Kirche - Die Evangelische Kirche im Rheinland macht sich für ein neues kirchliches Sozialwort stark. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) solle ein "Aktuelles Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland unter Einfluss der europäischen Perspektive" erarbeiten, heißt es in einem am Mittwochabend in Bad Neuenahr verabschiedeten Beschluss der rheinischen Landessynode.
Das Sparpaket der Bundesregierung, drastische Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse forderten "ein klares Wort der Kirche und ein entschiedenes Eintreten für Gerechtigkeit". Zu den Problemen zählt das Kirchenparlament auch den "Schereneffekt bei Gehältern und Vermögen", zunehmende Kinderarmut und die Lage von Flüchtlingen und Migranten.
Der Beschluss lässt offen, ob das neue Sozialwort nur von der evangelischen Kirche verantwortet oder als gemeinsames Papier der beiden großen Kirchen erarbeitet werden soll. Derzeit laufe ein "Abstimmungsprozess" mit der katholischen Kirche über ein mögliches gemeinsames Sozialwort, sagte der rheinische Präses Nikolaus Schneider, der auch EKD-Ratsvorsitzender ist.
"Positionen, die wir nicht teilen"
Es deute sich aber an, "dass die Katholiken nicht mit ins Boot kommen", weil die katholischen Bischöfe erst im vergangenen Jahr eine eigene Schrift zum Thema vorgelegt hätten. Sie enthalte zudem "Positionen, die wir nicht teilen".
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Evangelische und katholische Kirche hatten 1997 unter dem Titel "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit" ein gemeinsames "Wort" vorgelegt. Sie riefen darin zur Reform des Sozialstaats und zur Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft auf.
In einem neuen Sozialwort sollte nach Vorstellung der rheinischen Kirche die Frage geklärt werden, wie sozialstaatliches Handeln angesichts der anhaltenden Finanzkrise gewährleistet werden kann. Auch der "Frage nach den Grenzen des Finanz- und Wirtschaftssystems" müsse nachgegangen werden.




Kommentare
Das Sozialwort von Staat und Kirche
Ein kirchliches Sozialwort?
Das Sozialwort in unseren Verfassungen.
Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Hessische Verfassung
Art. 38 [Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung]
(1) Die Wirtschaft des Landes hat die Aufgabe, dem Wohle des ganzen Volkes und der
Befriedigung seines Bedarfs zu dienen. Zu diesem Zweck hat das Gesetz die Maßnahmen
anzuordnen, die erforderlich sind, um die Erzeugung, Herstellung und Verteilung sinnvoll zu lenken und jedermann einen gerechten Anteil an dem wirtschaftlichen Ergebnis aller Arbeit zu sichern und ihn vor Ausbeutung zu schützen….
Die . Verfassung NRW
Vierter Abschnitt - Arbeit, Wirtschaft und Umwelt
Artikel 24
Vierter Abschnitt - Arbeit, Wirtschaft und Umwelt Artikel 24
(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes
Artikel 26
Entsprechend der gemeinsamen Verantwortung und Leistung der Unternehmer und Arbeitnehmer für die Wirtschaft wird das Recht der Arbeitnehmer auf gleichberechtigte Mitbestimmung bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung anerkannt und gewährleistet.
Artikel 27
(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.
Meine Auffassung: Das Sozialrecht und "Die Würde des Menschen" ART. 1 GG sind Grundlage des Menschenrechts. Demokratie und Menschlichkeit. Christ sein ist Sorge für den Ärmsten für den eintreten der unten steht,der verlorenen und verzweifelten.... Jesus starb am Kreuz in Gemeinschaft von verachteten.Wir haben kein Recht zu richten unsere Aufgabe ist zu helfen. Die Synode sollte das zum Ausdruck bringen.
Es ist Aufgabe der Linken die Politik erneut daran zu erinnern, dass auf diesen Grundsätzen die Väter des GG Politik verpflichteten. In unserem Lande heute, wird Politik nach wirtschaftlichen Wünschen gemacht. Ändern wir die Politik hin zur Verfassung unseres Landes.Fordern wir mehr verfassungsgerechte Regierungsverantwortung. Unsozial ist Unrecht, ist Menschenverachtung, lässt die Würde des Menschen sterben.
Walter Wasilewski
Jawohl!
Das kann ich nur unterstützen. Dabei müssten die Konsequenzen und auch die Finanzierungsmöglichkeiten klar benannt werden. Und dazu ein Beispiel: Vor einiger Zeit fand ich in der Presse, dass daran gedacht sei, den Müttern, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, die Rente so aufzustocken, wie den übrigen Müttern, d.h., ihnen in Zukunft drei Jahre statt je nur eines wie bisher für den Rentenbezug anzuerkennen. Der Finanzierungs bedarf lag irgendwo im Milliardenbereich, und ich weiß nicht mehr, ob da nur der jährliche Bedarf genannt war. Die Idee wurde schnell begraben weil "nicht finanzierbar". Eine Weile später wurde ein Kabinettsbeschluss veröffentlicht. Danach sollen Spitzenbeamte aus den Ministerien, die als politische Beamte ohne Frist in den Ruhestand versetzt werden können, in Zukunft ihre Pensionen um € 1.000 p.M. erhöht bekommen, und auch die Bedingungen für den Bezug erleichtert werden. Was das kostet, wurde nicht berichtet.