Stiftungsrat genehmigt Bestattung auf der Wartburg

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Erstmalig wird auf der Wartburg eine Bestattung vorgenommen; Fotomontage: G. Seifert

Eisenach - Auf der Wartburg zu heiraten ist für alle möglich. Als Ort für die letzte Ruhe ist die Burg bislang tabu gewesen. Jetzt hat die Wartburg-Stiftung erstmalig einer Bestattung in der Kapelle zugestimmt.

ekm-online Gerhard Seifert

Der Stiftungsrat der Wartburg hat entschieden: der letzte Wunsch der Erbgroßherzogin Elisabeth von Sachsen-Weimar-Eisenach wird erfüllt. Sie darf ihre letzte Ruhe auf der Wartburg finden. Die Herzogin hatte 1944 auf der Burg geheiratet und sich gewünscht, auch auf der Wartburg bestattet zu werden.

Den Wunsch der Erbgroßherzogin zu erfüllen, fällt nicht leicht. Immerhin ist bislang auf der Wartburg noch nie ein Mensch bestattet worden. Auch der als Bestattungsort vorgesehene Kommandantengarten ist nach dem Thüringer Bestattungsgesetz nicht zulässig. Bleibt lediglich die Möglichkeit, die Urne in der Kapelle der Burg zur letzten Ruhe zu betten. Allerdings bleibt „Ruhe“ ein relativer Begriff bei bis zu 2.000 Touristen täglich, die durch die Wartburg geführt werden,.

Landesbischöfin Ilse Junkermann, die als Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland zum Stiftungsrat gehört, hatte sich kritisch zum letzten Wunsch der Erbgroßherzogin geäußert. So sei der letzte Wunsch Elisabeth von Sachsen-Weimar-Eisenach zwar zu respektieren, aber die Wartburg keine Begräbnisstätte. Zudem müsse sichergestellt werden, dass es bei dieser ersten Bestattung bleibe. „Beisetzungen auf dem Gelände der Wartburg sind nicht üblich und eine Ausnahme sollte nicht dazu führen, die Möglichkeiten weiterer Bestattungen oder gar einer Familienbegräbnisstätte in der Wartburgkapelle zu eröffnen“ heißt es in einer Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

Erbgroßherzogin Elisabeth war am 15. März 2010 im 99. Lebensjahr in München gestorben. Sie entstammt dem ernestinischen Herzoghaus von Sachsen-Weimar-Eisenach, das 1741 aus der Vereinigung der beiden Herzogtümer Sachsen-Eisenach und Sachsen-Weimar entstand. Die Wartburg, ursprünglich zum Hause der Fürstenfamilie von Sachsen-Weimar-Eisenach gehörend, wurde 1922 in eine Stiftung überführt.

Die Wartburg in Eisenach gehört zu den bedeutensten Kulturstätten in Deutschland. Der Überlieferung nach wurde sie im Jahre 1067 von Graf Ludwig dem Springer gegründet. Die Heilige Elisabeth hat als Thüringer Landgräfin hier gelebt und Martin Luther 1521 auf der Burg das Neue Testament in die deutsche Sprache übersetzt.
 

Kommentare

Verfasst von Gast am 22. April 2010 - 17:22.

Da kann was losgehen

Mit dem letzten Wunsch Ordnungen und Regeln übergehen, wenn das Schule macht....

Mit dem letzten Wunsch Ordnungen und Regeln übergehen, wenn das Schule macht. Ich finds einfach ärgerlich - wenn jeder dort, wo er mal getraut wurde, beigesetzt werden möchte (und kann....?), da geht aber was ab. Welchen Grund gibt es, hier eine Ausnahme zu machen? Vielleicht ein hübsches Sümmchen in die Stiftung? Und welchen Grund gibt es, die nächste Ausnahme abzulehnen. Schade, dass der Stiftungsrat nicht konsequent ist.

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