Kriminalität - Nach der Alkoholfahrt von Margot Käßmann sind bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats eingegangen. Die Justiz soll klären, wie die Alkoholkontrolle der ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche (EKD) an die Öffentlichkeit gelangte und ob Polizisten vertrauliche Informationen weitergegeben haben.
Wie Oberstaatsanwältin Irene Silinger sagte, werden die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Lüneburg abgegeben, um jeden Verdacht der mangelnden Objektivität zu vermeiden. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Eine vierte Strafanzeige sei noch auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft Hannover.
Käßmann war am 24. Februar nach einer Alkoholfahrt als EKD- Ratsvorsitzende und hannoversche Bischöfin zurückgetreten. Sie hatte sich mit 1,54 Promille im Blut ans Steuer ihres Dienstwagens gesetzt, war über eine rote Ampel gefahren und von der Polizei gestoppt worden.
Keine Weitergabe von Informationen erlaubt
Die Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats richten sich nicht gegen bestimmte Menschen. Ein Rechtsanwalt aus Hannover schreibt nach Informationen der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" an die Staatsanwaltschaft, offenbar hätten Polizeibeamte ein Geheimnis, das ihnen als Amtsträger anvertraut worden sei, unbefugt offenbart und dadurch die Rechte Käßmanns verletzt.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die den Alkoholwert von 1,54 Promille bekanntgab, sagte, bei Anfragen der Medien seien die Behörden verpflichtet, nicht die Unwahrheit zu sagen. Von sich aus dürften Beamte aber keine dienstlichen Informationen weitergeben.
dpa




Kommentare
Bescheidene Frage
Was ist eigentlich daraus geworden?
Habe nie wieder was davon gelesen.
Die Sonne scheint auch über den Wolken
Gunther
Verfahren wurde eingestellt,
Verfahren wurde eingestellt, wie wir gemeldet haben:
http://www.evangelisch.de/themen/religion/k%C3%A4%...
Anzeige gegen Unbekannt
Lorenz kommentierte:
"Was soll die Pressefreiheit ..., wenn nicht jeder Staatsbürger in diesen Fällen Informationen an die Presse geben darf? Die Polizisten sind ja weder Anwälte noch Priester, die beide zur Verschwiegenheit verpflichtet bleiben."
Wie man der Berichterstattung über die erstatteten Anzeigen entnehmen kann, ist es nicht gesetzeskonform, wenn Polizisten oder Angehörige der Staatsanwaltschaft dienstliche Vorgänge, die geeignet sind, Persönlichkeitsrechte zu verletzen, von sich aus in die Öffentlichkeit bringen.
Stellen Sie sich mal vor, ein Beamter würde zu Hause, im Verein oder eben bei seinem Käseblättchen ausplaudern, wen er heute im Dienst alles als "Kunden" gehabt beziehungsweise in welcher Situation angetroffen und entsprechend "verarbeitet" hatte.
Polizisten und Staatsanwälte sind eben nicht irgendwelche Staatsbürger und Prominente genießen trotz ihres Status einen gewissen (Rest-) Schutz der eigenen Persönlichkeit.
Lorenz kommentierte weiter:
Die zurückgetretene Landesbischöfin machte sich unglaubwürdig, wenn sie ebenfalls die Weitergabe der Information an die Presse als falsch bezeichnete.
Hat sie das denn gemacht oder wird hier ansatzlos ein Gerücht in die Welt gesetzt?
-> John Wesley (Mitbegründer der methodistischen Bewegung):
Erwirb so viel du kannst. Spare soviel du kannst. Gib so viel du kannst. <-
Öffentliche Person und Pressefreiheit
Wie ein Anwalt nach obenstehendem Artikel meinen auch zwei Kommentare, der aufnehmende Polizist hätte die Presse nicht von der Alkoholfahrt verständigen dürfen. Da wird m.E. nicht berücksichtigt, dass die damalige EKD-Ratsvorsitzende Person des öffentlichen Interesses war. Was soll die Pressefreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG., wenn nicht jeder Staatsbürger in diesen Fällen Informationen an die Presse geben darf? Die Polizisten sind ja weder Anwälte noch Priester, die beide zur Verschwiegenheit verpflichtet bleiben.
Die zurückgetretene Landesbischöfin machte sich unglaubwürdig, wenn sie ebenfalls die Weitergabe der Information an die Presse als falsch bezeichnete.
