Aufarbeitung - Die Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik hat auf breiter Linie versagt. Zu diesem Ergebnis kommt der Zwischenbericht des Runden Tisches Heimkinder, der am Freitag in Berlin vorgestellt wurde. Vorentscheidungen über Entschädigungen der Opfer sind bisher nicht gefallen.
Die Vorsitzende des Gremiums, die frühere Bundestags-Vizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne), zog eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit. Entscheidend sei, dass am Runden Tisch, an dem Heimkinder-Vertreter, die Kirchen, Bund und Länder sowie Experten sitzen, ein Konsens über den Zwischenbericht erreicht worden sei. Er sei "Seite für Seite" abgestimmt worden. Wertvoll sei auch die öffentliche Debatte. Das Thema sei entstigmatisiert worden. Durch den Runden Tisch werde das Leid der früheren Heimkinder auf breiter öffentlicher Basis anerkannt und bedauert, sagte Vollmer.
"Verantwortungskette" für das Versagen
Es gebe eine "Verantwortungskette" für das Versagen in der Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik. Daher müsse eine Lösung gefunden werden, zu der alle beitragen müssten. Ein Fonds oder eine Stiftung sei nicht ausgeschlossen, erklärte Vollmer. Der Runde Tisch wolle aber auch individuelle Entschädigungen prüfen. Dazu müssten aber Gesetze geändert werden, da nach geltendem Recht zivilrechtliche Ansprüche und Straftaten wie etwa schwere Körperverletzung verjährt seien.
Die Heimkinder-Vertreter begrüßten den Bericht. Strittige Fragen müssten aber nachverhandelt werden. Ihre Arbeit am Runden Tisch sei nicht einfach, sagten sie. Sie hätten aber erreicht, dass die Verfehlungen an Kindern und Jugendlichen nicht länger als Einzelfälle, sondern als Folge eines Systems anerkannt würden. Was ihnen angetan worden sei, müsse als Menschenrechtsverletzung und Zwangsarbeit anerkannt werden, forderten sie. Beides lehnt eine Mehrheit am Runden Tisch indes ab.
Rund 800.000 Kinder und Jugendliche lebten zwischen 1949 und Mitte der 70er Jahre in Heimen, rund 500.000 von ihnen in kirchlichen Einrichtungen. Rund 60 Prozent der kirchlichen Heime waren in katholischer, 40 Prozent in evangelischer Hand.
"Faktisch wie psychisch geschlossene Systeme"
Oft seien die Gründe, deretwegen die Kinder ins Heim gekommen waren, "aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar", heißt es in dem Zwischenbericht. In den Heimen seien sie dann "oft rigiden, gewaltvollen und faktisch wie psychisch geschlossenen Systemen ausgeliefert" gewesen. Sie hätten keine Möglichkeit gehabt, der Heimerziehung zu entkommen "oder sich wehren oder beschweren zu können". Jugendlichen, die sich trotz des Drucks nicht fügten, sei mit immer schlimmeren Heimen gedroht worden. In diesen "Endstationen", so der Bericht, herrschten "schockierende Verhältnisse".
Zu den Erziehungsmethoden gehörten zahlreiche Strafen, Prügel, Einsperren, Essensentzug, Demütigungen etwa von Bettnässern sowie harte Arbeit in der Wäscherei, der Küche, in der Landwirtschaft oder bei der Torfgewinnung. Bei der Beratungsstelle des Runden Tisches haben sich bisher 450 ehemalige, teils schwer traumatisierte ehemalige Heimkinder gemeldet. Vollmer nannte die Zahl "eher niedrig". Die realen Opferzahlen lägen weit höher. Jeder dritte Betroffene berichte von sexuellen Übergriffen.
Bemühen um Aufarbeitung und Dokumentation gewürdigt
Vollmer würdigte die Bemühungen von Kirchen, Diakonie und Caritas, ihre Geschichte aufzuarbeiten. Vielerorts gebe es Kontakte zu ehemaligen Heimkindern. Akteneinsicht, Ansprechpartner und Dokumentationen des Geschehenen seien für die Betroffenen von großer Bedeutung. Die katholische Kirche hatte zu Beginn des Jahres eine bundesweite Hotline eingerichtet.
