Schulpflichtgegner finden "politisches Asyl" in den USA

Familie Romeike beim Unterricht

Uwe Romeike und seine Frau Hannelore unterrichten in Morristown (US-Staat Tennessee) ihre Kinder Daniel, Lydia, Josua, Christian und Damaris. Aus religiösen Gründen wollte die strenggläubige Familie ihre Kinder nicht in eine deutsche Schule schicken und fand in den USA Asyl. Foto: dpa/Wade Payne

Bildung - Weil sie ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht auf eine Schule schicken will, hat eine Familie aus Deutschland in den USA politisches Asyl erhalten. Der strenggläubigen Familie Romeike aus Baden-Württemberg müsse Schutz gewährt werden, weil eines ihrer fundamentalen Grundrechte verletzt worden sei, zitieren amerikanische Medien die Entscheidung eines Richters im Staat Tennessee.

Von Hanno Terbuyken

Das sei umso bedenklicher, weil Deutschland zwar ein demokratisches Land und ein Verbündeter der USA sei, dessen Politik in diesem Falle aber "allem widerspricht, woran wir als Amerikaner glauben", sagte Richter Lawrence Burman laut eines Berichts der Heimunterrichts-Organisation "Home School Legal Defense Association" (HSLDA). Die Aufnahme der Familie Romeike als politische Flüchtlinge begründete Richter Burman damit, sie seien "Teil einer Gruppe, die die deutsche Regierung unterdrücken will" und müssten daher mit Verfolgung rechnen. Das Urteil erkennt den Deutschen damit den gleichen Status zu wie Religionsflüchtlingen aus dem Iran oder politisch Verfolgten aus Nordkorea.

Die Familie Romeike stammt aus Bissingen in der Nähe von Stuttgart und versteht sich Medienberichten zufolge als evangelikal. Uwe Romeike, selbst Musiklehrer, hatte die drei ältesten seiner fünf Kinder im September 2006 aus der Grundschule genommen und damit gegen die deutsche Schulpflicht verstoßen. In früheren Berichten hatte Romeike gesagt, er wolle seinen Kindern das "unchristliche Treiben" an deutschen Schulen nicht mehr zumuten. Seit zwei Jahren lebt die Familie in den USA.

Nachdem Romeike seine Kinder von der Schule genommen hatte, waren sie im Herbst 2006 laut Medienberichten von der Polizei in die Schule gebracht worden. In Deutschland gilt die Schulpflicht, anders als beispielsweise in den USA und in Österreich, wo nur eine Unterrichtspflicht besteht. Die Möglichkeit, seine Kinder zu Hause zu unterrichten, ist in der deutschen Rechtsprechung nicht vorgesehen. Die Schulpflicht ist in den Ländergesetzen geregelt.

Schulpflicht als geltendes Recht umfasst alle

Das gilt auch im Fall der Familie Romeike. "Die Schulpflicht ist geltendes Recht, und sie gilt für alle", bestätigte Thomas Hilsenbecker, Sprecher des baden-württembergischen Kultusministeriums, gegenüber evangelisch.de. Mit der Familie Romeike habe es damals Gespräche gegeben, auch Alternativen wie beispielsweise Privatschulen seien der Familie aufgezeigt worden. Das Schulgesetz Baden-Württembergs sieht keine Ausnahmen für Heimschüler vor, was das Verwaltungsgericht Stuttgart in einer Entscheidung vom 17. November 2009 erneut bekräftigte (AZ 12 K 4153/09). In der Begründung machte das Gericht deutlich, dass weder die Ablehnung des Unterrichts aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen noch der Wunsch der Eltern, ihr Kind vor schädlichen Einflüssen zu schützen, ein Grund für die Befreiung von der Schulpflicht sei. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit ähnlich geurteilt.