Lieber Herr Lorenz, so
Lieber Herr Lorenz, so einfach geht das nicht. Die Tatsache, dass Fr. Käßmann Person des öffentlichen Interesses war bedeutet nur, dass Fr. Käßmanns Interesse an dem vollen Erhalt ihres Privatleben teilweise zurücktritt gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit. Daraus können Sie aber für die plaudernden Beamten weder eine Pflicht, noch ein Recht auf Zuträgerschaft ableiten, denn diese Beamten haben ihre Kenntnisse auf Grund ihrer Dienststellung gewonnen und eben nicht als normale Bürger. Jeder Beamte ist aber in Bezug auf seine Dienstausübung zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch und gerade der Presse gegenüber. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das folgende Strafverfahren gg. Fr. Käßmann natürlich ein öffentliches ist. Aber eben auch erst nach Abschluß der pol. Ermittlungen.
Hoffen wir also, dass diese ausserordentliche "Gehaltserhöhung" der Herrschaften zugleich ihre letzte im Dienst war.
Herzliche Grüße, EFV
Wichtigtuerei
Dies wären nicht die ersten Anzeigen, die nach kurzer Zeit in der Versenkung verschwinden werden. Und das ist auch gut so ! Es handelt sich bei den Erstattern vermutlich um Geistesverwandte jener ressentimentgesteuerten Wichtigtuer, welche mit schöner Regelmäßigkeit deutsche Minister wegen "Vorbereiten eines Angriffskrieges" oder ähnlicher "Verbrechen gegen die Menschlichkeit " anzeigen.
Den Rechten einer Person des öffentlichen Lebens auf Wahrung der Privatsphäre steht hier das Grundrecht der Presse - und Informationsfreiheit gegenüber. Und was bei Wiesheu und Friedman Recht war, muß auch hier Recht bleiben...
>>Die Strafanzeigen wegen
>>Die Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats richten sich nicht gegen bestimmte Menschen.<<
Allerdings sollte man sich keine Illusionen machen, dass es letzten Endes einzelne treffen wird, wenn heraus kommt wer dort geredet hat.
Die werden dann wahrscheinlich auch vollkommen aus dem Dienst ausscheiden müssen.
“Die Ehrfurcht vor der Vergangenheit und die Verantwortung gegenüber der Zukunft geben fürs Leben die richtige Haltung.” - Dietrich Bonhoeffer
Geheimnisverrat
Zitat: "Den Rechten einer Person des öffentlichen Lebens auf Wahrung der Privatsphäre steht hier das Grundrecht der Presse - und Informationsfreiheit gegenüber. Und was bei Wiesheu und Friedman Recht war, muß auch hier Recht bleiben..."
Was die Mehrheit der Öffentlichkeit über diesen offensichtlichen Geheimnisverrat denkt, lässt sich an der Mehrzahl der öffentlichen Äußerungen zu Margot Käßmanns Fehlverhalten und den von ihr gezogenen Konsequenzen ablesen. Die dort herrschende Niedergeschlagenheit hat jedenfalls nichts von der verbissenen Genugtuung, die "Gast" hier an den Tag legt.
Ich bin der Meinung, dass das Durchstechen von Dienstgeheimnissen in den Fällen "Wiesheu" und "Friedmann" Unrecht war, wenn es denn dort genau so abgelaufen sein sollte, wie in diesem Fall. Möglicherweise ist es aber bei "Friedmann" zuminest anders gewesen. Denn damals war ja eine Lebensgefährtin schwer betroffen. Da wurde eventuell die Öffentlichkeit bzw. wurden die Medien aufmerksam, weil es von dort her Zoff gegeben hat.
Bei diesem Vorgang "wird umgekehrt ein Schuh draus": Was damals Unrecht war, muss auch dieses Mal Unrecht genannt werden (das heißt auch: entsprechend untersucht und bestraft werden) dürfen.
-> John Wesley (Mitbegründer der methodistischen Bewegung):
Erwirb so viel du kannst. Spare soviel du kannst. Gib so viel du kannst. <-
Bärendienst !
Alle diejenigen, die jetzt vehement den Kopf des vermeintlichen Geheimnisverräters fordern, sollten sich fragen, ob sie damit nicht unserer verehrten Landesbischöfin einen Bärendienst erweisen!