Der Präsident des Diakonischen Werks, Klaus-Dieter Kottnik, sprach sich für eine Wiedergutmachung an ehemaligen Heimkindern aus. Es sei auch "eine finanzielle Unterstützung sinnvoll", sagte er dem epd. Diese Frage stehe im Zentrum der Arbeit des Runden Tisches in diesem Jahr. Den Zwischenbericht des Runden Tisches nannte der Diakoniepräsident "erschütternd". Ihn schmerze "dass diakonische Einrichtungen daran beteiligt waren", den damaligen "Fürsorgezöglingen" Gewalt anzutun.
Der Runde Tisch zur Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren war Ende 2008 vom Bundestag beschlossen worden, nachdem ehemalige Heimkinder in einem außergewöhnlichen Petitionsverfahren auf ihre Geschichte aufmerksam gemacht und ihre Rehabilitation sowie Entschädigungen gefordert hatten. Er soll Ende dieses Jahres seine Arbeit abschließen und dem Bundestag Empfehlungen für Entschädigungslösungen vorlegen.




Kommentare
grschädigte Heimkinder
Warum werden in diesem sogenannten Rechtsstaat die damligen Täter nicht bestraft? Ich schäme mich ein Deutscher zu sein.
Wiedergutmachung f. ehemalige Heimkinder
Der runde Tisch RTH und derer Mitwirkende und das Ergebnis?
Meine Damen u.Herren, Weihnachten steht dieses Jahr vor der Türe und ich denke: alle ehemalige Heimkinder warten auf die göttliche Botschaft des RTH 2010, vor dem Weihnachtsfest. Aber wenn ich jetzt schon lese,dass unsere Familienministerin von der Leyen, Gelder kürzen will und für geschädigte, missbrauchte Heimkinder nichts zahlen will, grenzt das an ein böses Weihnachtsmärchen.
Ich warte schon seit 1949, auf eine Entschädigung aus meinem Heimaufenthalt,nicht nur dass man mich in ein Euthanasiekinderheim steckte u. mich fast verhungern ließ und man mich dann, mit Rachitis herausholte bevor ich gestorben wäre, diese Entschädigung steht auf jeden Fall jedem ehemaligen Heimkind zu, oder eben wie in der Neuzeit bis 2010, die Kids die in Internate lebten und von kirchlichen Theologen und auch andere missbraucht und geschlagen wurden.
Hier kann sich die Bundesregierung nicht aus der Verantwortung ziehen, weil hier die Genehmigungen für ein Heim zu führen durch deutsche Behörden erlaubt wurden und zum Teil Fördergelder und Subventionen gezahlt wurden.
Wo waren hier die Kontrollen der Heimaufsichtsbehörden, die dem Verwaltungsapparat der Landesämter für Gesundheit und Soziales, somit auch dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziales unterliegen und kontrolliert wurden? Keiner will heute dafür gerade stehen, alle haben bis jetzt die Augen verschlossen und gedacht es kommt nie etwas an das Tageslicht und gehofft,dass es keine Entschädigungsanträge gibt, es sind ja nicht nur Menschen geschädigt, oder gar getötet worden, es ist hier das Grundgesetz mit Füßen getreten worden und vor allem die "Menschenrechte und derer Gesetze" die auch von der BRD anerkannt wurden.
Daher meine Empfehlung:
1.)Es dauert alles zu lange- Runder Tisch- Sitzungen - Petitionen- Ausschüsse wo nur bestimmte legitimierte Personen zugelassen werden- Vorlage bei Kontrollausschüssen - Einzelanträge von Geschädigten- Einzelanhörungen, oder Abweisungen durch öffentlich rechtlichen caritativen-kirchlichen Organisationen oder Ordinariate.
2.)Werden Schuldige in ausagekräftigen Dokumente geschwärzt, unleserlich gemacht, oder gar Personalakten vernichtet.
3.)Zugänge zu Landesarchiven, wegen Einsichtnahme erschwert-
4.)Jahreslange Tauziehen und immer wieder Prüfung durch das Familienministerium und eingerichteten Ausschüssen und Gremien
5.)Anhörungen vermieden,von den dahinterstehenden Heimleitungen oder Einzelpersonen, die wegen alten Gesetzgebungen im Strafrecht dem Verjährungsprinzip unterliegen und nicht mehr verfolgt werden.
6.)die Konsequenz von Allem und dem bevorstehenden Beschluss des runden Tisches: es wurde viel geredet und die registrierten Antragsteller(innen)mit Briefe besänftigt und daher:ausser heiser Luft, passiert nichts, da sich alle auf das Verjährungsprinzip sich berufen.