Die Begründung sehen die Befürworter des so genannten "Homeschoolings", des Heimunterrichts, naturgemäß anders. "Das ist peinlich für Deutschland, denn ein westlicher Staat sollte grundlegende Menschenrechte vertreten, wie das Recht von Eltern, ihre Kinder selbst zu erziehen", kommentierte Mike Donnelly, Anwalt der HSLDA, die Rechtsberatung für Familien anbietet, die Heimunterricht wollen.

Zu denen gehört auch die Familie Romeike, die nach dem Urteil des amerikanischen Richters ihr neues Leben in Morristown, Tennessee, aufbauen will. Vater Uwe sagte HSLDA, er sei sehr glücklich über das Urteil des amerikanischen Richters. Seine Familie schätze die Freiheit in den USA. Und die Entscheidung, dass sie eine politisch verfolgte Familie seien, sei nicht allein eine weltliche: "Viele Menschen, vor allem andere deutsche Heimschüler, haben für uns gebetet. Diese Gebete wurden nun erhört."

Kein Einzelfall bei der Asylsuche

Die Geschichte der strenggläubigen Familie Romeike, die in den USA erfolgreich politisches Asyl beantragt hat, ist kein Einzelfall. Nach der Statistik der Einwanderungsbehörde in Washington gewährten die US-Behörden allein im Jahr 2008 vier Deutschen politisches Asyl, 13 Anträge wurden abgelehnt. Die Zahl der Asylbewerber aus aller Welt in den USA lag 2008 bei insgesamt 47.459, davon wurden 10.743 gewährt. Erfolgreiche Bewerber gab es auch aus anderen EU-Staaten - unter ihnen neun Belgier, zwei Schweden, ein Niederländer und ein Portugiese.

Über die Hintergründe der Verfahren wird in der Regel nichts bekannt. Die US-Behörden sind überdies nicht verpflichtet, deutsche Stellen darüber zu informieren. Als Asylgründe anerkannt werden in den Vereinigten Staaten neben politischen Motiven die Verfolgung wegen Rasse, Religion oder Nationalität. Straftäter erhalten generell kein Asyl, es sei denn, ihre Vergehen sind geringfügig. Über das Asylgesuch entscheidet ein sogenannter Einwanderungsrichter.

mit Material von dpa

 

Hanno Terbuyken ist Redakteur bei evangelisch.de, zuständig für die Ressorts Gesellschaft und Wissen.

Kommentare

Verfasst von Gast am 29. Januar 2010 - 18:35.

RE: Schulpflichtgegner finden "politisches Asyl" in den USA

Dear Fellow Americans in Tennessee, sehr geehrte Damen und Herren, auf der...

Dear Fellow Americans in Tennessee,
sehr geehrte Damen und Herren,

auf der ersten Seite der gestrigen Ausgabe der renommierten "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" habe ich erfahren, dass einer Familie aus Baden-Württemberg Asyl im amerikanischen Bundesstaat Tennessee gewährt wurde. Offenbar hat die Familie in Deutschland vor Gericht vergeblich dafür gestritten, ihre fünf Kinder zu Hause unterrichten zu dürfen. In Tennesse ist dies laut Gesetz wohl möglich. Das ist erfreulich für die Familie.

Ich habe jedoch festgestellt, dass es doch einige eher seltsame, freiheitseinschränkende Gesetze im US-Bundesstaat Tennesse gibt, die man hier in Deutschland wohl nicht kennt. Mag wohl sein, dass sich mancher Tennessee-Bürger wegen eines der folgenden aufgeführten Gesetzen auch als politisch verfolgt sieht:

You can’t shoot any game other than whales from a moving automobile.

More than 8 women may not live in the same house because that would constitute a brothel.

It is illegal to use a lasso to catch a fish.

Pastors are to be dedicated to God and therefore are not eligible to hold a seat in either House of the Legislature.

Stealing a horse is punishable by hanging.

No Christian parent may require their children to pick up trash from the highway on Easter.

Skunks may not be carried into the state.

"Crimes against nature" are prohibited.

If two men dance naked together they must, by law, marry each other within 6 weeks.

It is illegal to drive a car while sleeping.

It is illegal to drown after 10 pm.

