Spaenle mahnt Kirche zur Meldung von Missbrauch

Ludwig Spaenle (CSU)

Der bayerische Kultusminister und aktueller Vorsitzender der Kultusministerkonferenz Ludwig Spaenle (CSU) pocht auf eine Null-Toleranz-Politik bei der Aufklärung von Missbrauch. Foto: dpa/ Lukas Barth

Konsequenz - Der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Ludwig Spaenle, ermahnt die Kirche, die Meldepflicht bei Missbrauchsfällen unbedingt einzuhalten. Er fordert eine "Null-Toleranz-Strategie".

Der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Ludwig Spaenle (CSU), ruft die katholische Kirche auf, in Missbrauchsfällen künftig die Meldepflichten genauer einzuhalten. "Wir haben leider erlebt, dass in der Vergangenheit kircheninterne Meldepflichten und die Vorschriften der Schulaufsicht, Straftatbestände sofort zu melden, bewusst unterlaufen wurden", sagte der bayerische Kultusminister der "Passauer Neuen Presse" vom Donnerstag.

Schärfere Auflagen für Einstellung von Erziehern

In der Missbrauchsaffäre insgesamt gehe es ihm darum, "dass wir konsequent auf eine Null-Toleranz-Strategie setzen", erklärte der Minister: "Alles muss auf den Tisch!" Zwar gehe es bei dem Thema nicht ausschließlich um kirchliche Einrichtungen, "aber wir sehen eine Häufung der Fälle in kirchlichen Einrichtungen". Spaenle forderte: "Es muss jetzt schonungslos aufgeklärt werden." Allerdings sei auch "mit pauschalen Schuldzuweisungen gegenüber kirchlichen Mitarbeitern oder kirchlichen Trägern nicht gedient".

Spaenle begrüßte den Plan von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), schärfere Auflagen für die Einstellung von Erziehern ins Kinderschutzgesetz zu schreiben. Der Freistaat Bayern gehe diesen Weg bereits bei der Anstellung von Lehrern, sagte der Kultusminister. Seit 2008 werde auch von Bewerbern aus dem kirchlichen Bereich für den staatlichen Schuldienst ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Außerdem müssten sie eine schriftliche Erklärung abgeben, dass gegen sie keine polizeilichen Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch laufen, erläuterte Spaenle. Es gebe Fälle, in denen "einschlägig vorbestraften Personen der Eintritt in den Schuldienst verweigert wurde".

epd

Kommentare

Verfasst von Wilhelm Drühe am 11. März 2010 - 15:34.

Meldepflicht

Das Problem ist und bleibt, dass die katholische Kirche nach ihrem Selbstverst...

Das Problem ist und bleibt, dass die katholische Kirche nach ihrem Selbstverständnis als ein "societas perfecta" mit einer rechtlichen Selbstständigkeit letztlich ihre eigenen Wege im Umgang mit Missbrauchsfällen ging - und wahrscheinlich auch weiterhin gehen wird. Grundsätzlich muss gelten: gegenüber den staatlichen Stellen muss radikale Offenheit herrschen.

Verfasst von Gast am 15. März 2010 - 21:11.
Kommentar auf: Meldepflicht

Ja

Ich meine Sie bringen es auf den Punkt: "Grundsätzlich muss gelten: gegenüber...

Ich meine Sie bringen es auf den Punkt: "Grundsätzlich muss gelten: gegenüber den staatlichen Stellen muss radikale Offenheit herrschen."

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