Meine Empfehlung für alle geschädigten Heimkinder und ehemalige politisch Verfolgte DDR Inhaftierte, die missbraucht wurden und zu Zwangsarbeiten in Haftanstalten und auch dort sexuell u.a. missbraucht wurden und gefoltert, sollten sich zusammenschließen und eine Unterschriftenliste, nebst einem formulierten Antrag an die Menschenrechtskommission in Straßburg einreichen und beantragen,dass die BRD- verurteilt wird,wegen Verletzung des Grundgesetzes und derer Nebengesetze, sich schuldig gemacht haben, und ein zweiter Antrag,dass die BRD aufgefordert wird-unverzüglich, Anträge auf Entschädigungen und Renten von ehemaligen Heim/Internat/Haft/ geschädigten Antragstellern unverzüglich zu befriedigen und auch zu zahlen.Das Bundesversorgungsgesetz muß dringendst geändert werden. Die Personen die in Heimen tätig waren,als Erzieher, oder Pädagogen, oder Theologen, oder Vollzugsbeamte,oder andere öffentlich rechtliche, zugelassene Erzieher o.ä., müssen strafrechtlich vom Justizministerium verfolgt werden, oder derer Ländervertretungen. Dann muss die BRD weiter aus Straßburg die Anweisung bekommen, das Verjährungsprinzip für Körperverletzung/Todschlag/Kindesmissbrauch und Verletzung des §§ Unterlassung von Hilfe an Schutzbefohlenen- von 3 Jahren abzuändern auf Lebenslänglich- da es noch Geschädigte gibt,die im Ausland wohnen und erst spät erfahren, was hier geschehen ist,das gleiche gilt auch für NS-Geschädigte,sowie ehemalige DDR-geschädigte Heimkinder u. Inhaftierte.
Die Staatskasse, kassiert Milliarden von Gelder und genießt Zinsen, auf dem Rücken von Menschenleben,die heute noch traumatisiert sind,aus Ihren Erlebnissen und derer Folgen- auch ich leide seit Kindheit darunter-trotz dass ich schwerstbehindrt bin-bin ich für Mitgeschädigten da.Es ist besser wenn Tausende zusammenstehen würden,denn Einzelgänger, machen nur für sich etwas-aber die Masse kann bewegen.
Wer Adressen von Vereine haben will-kann diese gerne im Internet finden.
Euer Sascha aus Berlin
Zwischenbericht Runder Tisch Heimerziehung
Frau Antje Vollmer ist kürzlich in einem Interview auf den Begriff "Zwangsarbeit" eingegangen, wobei sie das wiederholte, was sie bereits auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Zwischenberichts am 22. Januar 2010 hierzu gesagt hat. Frau Vollmer, und wohl mehrere Teilnehmer des Runden Tisches, wollen dem Begriff "Zwangsarbeit" eine eigentümliche nationalsozialistische Färbung mit der Intention der "Vernichtung durch Arbeit" geben. "Zwangsarbeit" würde damit immer und in jedem Fall den Tod der Zwangsarbeiter zumindest billigend in Kauf nehmen, wenn nicht gar gezielt herbeiführen. Es ist Tatsache, daß im Dritten Reich Menschen aus rassistischen Gründen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Hierbei waren die Motive in den wenigsten Fällen ökonomischer Natur.
Die Abstufung zu anderen Arbeitsverpflichtungen der deutschen Bevölkerung geht dabei auf das Bestreben zurück, auch in Begriffen und Benennungen der Arbeitsverhältnisse die Gleichheit der Menschen zu verneinen. Deshalb muß man sich davor hüten, den nationalsozialistisch ausgeformten Begriff der Zwangsarbeit unbesehen in der gegenwärtigen Diskussion zum Leitfaden und zur Entscheidungsgrundlage zu machen, weil man sich damit dem Begriffsdiktat der Nationalsozialisten beugen würde. Unversehens findet man sich mit einem Mal in einer rassistischen Pyramide von Bevölkerungsgruppen wieder. Zwangsarbeiter waren nämlich auch die vielen Menschen aus fremden Ländern, die nach Deutschland deportiert wurden, um hier in Betrieben und Privathaushalten etc. zu arbeiten. Auf sie konnte der NS-Staat nicht verzichten, ohne die Existenzgrundlage der deutschen Bevölkerung zu gefährden. Hier wäre eine Tötungsabsicht geradezu kontraproduktiv gewesen. Gleiches gilt für die Zwangsarbeit deutscher Kriegsgefangenen in Rußland.
