wir sie lehren, dass das Doppelgebot der Liebe kein verstaubter Text ist, sondern lebenswert."
Andere in der Community sehen gerade die gleichgeschlechtliche Elgernschaft kritisch. Ingo1971 schreibt: "Ausgehend von der Freiheit des Kindes sowohl einen Vater als auch eine Mutter im Leben gehabt zu haben, wäre es besser wenn man sagt: ''Wer ein Kind haben und grossziehen will, kann für die Zeit eine heterosexuelle Beziehung füren.'"
Jesusabhängige plädiert für eine Beziehung zwischen Mann und Frau: "Kinder werden in allen möglichen Umfelden groß, aber man sollte sich fragen, warum man ein Kind will und wie es ihm damit gehen wird. Fakt ist: Wenn Vater oder Mutter nicht da ist (geschlechtsspezifisch gemeint) fehlt etwas - das andere sind für mich Notsituationen (wie auch z.B. alleinerziehende Eltern)."
Und immer wieder stellt sich dann die Frage von Jochanan: "Ich frage alle Christen (ganz gleich, welche Meinung sie haben) immer wieder: Wo bleibt die Menschlichkeit? Wo bleibt die Vernunft? Wo bleibt die Nächstenliebe? Wo bleibt unsere christliche Geschwisterlichkeit?"
In unserem Diskussionskreis finden sich noch viele weitere Beiträge, die insgesamt ein spannendes Bild zum Umgang mit dem Thema Homosexualität ergeben. Beispielhaft sei noch genannt der Erfahrungsbericht von Coriander aus ihrer Gemeinde, aber natürlich ist auch der Rest lesenswert. Den Kreis "Stress unterm Regenbogen" finden Sie hier. (Wer mitdiskutieren möchte, wird von einem der Moderatoren freigeschaltet.)




Kommentare
RE: Stadtstaaten wollen Homoschutz im Grundgesetz
Eine sachliche Diskussion zu dem Punkt homosexuelle Lebensgemeinschaften ist das, was ich mir am meisten wünsche.
Aus diesem Grunde möchte ich nur zwei Beispiele herausgreifen, die nichts mit einer besonderen Stellung der Ehe bzw. Familie zu tun haben.
1) In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es kein Splitting bei der Einkommenssteuer- bzw. Lohnsteuerveranlagung. Jeder Partner wird in die Steuerklasse I eingestuft. Wird allerdings ein Partner bedürftig, so muss der Andere dafür einstehen, ehe jemand staatliche Unterstützung zuteil wird. Beim Fordern macht der Staat also einen feinen Unterschied zu seinen Gunsten und diskriminert munter nichteheliche Verhältnisse. Das hat eine sehr lange Tradition in der BRD. Stichwort "Onkelehen".
2) Bei Beamten der Länder ist noch nicht einheitlich durchgesetzt worden, ob der Partner einen Versorgungsanspruch bei Ableben des verbeamteten Partners gelten machen kann.
Jetzt werden einige Leser einwenden, dass sich das nicht nur auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften stützt. Die Ursache ist ein atavistisches Familienbild der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts. Das war auch ganz praktisch, weil dadurch, viele Frauen waren alleinerziehend, erhebliche Kosten gespart werden konnten. Abgesehen von der wunderbaren Diskriminierung unehelicher Kinder, welches ich am eigenen Leibe verspüren durfte. Diese Doppelzüngigkeit zieht sich durch unsere gesamte Nachkriegsgeschichte. Homosexuelle sind nicht für ihre Leiden im KZ entschädigt worden. Erst jetzt, wo kaum noch ein Weltkriegsteilnehmer unter 80 ist, werden die Deserteure der letzten Kriegstage rehabilitiert. Die Moral ist fadenscheinig, aber das Interesse auf Kosten der Opfer Geld zu sparen dagegen sehr deutlich.
Durch diese Ungleichbehandlung wird die Verlogenheit sogenannter "familienbewusster" Politiker deutlich. Es ist also ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit, wenn man die Initiative der Stadtstaaten verstehen möchte.