Einzelne Städte haben angeblich noch weiter reichende Gesetze, die man hierzulande nicht kennt - zumindest nicht seit dem Mittelalter, wie zum Beispiel in Dyersburg, Tenn., wo es noch als gesetzeswidrig gelten soll, wenn eine Frau einen Mann zum Zweck einer Verabredung ("date") anruft, oder in Bell Buckle, Tenn., wo es verboten sei, "Flaschen auf einen Baum zu werfen", oder gar in Memphis, Tenn., wo es den Fröschen untersagt sei, ab 23 Uhr zu quaken.

Übrigens: Wenn ich mich richtig erinnere, war es im Bundesstaat-Tennessee vor 85 Jahren, dass ein Gesetz verabschiedet wurde, welches verbot, die Evolutionstheorie an öffentlichen Schulen zu lehren. Beim Scopes-Prozess ("Affenprozess") wurde der Lehrer John Thomas Scopes sogar zu einem Bußgeld von 100 Dollar verurteilt. Daraufhin sind vermutlich die politisch Verfolgten aus dem US-Bundesstaat Tennessee nach Deutschland ausgewandert...

Kind regards,

-JTM

Verfasst von Lorenz am 29. Januar 2010 - 16:06.

Schulpflichtgegner finden "politisches Asyl" in den USA

Nach dem erwähnten Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 1693/04 ist...

Nach dem erwähnten Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 1693/04 ist oberster Wert für das Gericht die Würde des Menschen. Zusammen mit der zulässsigen Schulaufsicht nach Artikel 7I GG ist daher auch die Glaubensfreiheit des Kindes zu schützen. Tragender Satz der Entscheidung ist: " Die Schulpflicht dient der Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die gleichberechtigt an dem Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben." Nach dem auf evangelisch.de Gesellschaft am 24.1.2010 veröffentlichten Expertenbericht "Schulwechsel keine Lösung" ist das Mobben an deutschen Schulen derart eingerissen, dass die Annahme des Verfassungsgerichtes nicht mehr zutrifft. Da die Verfassung nur von Schulaufsicht spricht, nicht von Schulzwang, ist unter den gegenwärtigen Umständen nur eine staatliche Überwachung des Lernstoffes zulässig, nicht der Schulbesuch.

Bisher scheuen sich nichtfundamentalistische Eltern, sich auf die Glaubensfreiheit zu berufen. Sie wollen mit Evangelikalen und Fundamentalisten nicht verwechselt werden. Liegt aber ein Fall des Mobbens gegen das Kind vor , dann wird es in der Schule daran gehindert, seine Talente ( christlicher Wert) zu suchen und zu finden. Das Kind braucht das erfolgte Mobben natürlich nicht zu beweisen. Es genügt die Häufigkeit dieses Vorgangs und psychosomatische Beschwerden als Folge  (z.B. Bauchschmerzen in der Schule).

 

Verfasst von Christian1980 am 28. Januar 2010 - 12:47.

Ein unverständliches Urteil...

...das ich nur schwer überhaupt nachvollziehen kann. Die Schulpflicht ist...

...das ich nur schwer überhaupt nachvollziehen kann. Die Schulpflicht ist hierzulande demokratisch legitimiert und gilt - ebenso wie die Steuerpflicht oder die Verkehrsgesetzgebung - für jeden Bürger gleichermaßen. Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Schulpflicht von einer "staatlichen Verfolgung" zu sprechen ist doch im Grunde reiner Hohn - da könnte ja auch jeder Steuerflüchtling einen Asylantrag stellen. Würden oder sollten wir denn einen Amerikaner als Asylanten anerkennen, weil ihn eine US-Behörde wegen des Nichtzahlens von Steuern verfolgt?

http://www.scienceblogs.de/frischer-wind/2010/01/evangelikale-in-deutschland-vom-staat-verfolgt.php

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Verfasst von johannes am 27. Januar 2010 - 18:09.

RE: Schulpflichtgegner finden "politisches Asyl" in den USA

Die Schulpflicht ist eine der heiligen Kühe der deutschen Bildungspolitik...