Man sollte sich davor hüten, in den Fallstricke nationalsozialistischer Rassebegriffe sich zu verfangen. Dafür gibt es keinen Grund und keine Rechtfertigung. Dies liegt schlicht in dem Umstand begründet, daß das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Begriff "Zwangsarbeit" kennt. Im Artikel 12 ist sie zulässig bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Im Sinne des Grundgesetzes wird man hierbei wohl kaum eine Tötungsabsicht unterstellen können. Da der Runde Tisch Heimerziehung sich mit den Vorkommnissen der 50ziger und 60ziger Jahre befaßt, sollten zu deren Interpretation und rechtlichen Wertung jene Begriffe herangezogen werden, die zur genannten Zeit Geltung hatten. Verfassungsjuristen wissen, daß Artikel 12, neben dem genannten Fall, die Zwangsarbeit kennt. Sie ist, um erlaubt zu sein, jedoch an die Bedingung geknüpft, daß sie im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht geschieht. Was im Sinne des Grundgesetzes "Zwangsarbeit" ist, haben Juristen ebenfalls definiert: Arbeitszwang ist die unfreiwillige Nutzung der Arbeitskraft für einzelne Arbeitsleistungen, Zwangsarbeit ist die auf Dauer angelegte unfreiwillige Nutzung der gesamten Arbeitskraft zur Erbringung einer Arbeitsleistung. Damit ist der Rahmen abgesteckt, in dem die Frage nach der "Zwangsarbeit" von Heimkindern zu beantworten ist. quelle: http://www.top-medien-berlin.de/content/view/730/2/
RE: Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor
Der Runde Tisch zur Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren hat
einen Zwischenbericht vorgelegt. Er umfaßt gut 50 Seiten und enthält
einige Eingeständnisse, die vor kurzem den Verantwortlichen wohl kaum
über die Lippen gekommen wären. Zu den entscheidenden Frage ist die
Antwort des Runden Tisches jedoch ungenügend geblieben. Da ist zum einen
die Anerkennung der Zwangsarbeit. Obgleich das Grundgesetz den Begriff
der Zwangsarbeit kennt, will der Runde Tisch ihn in einem engen
nationalsozialistischen Sinn als "Vernichtung durch Arbeit" verstanden
wissen, als ob etwa ein Richter nach Art. 12 (3) GG bei der Anordnung
von "Zwangsarbeit" die "Vernichtung durch Arbeit" im Blick hätte. Wie
man zu einer solchen merkwürdigen Begriffsbestimmung kommen kann,
obgleich zur Zeit des Dritten Reiches Zwangsarbeiter selbst in
kirchlichen Einrichtungen tätig waren und die Kirchenvertreter dies doch
eigentlich wissen müßten, ist unbegreiflich. Hier ist zu hoffen, daß
diese Geschichtsklitterung keinen Bestand haben wird. Ähnlich sieht es
bei der Anerkennung als Menschenrechtsverletzung aus. Daß die
systematische Mißhandlung der Kinder in den Heimen erst eine Anerkennung
finden könnten nach Einrichtung des Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte ist eine ebenso absurde Auffassung, denn die Heimkinder
standen wie jeder andere Deutsche unter dem Schutz des Grundgesetzes und
durften Achtung ihrer Würde (Art. 1 GG) verlangen. Diese Würde ist noch
viel umfassender gedacht, als ihre Auslegung in einzelnen
Menschenrechtsnormen.
Doch wird man noch einen Schritt weitergehen. Es ist zugestanden, daß
bei unehelicher Geburt das Jugendamt tätig wurde und das Kind in ein
Heim einwies. Nun ist aber die Forderung nach Schaffung gleicher
Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung der unehelichen
Kinder mit den ehelichen, ja nicht erst eine Forderung des Grundgesetzes
von 1949 (Art. 6 (5)), sondern bereits der Weimarer Reichsverfassung von
1919 (Art. 121 (1)). Hätte man diese Forderungen ernst genommen, dann
wäre das Ausmaß dessen, womit sich der Runde Tisch heute beschäftigen
muß, wesentlich eingeschränkter. Die "Unehelichkeit" ist ja häufig der
Anlaß gewesen, die Heimkinder in ihrer Existenz abzuwerten. Und hier
setzt nicht nur eine historische, sondern auch eine geistige
Verantwortlichkeit ein. Bisher hat der Runde Tisch nach den geistigen
Voraussetzungen für das, was geschehen ist, nicht gefragt. Und gerade in
diesem Punkt kommt die Verantwortlichkeit der Kirchen in den Blick. Es
ist ja sicher kein Zufall, daß wir von den Mißbrauchsfällen im
wesentlichen nur aus Ländern hören, die sich zum christlichen
Kulturkreis rechnen. Hier muß eine Wurzel dessen gesucht werden, worüber
heute alle Welt redet.
