Pressefreiheit - Deutschland ist nicht Kolumbien, nicht China und nicht Kuba. In Deutschland werden Journalisten und Blogger, die die Regierung kritisieren, nicht eingesperrt und gefoltert. Und doch schafft Deutschland es im aktuellen Ranking der Pressefreiheit der Organisation "Reporter ohne Grenzen" nur auf Rang 17. Denn so frei, wie die Presse sein sollte und sein könnte, ist sie in Deutschland nicht.
Abhörmaßnahmen, Durchsuchungen, fehlende Informationsfreiheit und ökonomischer Druck sind die Schlagworte, wenn es um Einschränkungen der Pressefreiheit geht. Eine Freiheit, die "konstituierend ist für die freiheitliche demokratische Grundordnung", wie zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht in seinem "Cicero"-Urteil feststellte. "Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat."
Abschreckung von Informanten
Umso trauriger, dass der Staat mit dem Hinweis einer angeblichen oder tatsächlichen Terrorgefahr Bürgerrechte immer weiter einschränkt und dabei auch Journalisten nicht von neuen Überwachungsmaßnahmen ausnimmt. Maßnahmen, die Informanten, die Angst vor Enttarnung haben, abschrecken können und somit möglicherweise verhindern, dass Journalisten Skandale und Missstände aufdecken können.
Ein Beispiel ist die zuletzt immerhin durch die Verfassungsrichter gekippte Vorratsdatenspeicherung, nach der Telekommunikationsunternehmen sechs Monate lang festhalten sollten, wer wann mit wem und zum Teil auch von wo aus in Kontakt stand. Derlei Daten hätten Begehrlichkeiten bei Ermittlern wecken können, denen letztlich ein ganzes Arsenal an Paragrafen zur Verfügung steht, mit denen Durchsuchungen auch bei Journalisten begründet werden können. Mehr als 180 Fälle von Durchsuchungen oder Beschlagnahmen hat der Deutsche Journalisten-Verband seit 1987 bei Journalisten gezählt.
1998 etwa wurden die Telefonverbindungsdaten einer Journalistin des "Stern" überprüft, weil diese in Kontakt mit einem ehemaligen Terroristen gestanden hatte, dessen Aufenthaltsort die Ermittler herausfinden wollten. Begründet wurde die Überprüfung mit dem Paragrafen 12 des Fernmeldeanlagengesetzes in Verbindung mit Paragraf 211 StGB (Mord), nachdem Daten bei "Gefahr im Verzug" herausgegeben werden dürfen.
Durchsuchungen bei Journalisten
Im September 2005 wiederum wurde die Redaktion des Magazins "Cicero" durchsucht, nachdem in einem Artikel aus geheimen Unterlagen zitiert worden war. Ziel der Ermittler war es wohl, eine undichte Stelle im Bundeskriminalamt ausfindig zu machen. Begründet wurde die Durchsuchung mit "Beihilfe zum Geheimnisverrat". Zwar bewertete das Verfassungsgericht diese Aktion später als verfassungswidrig, doch hatten die Ermittler ihr eigentliches Ziel, Informanten abzuschrecken, eigentlich schon mit der Durchsuchung selbst erreicht. Hier liegt eines der Grundprobleme: Zwar setzen die Verfassungsrichter den Ermittlern immer wieder Grenzen. Eingreifen können die Karlsruher Richter aber immer erst dann, wenn eine Durchsuchung bereits stattgefunden hat. Solche Durchsungen werden von Richtern unter Ebenen immer wieder genehmigt. Dass die Pressefreiheit ein hoher Gut ist, scheint sich bei ihnen noch nicht komplett herumgesprochen zu haben.
Auch das "Caroline-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes, welches das Persönlichkeitsrecht von Prominenten doch recht weit ausdehnt, war keine Sternstunde für die Pressefreiheit. Der Aufschrei der Verleger war an dieser Stelle allerdings etwas schrill, die Bedeutung von Fotos von Caroline von Monaco beim Eisessen dürfte für die freiheitliche Grundordnung Deutschlands eher gering sein. Für die Pressefreiheit problematischer sind die ökonomischen Zwänge, denen Journalisten inzwischen ausgesetzt sind. Zwänge, die Verleger gern als "Flexibilität" bezeichnen.