Die Schulpflicht ist eine der heiligen Kühe der deutschen Bildungspolitik. Das dies nicht so sein muss zeigen andere Länder in denen eine Unterrichtspflicht besteht. Und wie die Ergebnisse der Pisastudie zeigen, sind die deutschen Bildungsanstalten auch nicht gerade ein Spitzenprodukt in der Welt.

Wenn es der Bildungspolitik darum geht, das Mindeststandards in der Wissensvermittlung gewahrt sind, dann lässt sich das auch durch eine Unterrichtspflicht mit einer landesweit einheitlichen Prüfung der Ergebnisse erzielen. Neben den "unchristlichen Schülen" ging es besagter Familie auch um Mobbing ihrer Kinder durch andere Schüler:

Tagesschau.de: "In der Schule seien seine ältesten Kinder mit Gewalt, Schikanen und Druck von Gleichaltrigen konfrontiert worden."

 und es ging ihr auch um die Angst ihre Kinder zu verlieren:

Tagesschau.de: "Letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung der aus Baden-Württemberg stammenden Familie, ihre Heimat zu verlassen, war nach Worten des Vaters ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2007, wonach in schweren Fällen die Sozialämter Eltern ihre Kinder wegnehmen können."

und spätestens hier stellt sich mir die Frage, ob es das Bildungsmonopol des Staates tatsächlich wert ist, das man einer Familie die Kinder entzieht. Ich kann deshalb den Asylantrag der Familie nachvollziehen.

Verfasst von Gast am 28. Januar 2010 - 18:07.

RE: RE: Schulpflichtgegner finden "politisches Asyl" in den USA

Das Problem ist nicht, ob das Schulsystem in Deutschland so perfekt ist, dass...

Das Problem ist nicht, ob das Schulsystem in Deutschland so perfekt ist, dass man nichts anderes erlauben sollte.

Tatsächlich ist die Schulpflicht nicht dazu da bestimmte Meinungen durchzusetzen, sondern in erster Linie um Kinder zu schützen!
Nachdem die Anstrengungen Kinderrechte in der Europapolitik zu manifestieren gescheitert sind ist dies eine der letzten verbleibenden Regeln zum Schutz der Kinder.
Die Schule ist dazu da den Kindern verschiedene Perspektiven nahezubringen und ihnen zu helfen sich selbst ein Bild von der Welt zu machen. Selbst Religion findet ihr noch einen Platz, wenn auch - glücklicherweise - nicht als Alternative zu Wissenschaft und Wirklichkeit.

Durch die Schulpflicht werden Kinder in Deutschland davor geschützt von ihren Eltern geistig missbraucht zu werden. Gerade in fundamentalistisch oder extremistisch religiösen Familen, wie auch im Beispiel hier der fundamentalistischen, evangelikalen, sind Kinder keine Individuen, sie werden oft als Eigentum der Eltern gesehen und oft über Jahre, ja vielleicht sogar ihr ganzes Leben durch die Gehirnwäsche im Elternhaus beeinflusst.

Wer sich das blaue Auge eines der Kinder angesehen hat, kann sich auch denken, dass in solch fanatisch religiösen Familen nicht nur psychische Folter angewandt wird.
Schade, dass Kinder nur in Deutschland sowohl von psychischer als auch physischer Gewalt geschützt werden und in vielen europäischen Ländern sowie den USA nur vor letzterer.

Heimschüler sind übrigens in den wenigsten Statistiken erfasst, das schlechte Abschneiden deutscher Schüler in PISA lässt sich damit also nicht erklären.
Dass man zwei Musiklehrern jegliche Unterrichtskompetenz - außerhalb des Musikunterrichts - absprechen kann brauche ich wohl nicht erklären.
Offensichtlich stellen die USA die Freiheit der Eltern zu tun und lassen was sie wollen über diese der Kinder, die hier nicht einmal die Freiheit haben sich differenziert über verschiedene Religionen informieren zu dürfen.

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