Vermißt wird auch eine Darstellung der Ausbildung der damals
verantwortlichen Erzieher und Erzieherinnen. Kontrastiert man das, was
in den 50ziger und 60ziger Jahren in den Heimen geschehen ist, mit dem,
was bereits in den 20ziger und 30ziger Jahren an psychologischen
Erkenntnissen vorlag, dann fragt sich auch hier, weshalb diese
Ergebnisse nicht in die Erziehung der Heimkinder eingeflossen sind.
Sollte der Grund darin liegen, daß man glaubte, die Psychologie als mit
dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar und daher als eine zu
vernachlässigende Größe betrachten zu dürfen, dann stellt sich auch hier
für die Zukunft die Frage, ob der Staat überhaupt einer
weltanschaulichen Gruppe Kinder anvertrauen darf. Es wird abzuwarten
sein, welche Konsequenzen der Runde Tisch in diesem Punkt zieht. Zu
wünschen ist, daß er dabei durchaus eine weite historische Perspektive
nimmt und die Entwicklung der Heime seit dem 17. Jahrhundert in den
Blick nimmt und etwa anhand des Waisenhausstreites die Unfähigkeit
religiöser Gruppen, aus der Geschichte zu lernen, nicht verkennen wird.
Peter Henselder-25.1.2010
RE: Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor
Der Kommentar von Herrn Lehnert spricht mir aus dem Herzen.
Fraglich scheint mir, ob "die" Heimkinder am runden Tisch ueberhaupt angemessen vertreten sind im Sinne von repraesentativ und verhandlungserfahren. Ich nehme an, dass die als Minderheit erneut untergebuttert werden. Leider ist es ja wohl so, dass besonders schlimm traumatisierte Menschen oft erst nach Jahrzehnten reden koennen, wenn ueberhaupt. Und die Aussichten auf eine finanzielle Entschaedigung sind ja eher mager.
Christen halte ich nicht fuer anstaendiger oder weniger anstaendig als andere Menschen. Aber die Annahme, die biblischen Gebote und Appelle zur Naechstenliebe wuerden Menschen humaner machen, halte ich fuer eine Illusion. Und ein Gebot, dass sich Erwachsene gegenueber Kindern fair verhalten sollen, konnte ich im Buch der Buecher nicht finden.
RE: Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor
Über 60% der Heime standen unter kirchlicher Leitung (nach anderen Berichten waren es an die 80%!). Zu den Erziehungsmethoden gehörten "Strafen, Prügel, Einsperren, Essensentzug, Demütigungen". "Harte Arbeit in der Wäscherei, der Küche, in der Landwirtschaft oder bei der Torfgewinnung" wie in Arbeitslagern (die den Heimen Geld einbrachten!) gehörten für diese Heimkinder ebenfalls zum "Erziehungsprogramm". Jeder dritte Betroffene berichtet von sexuellen Übergriffen. Was sind Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit wenn nicht das?
Wie erklärt sich ein solcher moralischer Verfall von Menschen, die sich angeblich der christlichen Lehre von Liebe, Barmherzigkeit und Vergebung verpflichtet fühlen? Wie rechtfertigen kirchliche Instanzen als letztlich Verantwortliche, die von diesem Geschehen detailliert gewusst haben, ihr jahrzehntelanges absolutes Fehlverhalten? Ein Blick nach Irland und in die USA und den dort aufgedeckten sexuellen Verfehlungen großen Ausmaßes durch Priester und auch andere kirchliche Bedienstete zeigt, dass sich bis heute am Verhalten sehr vieler Verantwortlicher nichts geändert hat. (In Deutschland und Österreich wird es wohl kaum besser aussehen, hier funktioniert allerdings das Vertuschen besser!) Von "bedauerlichen Einzelfällen" kann hier nicht mehr die Rede sein, hier liegen Gründe vor, die im System liegen müssen. Erinnert sei – Menschen vergessen und verdrängen ja so gern – an die grausamen Ketzer- und Hexenverbrennungen und die Verfolgung von Juden über die Jahrhunderte durch Christen und ihre kirchlichen Führer. Die Opferzahlen liegen hier im Millionenbereich. Von dem nur geringen Widerstand der offiziellen Kirchenleitungen gegen die Judenverfolgung im Nationalsozialismus, ja teilweise offener Unterstützung (siehe Erklärung evangelischer Landesbischöfe und Kirchenpräsidenten vom 17.12.1941!) ganz zu schweigen.