Keine Zeit für Recherche
Für derlei Zwänge gibt es viele Beispiele. Die komplette Redaktion seiner "Münsterschen Zeitung" tauschte etwa der Verleger Lambert Lensing-Wolff aus. Seine neuen "Rasenden Reporter" berichten "online, on air und für Print" und werden nicht nach Tarif bezahlt. Pläne, die auch andere verwirklichen wollen. Der Journalist von morgen muss alles bedienen: Radio, Fernsehen, Internet und die Zeitung. Er wird zur "eierlegenden Wollmilchsau". Fehlt nur noch, dass er zusätzlich die Sanitäranlagen der Redaktion feudelt - für 20 Cent pro Kachel.
Für Recherche, die einer Untersuchung der Uni Leipzig zufolge ohnehin nur auf Rang fünf im Zeitbudget der Journalisten steht, bleibt so keine Zeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Heer der PR-Mitarbeiter, das inzwischen genauso groß ist wie das der Journalisten, mit seinen interessegeleiteten Nachrichten in die Medien kommt, wächst.
Der Sinn der Pressefreiheit besteht aber eben darin, dass die Medien eine Kontroll- und Wächterfunktion wahrnehmen. Die fällt aus, wenn nur noch Verlautbarungen publiziert werden und für Hintergründe die Zeit fehlt, weil immer weniger Journalisten immer mehr Plätze füllen müssen. Journalisten müssen sich allerdings auch an die eigene Nase fassen. Leidenschaft, Neugier und ein gewisser Mut sind für diesen Beruf nötig, Bequemlichkeit nicht. Wer investigativ arbeitet, investiert pro Tag vielleicht auch eine Stunde mehr als seine Kollegen.
Fehlende Informationsfreiheit
Helfen würde "neugierigen Journalisten" auch, wenn die Informationsfreiheitsrechte in Deutschland so ausgeprägt wären wie etwa in skandinavischen Ländern, die im Ranking der Pressefreiheit stets vordere Plätze einnehmen. Zwar gibt es seit 2006 ein bundesweites Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern und Journalisten Einsicht in Unterlagen von Behörden gestattet, doch ist das Gesetz in weiten Teilen wirkungslos. Der Gesetzgeber hat zu viele Ausnahmen festgelegt, in denen die Behörden Auskünfte doch verweigern dürfen. Von rund 1.500 Anfragen wurden 2008 denn auch 500 direkt abgelehnt.
Auch in den einzelnen Bundesländern sieht es kaum besser aus. Auch in den landesweiten Informationsfreiheitsgesetzen wimmelt es nur so von Ausnahmen, außer in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz fehlen Informationsfreiheitsgesetze sogar ganz.
Pressefreiheit schützen
Freilich: Insgesamt hat die Pressefreiheit ist Deutschland ein hohes Niveau. Gerade im Internet schreien viele Nutzer auch schon dann Zensur, wenn es nicht um Zensur geht, sondern etwa darum, die Persönlichkeitsrechte anderer zu schützen, die ebenfalls ein hohe Verfassungsgut sind. Aber dennoch ist die Pressefreiheit in Deutschland von verschiedenen Seiten bedroht. Sie zu schützen ist Aufgabe nicht nur der Journalisten, sondern auch jedes einzelnen Bürgers.
Henrik Schmitz ist Redakteur bei evangelisch.de und betreut die Ressorts Medien und Kultur. Der Text wurde aktualisiert.




Kommentare
Rätsel für Götter und Christen
Es gibt nicht nur kein Gesetz zur Informationsfreiheit, es gibt auch kein Gesetz, das Folter unter Strafe stellt oder die Wahrung der Menschenwürde garantiert und einklagbar macht. (Es gibt ein paar halbherzige Körperverletzungsparagrafen.) Soweit ich mich recht erinnere, hat der Bundestag erst 2009 eine Petition zur juristischen Präzisierung des Artikel 1 Grundgesetz verworfen. Es ist nicht wahr, daß in D nicht gefoltert wird und es kommen hier auf evangelisch.de sogar hin und wieder Leute zu Wort, die sich in dieser Frage mehr als gut auskennen, die aber vermutlich kein Wort darüber verlieren dürfen, wenn ihnen ihr Leben, ihr Amt und ihre Gesundheit lieb sind.
Die Zensurschere ist in den Koepfen der Medienleute!