Denn mit dem Bekanntwerden von Einzelheiten darüber, wie die Information über ihre Trunkenheitsfahrt an die Öffentlichkeit gelangt ist, würden sicherlich weitere Einzelheiten über diese Fahrt publik:
- Wo begann die Fahrt (Wer war der Gastgeber im Steintorviertel ?)
- Wer war der ominöse Beifahrer ?
- Warum die lange Zeitspanne von Samstag bis zur ersten Pressemitteilung
am Dienstag ? Gab es in dieser Zeit Versuche, den Vorfall unter Verschluß
zu halten ?
Mit dem raschen Rücktritt erübrigen sich diese Fragen. Man sollte es damit bewenden lassen.
ganz richtig!!!
Ich finde die Anzeigen ganz richtig!
Wer saß - bitteschön - daneben?
Im Grunde fallen hier mehrere Intentionen zusammen. Der von Medien gekaufte „blasenlassende und das Ergebnis-bekanntgebende“ Polizist oder der Kollege, hat eventuell sein Staatsgehalt ein wenig aufbessern können. Die Medien haben mit Freude zur Jagd geblasen. Was ist wirkungsvoller und verkaufsträchtiger zu publizieren, als einen öffentlich relevanten Kritiker, des eigenen Vergehens zu überführen? Die insistierenden Anwälte wird man namentlich benennen, das kann ihrem Ruf nicht schaden. (Deutschland sucht den Superanwalt :-)..... Die Katholiken, Missbrauchsklagen-beladen, freuen sich über das versetzte Augenmerk. Nicht zuletzt haben die allseits vernommenen, offenen Anti-Afghanistan-Worte der Käßmann, den aktuell Regierenden mehr „Kopfzerbrechen“ bereitet, als die nun stillschweigend stattfindende Aufstockung von Bundeswehr-Soldaten am Hindukusch.
Eine für konservative Kirchenkreise und Politik UNBEQUEME Landesbischöfin, die den - für dieses Amt so notwendigen Finger - auch hin und wieder in eine „Wunde“ legte, wird nach ihrem Rücktritt gewinnträchtig vermarktet.
Sensationslüstern mehren sich die Stimmen: „1,54 Promille - und das als Frau!“ , wo doch jeder Durchschnittsbürger weiß, dass da längst die Grenze zu Gleichgewichts- und Sprachstörungen überschritten ist. Regelmäßiger Konsum von Alkohol verringert die Empfindlichkeit des Körper gegenüber Alkohol und führt dazu, dass der Körper seine Funktionen auf das Zuführen von Alkohol einstellt...............Da haben wir´s: Käßmann = Alkoholiker? steht unter Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die dämliche (das soll wohl von dem Begriff DAME abgeleitet sein) überwinden!
Es freuen sich also die Mann-Männer und die Moralapostel „Hoffentlich erleuchtet Gott die Sünderin, das sie den Weg in ärztliche Behandlung des Alkoholproblems findet.“ Sie erheben genüsslich den Zeigefinger: „Und das in der Fastenzeit!“ Alles schreit, wettert oder weint...deutlich vernehmbar und nun massenhaft, wo doch die, um die es TROTZ ihres – von ihr bekannten- Fehlers, geht, all die LautSTARKEN Auseinandersetzungspartner gebraucht hätte, als sie - die mutige Einzelkämpferin - dem Volk aus der Seele sprach..
Jetzt, wo man aus ihr Kapital schlagen kann, wird sie gnadenlos entblößt. Wer saß wohl bei der Trunkenheits-Fahrt neben ihr. Das wissen wir noch gar nicht.... Bitte!!! , die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf , auch das noch zu erfahren, ganz gleich, ob´s der – in meinen Augen trotz alledem großartigen (!) - Käßmann nun gefällt oder nicht......Seien wir ohne Sorge, der „Puste-Polizist“ weiß wer das war.... Die Bunte hat sich schon bei ihm gemeldet und einen angemessenen „Ausplauder-Preis“ geboten...Der Papst kann es nicht gewesen sein, so viel ist sicher! Der war damit beschäftigt, die Missbrauchsfälle unter Verschluss zu halten....
Gudrun Pfennig
...ich frag mich nur, was das
...ich frag mich nur, was das für Freunde sein müssen, die Frau Käßmann haben ins Auto steigen lassen. Freunde sind doch gerade für angebrachte Kritik da-und das heißt in diesem Fall dafür, einen/eine im Zweifelsfall am Falschen zu hindern...
Schön ist der Mensch, die liebt