Die Kirche spielt sich so gern als Hüterin und Verkünderin von Moral auf? Ja, sie behauptet, als einzige Instanz zu gelten, die in der Lage sei, Moral zu begründen. Müssten ihr angesichts dieses Versagens nicht solche Worte im Halse stecken bleiben?
www.uwelehnert.de
RE: RE: Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor
Wenn man bedenkt welche Firmen an der unentlohnte Zwangsarbeit an Kindern und Jugenlichen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) während des so genannten “Wirtschaftswunder” davon profitiert haben.
Claas Gruppe : CLAAS KGaA mbH, Harsewinkel
Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt
RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH - SCHLARAFFIA - Bochum
weltbekannten Marken wie Miele, Rowenta, Braun und Grundig
verschiedene Anbieter von Krankenhaus-, Haushalts- und Wäscherei-Diensten
Und das sind bestimmt nicht die einzigen gewesen.
Und man sollte dabei immer bedenken. das die Kirchen nie in der Lage gewesen wären, dieses unglaubliche Ausmaß der grausamen Menschenrechtsverletzungen zu vollbringen, wenn die zuständigen Jugendämter, Gerichtsbarkeiten und die Landesparlamente nicht Ihre schützende Hände darüber gehalten hätten. Der Staat (und damit meine ich nicht die Bürger) und die Kirche haben gemeinsame Sache gemacht. Und auch nach dieser Zeit (quasi bis zum heutigen Tage) hat der Staat trotz Wissen dieser groben Verstöße gegen die Menschenrechtsverletzungen keine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Somit greift meiner Meinung nach auch nicht das Gesetz der Verjährung. Denn es gibt vom BGH ein Urteil dazu.
In dem die Revision eines Angeklagten (ehemaliger Dopingarzt) auf Verjährung niedergeschlagen wurde. Nach dieser Vorschrift unterliegen Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen nicht den Bestimmungen über die Verjährung.
Weil die betroffenen minderjährigen Sportlerinnen von Staats wegen ohne Rücksicht auf gravierende Gesundheitsschädigungen – z.B. mögliche Lebertumore oder schwerwiegende Herzerkrankungen – für staatliche Zwecke missbraucht wurden. Dieser schwerwiegende Rechtsbruch ist als Menschenrechtsverletzung zu werten. Zu Recht ist somit im Ergebnis von dem Ruhen der Verjährung dieser Unrechtstaten auszugehen, da sie systemimmanent durch das totalitäre Regime der SED nicht verfolgt wurden.
Auch in unseren Fällen fand von Staatswegen keine strafrechtliche Verfolgung gegen schwere Menschenrechtsverletzungen statt. Die BRD war zwar kein totalitäres Regime. Aber das System der Kinderheime in der BRD war ein totalitäres Regime. Ein Regime welches vom Staat nicht nur gedeckt wurde sondern auch sich daran beteiligt hat. Und das bis zum heutigen Tage. Obwohl die deutsche Gerichtsbarkeit und die Staatorgane es gewusst haben. Die Täter hätten schon damals vor angeklagt werden müssen. Aber man hat trotz des Wissens von schweren Verstößen gegen die Menschenrechtsverletzungen damals und die Jahre danach nicht einer der der Täter angeklagt, vor Gericht gestellt und somit auch keinen rechtskräftig dafür verurteilt.
Zum Schluss ein einer der Erzieherinnen gegenüber meiner Person:
Ich hasse diesen Bastart. Vater kriminell und Alkoholiker, Mutter kriminell und Alkoholikerin. Der Apfel fällt nicht weit vom Baum. Am besten sollte man Ihn ersäufen, dann wird er in der Zukunft dem Steuerzahler nicht mehr auf der Tasche liegen.
Daran ist leicht zu erkennen welches Gedankegut in der damaligen Heimerziehung steckte.
RE: RE: RE: Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor
Warum ist der Zwischenbericht so verdammt klein gesetzt? Auch mit Brille bin ich nicht in der Lage den Bericht zu lesen. Ist dies ein Versehen oder gewollt?