Die groessste Gefahr fuer die Pressefreiheit ist die selbstgemachte Zensur der politischen Korrektheit. Wie wirksam letztere ist, zeigt der aktuelle Fall des Politikprofessors Loew:
Loew hatte naemlich in einer von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Zeitschrift die Auffassung vertreten, die Deutschen haetten im Dritten Reich in zahlreichen Faellen Mitgefühl für die Juden empfunden. Die Bundeszentrale hatte ihn daraufhin als jemand geächtet, „der nicht mehr diskursiv erörtert, sondern nur noch makuliert werden kann“. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn nun, nach ueber sechs Jahren,endlich rehabilitiert. Der zitierte Halbsatz aus der Urteilsbegruendung beschreibt exakt die Praxis, die gegen Verletzer der politisch-korrekten Tabus und Diskursverbote zur Anwendung kommt:Verunglimpfung in den Medien,soziale Aechtung,Vernichtung der buergerlichen Existenz.
Andere Tabus sind die Gender-Ideologie, die Brüsseler Eurokraten-Herrschaft, der angeblich menschengemachte Klimawandel,die angeblichen Gefahren der Kernkraft sowie die Islam -Ausländerfrage.Vom Mainstream abweichende Meinungen zu letzterer stehen sogar unter der Strafandrohung des Paragraphen 130.
Solange sich die meisten Medien zu diesen Themen einem offenen Diskurs verweigern ,gibt es bei uns keine Pressefreiheit, die diesen Namen verdient.
...wobei man zum Fall Loew
...wobei man zum Fall Loew sagen muss: Das Bundesverfassungsgericht hat kein Urteil über die Inhalte gefällt, über die da gestritten wurde, sondern die Bundeszentrale wegen der Form ihrer Reaktion gerügt. Dass die Bundeszentrale Loew's Meinung als extremistisch bezeichnet, hat das Bundesverfg. nicht inhaltlich bewertet, sondern ihr ausdrücklich das Recht dazu zugestanden - nachzulesen hier. Von "Rehabilition" kann da inhaltlich jedenfalls keine Rede sein.
****************************
Hanno Terbuyken
evangelisch.de
Inhalte nicht Gegenstand der Beschwerde !
Um Inhalte ging es in der Verfassungsbeschwerde des Prof.Loew ja auch nicht.
Ihm ging es allein darum, nicht öffentlich und rufschädigend desavouiert zu werden.Insofern ist der Begriff "Rehabilitation" in der Tat nicht ganz zutreffend.
Allerdings ist es doch gerade die Furcht vor einer öffentlichen Rufschädigung, die viele Journalisten und Wissenschaftler davon abhält, Ansichten zu publizieren, die der politischen Korrektheit zuwiderlaufen
(s. mein Beitrag vom 11.Oktober)
Darin liegt meiner Ansicht nach die zur Zeit größte Gefahr für die Pressefreiheit !
>>Umso trauriger, dass der
>>Umso trauriger, dass der Staat mit dem Hinweis einer angeblichen oder tatsächlichen Terrorgefahr Bürgerrechte immer weiter einschränkt und dabei auch Journalisten nicht von neuen Überwachungsmaßnahmen ausnimmt. Maßnahmen, die Informanten, die Angst vor Enttarnung haben, abschrecken können und somit möglicherweise verhindern, dass Journalisten Skandale und Missstände aufdecken können.<<
Da müssen halt die Interessen abgewogen werden. So kann es im Einzelfall zur Einschränkung der Pressefreiheit kommen um systematisch die Pressefreiheit zu schützen.
>>Der Sinn der Pressefreiheit besteht aber eben darin, dass die Medien eine Kontroll- und Wächterfunktion wahrnehmen.<<
Das will ich doch nicht hoffen. Nicht jeder kann es sich leisten ganzseitige Werbung zu schalten um sich die Medien wohlgesonnen zu halten.
>>Die fällt aus, wenn nur noch Verlautbarungen publiziert werden und für Hintergründe die Zeit fehlt, weil immer weniger Journalisten immer mehr Plätze füllen müssen. Journalisten müssen sich allerdings auch an die eigene Nase fassen. Leidenschaft, Neugier und ein gewisser Mut sind für diesen Beruf nötig, Bequemlichkeit nicht. Wer investigativ arbeitet, investiert pro Tag vielleicht auch eine Stunde mehr als seine Kollegen.<<
Allerdings weiß auch jeder das der sog. Investigative Journalismus nicht Ergebniss offen ist. Seltenst kommt am Ende eine Schlagzeile wie "Ministerpräsident Heinz Schnuckebach hat eine astreine weiße Weste!!!".
“Die Ehrfurcht vor der Vergangenheit und die Verantwortung gegenüber der Zukunft geben fürs Leben die richtige Haltung.” - Dietrich Bonhoeffer